Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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12 Okt 2013
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SD und Landkreis sind schon sehr eindeutige Identifizierngsmerkmale.

Es gibt ganz sicher viele weitere Behörden.

Das widerspricht sich ja etwas. :p Der erste Satz stimmt wohl eher.

Sicherlich gibt es mehr als zwei, aber gibt es auch mehr als 10, oder gar 100? Hier werden sich bestimmt nicht alle melden. Ein bisschen Zeit muss noch ins Land gehen bis der SD zur Regel wird, aktuell ist er noch die absolute Ausnahme. Ich habe auf Gesellschaftsjagden z.B. noch garkeine gesehen.
 
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7 Apr 2012
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Baden Württemberg, Main-Tauber-Kreis, ohne Probleme. Auch beim Antrag weiterer Dämpfer keine Anzeichen die nicht zu genehmigen. Tenor war: wenn das Bedürfnis vorhanden ist, ist es vorhanden unabhängig von der Anzahl.
Leiter der Behörde ist selbst noch nicht all zu lange Jäger und hat mit den Rohren keine Probleme, lediglich die Vorgesetzten im RP / Ministerium? haben Anweisung gegeben, so wenig wie möglich zu genehmigen.
Aber ich weiß, dass auch mindestens 3 andere hier im Kreis mindestens einen SD legal besitzen.
 
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5 Feb 2011
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Es wäre klasse, wenn ihr nich die Info gebt ob es sich um Berufsjäger / Förster oder auch um "Normalos" handelt.
Danke!
 
A

anonym

Guest
Noch oder nicht? [emoji6]


Gruß Tins

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A

anonym

Guest
Ok.

Dann "normalo" Jäger


Gruß Tins

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1 Jan 2010
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Oberförster, wie der Nick schon sagt.
In BW wird es sich auf Förster und Berufsjäger bis auf Weiteres beschränken.
 
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13 Mai 2011
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Justus Jonas lies doch bitte nochmal, und dann sag uns doch bitte in du dann bei deiner Meinung bleibst das der Kläger in Freiburg weder Förster noch Berufsjäger ist.

Die Edith meint du sollst dir das Urteil durchlesen und nicht nur was da bei dem Anwalt steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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1 Jan 2010
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Auch bei RA Moeglin steht, dass der Kläger Leiter eines privaten Forstbetriebes ist und da der Forstbetrieb seine Eigenjagden überwiegend in Regie bejagt, ergibt sich daraus die berufliche Verpflichtung aus seinem GFvertrag.
Wäre er ein staatlicher oder kommunaler Förster, wäre er per innerdienstlicher Verfügung namens Jagnutzungsanweisung zur Jagd verpflichtet (die kommunalen Förster natürlich nur dann, wenn der Gemeinderat die JNA übernommen hat oder etwas vergleichbares beschlossen hat).
 

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