Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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4 Mai 2013
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:lol:
Ok.
Das ganze lässt sich sicher nicht lange auf diesen Personenkreis begrenzen. Jeder der schießt hat das Recht auf Lärmschutz. Egel ob Sportschütze, Jäger oder Förster.
 
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1 Jan 2010
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Vielleicht ist es gar nicht so schlecht von Zeit zu Zeit mal bei den Behörden nachzufragen - sonst denken sie, es wäre alles Bestens und Änderungen diesbezüglich überflüssig.

"Den Behörden" ist das egal, ob Du nachfragst, denn in dieser Frage bekommen sie von den vorgesetzten höheren oder obersten Waffenbehörden, also RP oder Min die entsprechenden Vorgaben. Wenn Du dann sagst "dann gehe ich in Widerspruch" - das ist denen auch egal und Du darfst rund € 200 bezahlen für den Fall, dass Deinem Widerspruch nicht abgeholfen wird, wovon auszugehen ist, weil ja die Behörde, die Deinen Widerspruch bearbeitet, die untere Waffenbehörde, bei der Du Deinen Antrag eingereicht hast, diese zur Ablehnung angewiesen hat. Auch die Drohung "ich klage dann" schockiert niemand. Denn erstens ist es nicht deren Geld, das da möglicherweise verbrannt wird und zweitens sind die auch resistent bzgl. des Arbeitsaufwandes. Dann dauern eben andere Dinge länger oder werden nicht gemacht.
Dass ein Sachbearbeiter sich über die Anweisung hinwegsetzt, ist nicht zu erwarten, weil die vorgesetzten Waffenbehörden ein Weisungsrecht haben und dann darf der Sachbearbeiter den begünstigenden und wahrscheinlich/möglicherweise nicht rechtswidrigen Verwaltungsakt wieder zurücknehmen. Das macht deutlich weniger Spaß als zu sagen "ich würde ja gerne genehmigen, darf aber nicht".
Also abwarten, was die beiden Klageverfahren ergeben, die eigentlich in diesem Monat zur Entscheidung anstehen.
 
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13 Mai 2011
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Vom RP Tübingen ist die Weisung an die Behörden, ergangen alle Anträge auf SD abzulehen bzw. ruhen zu lassen bis die Entscheidung in dem Verfahren da ist. Und bevor da bis entschieden ist kannst du dich auf den Kopf stellen da geht nix.

@OVS 1 Verfahren weis ich das geht das RP TÜ was an, das andere ist in Freiburg ? Gerne auch per PM
 
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18 Feb 2013
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Ich bräuchte in diesem Zusammenhang (für die gute SD-Sache!) ganz dringend die WuH-Ausgaben Nr. 21 und Nr. 23 von 2014. Kann mir da jemand helfen, gerne auch per PN!

Es geht nur um zwei Artikel, Scan oder Kopien auf Papier wären also eine Alternative zum ganzen Heft. In jedem Fall übernehme ich natürlich das Porto sowie eine kleine Aufwandsentschädigung falls gewünscht.

Grüße und Danke
Baffi2003
 
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12 Nov 2008
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..mit Verlaub...nur noch Kopfschütteln....jeder Jagdpächter mit mehr als 50 Schalenwildabschüssen kriegt den SD genehmigt;..jedenfalls bei uns..und der Hammer is die Tatsache, dass bei uns genehmigte SD in anderen Bundesländern bei Wohnungswechsel akzeptiert werden müssen...Waffenrecht is Bundesrecht.....ich schleich mich wieder; sonst reg ich mich auf.
 

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