Kontrolle

  • Ersteller Gelöschtes Mitglied 4585
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anonym

Guest
peng schrieb:
Was jammern hier eigentlich alle über die Gesetzte. Andere währe froh darüber. Ein jeder muß zu jeder Tages oder Nachtzeit damit rechnen das der Eherochen ungefragt ins Allerheiligste, den Hobbyraum vordringt und Auskunft verlangt über die Kosten der neusten, wichtigsten und tollsten Spielzeuge. Ich habe einen massiven Schrank im Heizungskeller, da passt alles rein was dem Haussegen abträglich ist und allen Mitbewohnern ist es gesetzlich und unter Strafe verboten sich diesem Schrank auch nur zu nähern. Ich liebe dieses Gesetz.
Was juckt mich da noch der SB, kommt alle Jubeljahre eventuell mal vorbei, wird durch die Kellertür direkt vor den Schrank geführt und kann da von mir aus gegen das Grundgesetz verstoßen oder Spinnen verjagen so viel er will.


:) :) :)
 
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peng schrieb:
Das ist kein Deal, das ist Gesetz.
Und im Schlafzimmer wollt ich den Kasten nicht haben.

Moin!

Gesetz? Waffenschrank im Heizungskeller? Wo wohnst Du und was passiert, wenn Du nicht da bist und die Heizung ausfällt - darf da dann auch keiner ran? ;)

Viele Grüße,

Joe
 
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Gesetz das keiner an den Schrank darf.
Glaubst Du wirklich außer mir würde sich noch jemand im Haus die Hände mit Öl schmutzig machen wenn die Heizung ausfällt?
 
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promillo schrieb:
unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.
Sehr schön zitiert.
Aber trotzdem, da steht nirgends, dass man einen Schrank nicht verankern muss. Gut, es steht auch nicht explizit da, das man ihn verankern muss, es kommt wie immer auf die Lesart und den eigenen Standpunkt an.
Nach meinem Verständnis muss ein Schrank verankert sein, denn nur eine physisch vorhandene Verankerung kann ein Abrissgewicht überhaupt erst unterschreiten. Ist gar keine Verankerung vorhanden, kann sie auch kein Abrissgewicht unterschreiten und der von Dir hervorgehobene Halbsatz wäre sinnlos und entbehrlich.
Mal ganz davon abgesehen, dass es für mich auch keinen Sinn ergibt, einen 30 kg schweren B-Würfel nicht zu verankern, damit ihn jeder Einbrecher ohne Probleme wegtragen kann. Da kann ich die Waffen auch gleich offen rumliegen lassen.
 
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anonym

Guest
Volker4 schrieb:
promillo schrieb:
unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.
Sehr schön zitiert.
Aber trotzdem, da steht nirgends, dass man einen Schrank nicht verankern muss. Gut, es steht auch nicht explizit da, das man ihn verankern muss, es kommt wie immer auf die Lesart und den eigenen Standpunkt an.
Nach meinem Verständnis muss ein Schrank verankert sein, denn nur eine physisch vorhandene Verankerung kann ein Abrissgewicht überhaupt erst unterschreiten. Ist gar keine Verankerung vorhanden, kann sie auch kein Abrissgewicht unterschreiten und der von Dir hervorgehobene Halbsatz wäre sinnlos und entbehrlich.
Mal ganz davon abgesehen, dass es für mich auch keinen Sinn ergibt, einen 30 kg schweren B-Würfel nicht zu verankern, damit ihn jeder Einbrecher ohne Probleme wegtragen kann. Da kann ich die Waffen auch gleich offen rumliegen lassen.

Deine Auffassung ist längst rechtswissenschaftlich widerlegt und wird wenn überhaupt nur von einer unbeachtlichen Minderheit geteilt. Die philologische Auslegung ist die, wie sie Promillo hier niedergeschrieben hat. Einer teleologischen Auslegung bedarf es daher nicht.
 
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anonym

Guest
ja gibts denn das
das einzige was ich bisher gelernt habe ist alle haben wohl einen Schrank
aber keiner weiss bescheid wo wie was montiert aufbewahrt und rechtlich
einwandfrei gelagert werden darf.

Mein Gott wie bin ich froh dass ich das einfach alles in den Kleiderschrank
packen kann und das interessiert auch niemand denn im Dorf weiss da jeder etwa bescheid wie schwer die einzelnen bewaffnet sind.

Für die Kontrolle der Aut. Waffen werde ich angerufen und kann den Termin der Kontrolle selbst bestimmen.

