Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

Registriert
25 Apr 2008
Beiträge
8.208
Der SB versucht etwas zu regeln, dass aus sich selbst heraus nicht erforderlich ist oder steht bei der jagdlichen Kurzwaffe auch hinten drauf, dass diese für die jagdliche Verwendung zulässig ist? Es gibt hier ein Bedürfnis nach § 8 WaffG und der Erwerber/Besitzer/Nutzer muss immer innerhalb dieses Bedürfnisses bleiben, da er ansonsten ggf. den § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a WaffG mit Leben erfüllt.
Genauso sollte beim Kaliber "ohne" stehen. Wenn nach dem Erwerb der Hersteller und die Herstellernummer eingetragen werden ist dies für die Identifizierung ausreichend und Angaben zu den möglichen Kaliber z. B. 6,5mm bis 8 mm als Durchgangsöffnung können in einer Erwerbsanzeige vermerkt durchaus reichen und brauchen nicht gezwungener Maßen in der WBK Eingang finden. Ebenso ist es völlig egal ob dieser SD auf einer bestimmten jagdlichen Langwaffe verwendet wird oder ungebunden verwandt werden kann. Die erstmalig genannte jagdliche Langwaffe dient der Bedürfnisbegründung nach dem Motto - keine jagdliche Langwaffe, kein Bedürfnis. Wird jetzt dieser Lauf verkauft und ein anderer Lauf kommt her der aber für den SD auch geeignet ist was geschieht dann? Wegfall des Bedürfnisses, neuer Eintrag, geänderter Eintrag? Warum so kompliziert. Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist zuverlässig und persönlich geeignet und so sollte auch beim Umgang mit dem SD verfahren werden.

Liebe Sachbearbeiter löst euch vom alten Denken und tragt statt Wechsellauf bei der Mauser 03 endlich den richtigen Begriff Austauschlauf ein. Die Definition hierfür findet man im Waffengesetz unter Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 3.1 WaffG.

P.S.: In meinen Augen ist die Kostenrechnung falsch und müsste sich nach 2.II.7/7.4 i. V. m. ggf. 8 des KVz richten. Falsch zu deinen Gunsten.


Schreib das doch mal der Staatskanzlei, Helene Bauer und dem Innenministerium, dass sie eine entsprechende Ausführungsverordnung rausgeben.
Die meisten Sachbearbeiter von denen ich bisher gehört habe, haben ALLE den SD erst mal einem Kaliber zugeordnet und dann sicherheitshalber noch einer Waffe - mit den von Dir genannten Nachteilen.
 
Registriert
2 Nov 2003
Beiträge
2.036
Schreib das doch mal der Staatskanzlei, Helene Bauer und dem Innenministerium, dass sie eine entsprechende Ausführungsverordnung rausgeben.
Die meisten Sachbearbeiter von denen ich bisher gehört habe, haben ALLE den SD erst mal einem Kaliber zugeordnet und dann sicherheitshalber noch einer Waffe - mit den von Dir genannten Nachteilen.

Weil die beiden von Dir genannten Stellen nichts anderes wollten und deshalb ihre dazu gegebenen Hinweise auch mit keinerlei solchen Wurmfortsätzen versehen haben. Wenn Jagdschein dann Ausnahme vom Verwendungsverbot ohne Gesundheitsprüfung usw. und wenn die jagdrechtliche Ausnahme und "eine" jagdliche Langwaffe vorhanden sind dann besteht ein Bedürfnis. Eine kurze Orientierung am Verfahren mit Kurzwaffen und die Erkenntnis dass ein SD kein Kaliber hat, das war´s. Es sind nur die Waffenrechts-Sachbearbeiter die beim Begriff SD gerne einen Exorzisten rufen.
 
Registriert
25 Apr 2008
Beiträge
8.208
Weil die beiden von Dir genannten Stellen nichts anderes wollten und deshalb ihre dazu gegebenen Hinweise auch mit keinerlei solchen Wurmfortsätzen versehen haben. Wenn Jagdschein dann Ausnahme vom Verwendungsverbot ohne Gesundheitsprüfung usw. und wenn die jagdrechtliche Ausnahme und "eine" jagdliche Langwaffe vorhanden sind dann besteht ein Bedürfnis. Eine kurze Orientierung am Verfahren mit Kurzwaffen und die Erkenntnis dass ein SD kein Kaliber hat, das war´s. Es sind nur die Waffenrechts-Sachbearbeiter die beim Begriff SD gerne einen Exorzisten rufen.

Muck, das glaube ich Dir gerne. Die Handhabung bei den Waffenbehörden sind aber anders, werden anders umgesetz als dies vielleicht gewollt ist, daher sollte das Ministerium hier eine explizite Vorschrift rausgeben, sonst nimmt das fröhliche Urstände je nach Amt
 
X

xTimbox

Guest
Vor 4 Wochen habe ich eine 50 Seiten dicke Mappe abgegeben mit den Anträgen zu .223 und 308er Schalldämpfern.

Heute habe ich einen Anruf bekommen (zum Glück!), dass ich eine sehr gut vorbereitete Mappe vorgelegt habe, und der Mann mein Anliegen voll und ganz nachvollziehen kann,
allerdings haben die die Aufgabe generell alles abzulehnen so gut es auch begründet ist und so nachvollziehbar die Rechtsgrundlage auch dargestellt ist.

