Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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Natürlich nicht. Das Gesetz wird entsprechend ausgelegt. Entweder hat man bestimmte Rechtsbegriffe, dann ist es einfacher, oder man hat unbestimmte Rechtsbegriffe. Das klärt dann die Rechtsprechung.
Es wäre furchtbar, wenn ein Gesetz alles haarklein beschreiben würde. Ich halte es sogar für unmöglich

Nein. Der Gesetzgeber macht es sich auch sehr oft zu leicht. Gerade in solch subjektiven, aber entscheidenden Dingen sollte man die Auslegung dann dem Verordnungsgeber übertragen, aber nicht dem freien Spiel der Rechtsprechung überlassen.
Alle Fachleute hatten 10 dB als guten Richtwert befürwortet, was auch in Berlin bekannt war. Das hätte man in die VwV reinschreiben sollen, ja müssen.

@frosti: Richtig! Der Möller hatte die Chuzpe, auf seiner Webseite seine Messungen für den Feuerschlucker zu veröffentlichen, die bei 16dB lagen. Dann noch von einem FS, statt einem Schalldämpfer zu sprechen, war schon alleine ungeheuerlich. Einen Feststellungsbescheid dafür zu beantragen, noch ungeheuerlicher. Das BKA hat ihm seine Messungen bestätigt, mit 15,7 dB. Und Tschüss!
 
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vielen Dank, dass ihr so rege meine Anfrage beantwortet und weiterführende Infos posted. :biggrin:

Der Hintergrund ist, dass kein Bedürfnis gesehen wird, wenn durch den SD keine Lärmreduzierung unter den arbeitsrechtlich zulässigen Wert (und das ist doch der Aufhänger für die Genehmigung der SD für "beruflich veranlasste Jagd" gewesen) herbeigeführt wird. Ich kann den Ansatz schon nachvollziehen.

Hat denn nun, außer Sense, noch jemand eine weiterführende Antwort?

Weitere Frage: Weiß jemand, ob es den SD Hausken Jakt JD 224 auch mit Gewinde 15 x 1 gibt?

Gruß
DF
 
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Hausken JD224 gibts auch mit 15x1.

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Hab jedenfalls genau den auf meine Büchse mit 15x1 Gewinde geschraubt. Ohne Adapter und die Bezeichnung des Gewindes steht auch auf dem SD.
Schau mal auf der Hausken Website. Da stehen auch alle verfügbaren Gewinde.

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Hab jedenfalls genau den auf meine Büchse mit 15x1 Gewinde geschraubt. Ohne Adapter und die Bezeichnung des Gewindes steht auch auf dem SD.
Schau mal auf der Hausken Website. Da stehen auch alle verfügbaren Gewinde.

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das hört sich gut an. Auf der Homepage gelange ich immer ins OFF, wenn ich den Katalog anklicke. Es heißt, er sei nicht verfügbar. :-(
 
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@Ringo, bist du mit dem SD zufrieden. Mir kommt es in erster Linie auf die Dämpfungsleistung, dann auf die eff. Baulänge und erst zum Schluss auf den Preis an.

Angeblich soll der Dämpfer ja das Maß der Dinge sein, jedenfalls, wenn man auch den Preis mit einbezieht.



Hat jemand bereits Erfahrungen mit dem A-Tec Carbon 02 gemacht?

Ich weiß, viele Fragen. Ich bin aber auch gerne bereit, meine Erfahrungen und Infos zu teilen, wenn es jemanden interessiert. Derzeit habe nur noch keine :)

Gruß
DF
 
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Ich will wirklich nicht wie ein Miesepeter oder Klugscheißer und schon gar nicht unhöflich wirken aber würde es euch etwas ausmachen, diese Diskussionen in den dafür perfekt passenden Schalldämpfer-Technik-Thread zu verlegen? Hier sollte es eigentlich eher um die rechtlichen Fragen gehen...

Danke und viele Grüße
Baffi2003

edit: Hier der Link http://forum.wildundhund.de/showthread.php?88298-Schalldämpfer-Technik-Thread&p=2307154#post2307154

oh, übersehen, :sad:
 
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Oh man diese Kerle in München,:no:


so Schreiben haben die bekommen aber jetzt kommts,
die sind selber total aus den Socken und wissen jetzt gar nicht was die machen sollen,

leider wollen die keinen SD Voreintrag vergeben weil man muss ja einen extra Antrag abgeben für die Ausnahmegenehmigung für die Jagd mit Schalldämpfer, diesen wollen die aber nur lokal vergeben für den Bezirk wo die zuständig sind,also müsste ich wo ich Jage zu dieser unteren Jagdbehörde wo ich mein Begehschein habe :unbelievable:

Und das beste ist die wissen noch gar nicht welche Restriktionen sie noch auf die WBK eintragen wollen:evil:

Jemand anderes aus Bayern der schon eine Antwort von seiner SB hat?

Du hast PM
 
A

anonym

Guest
So gestern nochmal mit den zuständigen Leuten in den beide Ministerien telefoniert.
Fakt ist : der Sachverhalt (schalldämpfer für alle Jäger) wurde intensivst von Juristen geprüft und der Erfreuliche Standpunkt welchen die Ministerien vertreten nämlich das jeder Jäger das recht hat durch einen Schalldämpfer sein Gehör zu schützen IST absolut Gesetzeskonform.

und was nun passiert ist folgendes:

die Sachbearbeite in den unteren Jagdbehlrden schalten auf Stur! Gehen über in unnötige Verzögerungstaktik und versuchen auf A7 gehaltsbasis alles anzuzweifeln was sich B besoldete Rechtsexperten und Sachverständige über Jahre in unermütlicher Kleinarbeit erarbeitet haben und zum Wohle der Jäger nun umsetzen.

mein SB sagte mir er sehr das nicht ein zuvgenehmigen nur weil das Ministerium irgend was schreibe jetzt drehen die voll durch! Ich müsse mich bis Mitte September gedulden Sie müsse die schreiben der Ministerien auf Richtigkeit und unter Gesichtspunkten der Gesetze prüfen.

Absolut treist. Kein Problem morgen geht die Dankesmail an die Minister raus denn Die beiden bayrischen Ministerien haben wirklich großes geleistet aber die Dreistigkeit der SB lass ich mir nicht bieten.

Was as ist die offiziell erlaubte bearbeitungszeit einer Unteren Jahdbehlrde für so einen Antrag bis zur Bescheiderstellung? Hat evtl jemand ne Antwort evtl mit Quellenangabe?
 

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