Weidheil
julius1900
 
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DWM1915 schrieb:
Deine Auffassung ist längst rechtswissenschaftlich widerlegt
Rechtswissenschaftlich widerlegt? Tatsächlich? Muss an mir vorbeigegangen sein. Kann ich das irgendwo nachlesen?

DWM1915 schrieb:
und wird wenn überhaupt nur von einer unbeachtlichen Minderheit geteilt.
Soweit es dieses Forum betrifft, mag das ja stimmen. Aber da draußen, in der realen Welt auch? Na, Du kannst mir ja sicher sagen, wo man dazu offizielle und repräsentative Zahlen herbekommt.

DWM1915 schrieb:
Die philologische Auslegung ist die, wie sie Promillo hier niedergeschrieben hat. Einer teleologischen Auslegung bedarf es daher nicht.
Philologisch, teleologisch ... ich würde mal eher sagen pathologisch, weil wie so oft mal wieder nicht sein kann, was nicht sein darf.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Julius1900 schrieb:
ja gibts denn das
das einzige was ich bisher gelernt habe ist alle haben wohl einen Schrank
aber keiner weiss bescheid wo wie was montiert aufbewahrt und rechtlich
einwandfrei gelagert werden darf.

Mein Gott wie bin ich froh dass ich das einfach alles in den Kleiderschrank
packen kann und das interessiert auch niemand denn im Dorf weiss da jeder etwa bescheid wie schwer die einzelnen bewaffnet sind.

Für die Kontrolle der Aut. Waffen werde ich angerufen und kann den Termin der Kontrolle selbst bestimmen.

Weidheil
julius1900


Ja, die Schweitzer...die Schränke nicht nur mit Geld, sondern auch mit Waffen voll :roll:
 
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Julius1900 schrieb:
ja gibts denn das
das einzige was ich bisher gelernt habe ist alle haben wohl einen Schrank
aber keiner weiss bescheid wo wie was montiert aufbewahrt und rechtlich
einwandfrei gelagert werden darf.

Mein Gott wie bin ich froh dass ich das einfach alles in den Kleiderschrank
packen kann und das interessiert auch niemand denn im Dorf weiss da jeder etwa bescheid wie schwer die einzelnen bewaffnet sind.

Für die Kontrolle der Aut. Waffen werde ich angerufen und kann den Termin der Kontrolle selbst bestimmen.

Weidheil
julius1900

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
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Zur Abwechslung mal eine ernstgemeinst Frage an die Runde:

Wurde schon mal jemand kontrolliert, der seine Waffen auf zwei Wohnungen (jeweils entsprechend im Waffenschrank) verteilt hat?
Wie reagieren die Blockwarte darauf?
 
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Volker4 schrieb:
promillo schrieb:
unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.
Sehr schön zitiert.
Aber trotzdem, da steht nirgends, dass man einen Schrank nicht verankern muss. Gut, es steht auch nicht explizit da, das man ihn verankern muss, es kommt wie immer auf die Lesart und den eigenen Standpunkt an.
Nach meinem Verständnis muss ein Schrank verankert sein, denn nur eine physisch vorhandene Verankerung kann ein Abrissgewicht überhaupt erst unterschreiten. Ist gar keine Verankerung vorhanden, kann sie auch kein Abrissgewicht unterschreiten und der von Dir hervorgehobene Halbsatz wäre sinnlos und entbehrlich.
Mal ganz davon abgesehen, dass es für mich auch keinen Sinn ergibt, einen 30 kg schweren B-Würfel nicht zu verankern, damit ihn jeder Einbrecher ohne Probleme wegtragen kann. Da kann ich die Waffen auch gleich offen rumliegen lassen.

Man Volker,

Das steht doch oben eindeutig drin, da gibt es keinerlei spekulationen.

Und ob das nun Sinn für dich macht einen 30kg B-Würfel einfach ohne Verankerung hin zu stellen spielt keine Rolle, erlaubt ist es wenn nur bis zu 5 K-Waffen drin gelagert werden.

Gruß
voyager
 
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3.271
Lüderitz schrieb:
Zur Abwechslung mal eine ernstgemeinst Frage an die Runde:

Wurde schon mal jemand kontrolliert, der seine Waffen auf zwei Wohnungen (jeweils entsprechend im Waffenschrank) verteilt hat?
Wie reagieren die Blockwarte darauf?

Nein, das nicht, aber es geht immer um das gleiche: ständig bewohnt ?, entsprechend gesichert ?, etc..
1. und 2. Wohnsitze sind ja keine Seltenheit.
Peinlich werden die Fragen wohl erst, wenn man Plempen in nicht dauerbar bewohnten Örtlichkeiten deponiert und wohlmöglich nicht ausreichend gesichert.
 

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