Natürlich nicht. Das Gesetz wird entsprechend ausgelegt. Entweder hat man bestimmte Rechtsbegriffe, dann ist es einfacher, oder man hat unbestimmte Rechtsbegriffe. Das klärt dann die Rechtsprechung.
Es wäre furchtbar, wenn ein Gesetz alles haarklein beschreiben würde. Ich halte es sogar für unmöglich
Nein. Der Gesetzgeber macht es sich auch sehr oft zu leicht. Gerade in solch subjektiven, aber entscheidenden Dingen sollte man die Auslegung dann dem Verordnungsgeber übertragen, aber nicht dem freien Spiel der Rechtsprechung überlassen.
Alle Fachleute hatten 10 dB als guten Richtwert befürwortet, was auch in Berlin bekannt war. Das hätte man in die VwV reinschreiben sollen, ja müssen.
@frosti: Richtig! Der Möller hatte die Chuzpe, auf seiner Webseite seine Messungen für den Feuerschlucker zu veröffentlichen, die bei 16dB lagen. Dann noch von einem FS, statt einem Schalldämpfer zu sprechen, war schon alleine ungeheuerlich. Einen Feststellungsbescheid dafür zu beantragen, noch ungeheuerlicher. Das BKA hat ihm seine Messungen bestätigt, mit 15,7 dB. Und Tschüss!