Der Mann hat mich angerufen um mich vor einer Rechnung von 300€ zu warnen, falls er mir nun eine schriftliche Absage erteilt.
Die Kosten errechnen sich aus den Gesamtkosten der Beantragung eines Waffenscheins, + Eintragungn, Bearbeitung etc. etc. minus 25%.
Wo ist bitte der Sinn dahinter??? Was hat ein großer Verwaltungsakt wie die Ausstellung eines Waffenscheins mit Eintragung für SD usw. mit bloß einem popligen Brief als Absage zu tun?
Die Verhältnismäßigkeit ist doch garnicht gegeben!

Jedenfalls würde ich nun gerne klagen.

Ich habe mein Leben lang noch nichts mit einem Anwalt oder mit der Rechtsschutz zu tun gehabt, außer dass ich immer brav meine Rechnungen zahle.

Kann mir jemand sagen was in etwa auf mich zu kommen könnte, oder wie der gesamte Prozess abläuft?

Gibt es eine Gruppierung beim LJV NRW die sich darauf spezialisiert wo man sich anschließen könnte?


Ich bin grad auf 180 weil meine gesamte Planung für die erste Jagdbüchse über den Haufen geworfen wurde.
Die Mappe war so gut und eindeutig vorbereitet dass ich niemals eine Absage erwartet hätte.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Die Mappe war so gut und eindeutig vorbereitet dass ich niemals eine Absage erwartet hätte.
Das wäre dann allerdings naiv.
Worin siehst du dann unterschielichen Aufwand zw. Eintrag und Ablehnung? Geprüft wird der Antrag gleich. Ob dann im Computer ein Zeileneintrag im NWR mit Ausdruck oder ein mehrzeiliger Brief entsteht macht auch keinen Unterschied. Es geht um die beschäftigte Zeit.
Wenn du dir dieAblehnung zusenden lässt bleibt dir nur der Rechtsweg. Ohne Rechtsschutzversicherung kostet das natürlich. Der Erfolg ist immer noch offen, obwohl mit dem BKA Bericht die Interessenabwägung verschoben wurde.
Möglicherweise musst du dann auch Lust auf ein zweites oder drittes Verfahren haben.

Ich würde den Antrag zunächst zurückziehen. Dann als nächstes eine passende Versicherung abschließen. Dann neu orientieren und anschließend den Klageweg beschreiten.
Du kannst natürlich auch nach Bayern ziehen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
18 Feb 2013
Beiträge
5.093
Erstmal: Lass den Kopf nicht hängen - du wirst dir auf dem Weg in Richtung Dämpfer eine hohe Frusttoleranz und viel Geduld zulegen müssen aber das zeichnet uns Jäger doch aus. Deine Waffen kannst ja trotzdem kaufen - nimmst halt kurze Läufe mit Gewinde und kaufst die Dämpfer später.

Ich gehe diesen Weg jetzt schon ein paar Jahre und bin einige Instanzen weiter als du. Ob du jetzt direkt klagen kannst, weiß ich nicht... bei mir war der Weg:

Rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen (kostet dann halt leider den genannten Betrag)

Widerspruch einlegen, damit ging die Angelegenheit in meinem Fall ans RP

Wenn das RP deinen Widerspruch ablehnt, kannst du gegen diese Entscheidung klagen und zwar beim Verwaltungsgericht

Ich bin leider auch vor Gericht unterlegen, nun liegt meine Berufung beim Verwaltungsgerichtshof

Jeder dieser Schritte kostet Geld und zwar mit jedem Schritt deutlich mehr. Insofern ist Abwarten und Tee trinken bei der aktuellen Dynamik der Schalldämpferthematik durchaus auch eine Option... andererseits braucht es Leute, die nicht nur in Foren schimpfen sondern im echten Leben was machen für diese Dynamik.


Viel Glück und Erfolg!
Baffi2003
 
X

xTimbox

Guest
Eine passende Rechtsschutz für Verwaltungsangelegenheiten habe ich schon.

Nach Bayern will ich eh, aber der Job.... :roll:

Habe mal beim LJV angefragt, vielleicht können die mir sagen ob die bereits ein Eisen im Feuer haben.


@baffi:

Genau dieses Geld was pro Instanz gezahlt werden muss meine ich.
Was ist das für ein geld, wer muss es zahlen und was wird damit bezahlt?
Wofür habe ich dann überhaupt noch eine Rechtsschutzversicherung?
Ist wie mit den 300€ Bearbeitungsgebühr. Wofür zahle ich denn Steuern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
5 Feb 2011
Beiträge
981
[…]
Ich bin grad auf 180 weil meine gesamte Planung für die erste Jagdbüchse über den Haufen geworfen wurde.
Die Mappe war so gut und eindeutig vorbereitet dass ich niemals eine Absage erwartet hätte.

Macht es für die erste Büchse wirklich so einen großen Unterschied?
Ein Gewinde schadet nie.
Und ja, eine Büchse mit Gewinde schießt auch, wenn nix drauf geschraubt ist ...

Gesendet von meinem GT-I9295 mit Tapatalk
 
X

xTimbox

Guest
Wenn SD´s noch 10 Jahre brauchen oder gar niemals für alle frei werden kaufe ich lieber 20".
Kommen sie in den nächsten 2 Jahren wirds ne hässliche 16,5" Büchse.

Denke es wird sowieso die 16er, aber ärgern tuts mich trotzdem.

Wer schiebt denn eigentlich den ausstellenden Behörden da den Riegel davor?
Das hatte mir der Mann garnicht gesagt.
 
Registriert
5 Feb 2011
Beiträge
981
Ist zwar OT, aber 16,5" ist krass kurz. Erst recht als erste Büchse. Sollte es vorerst die einzige bleiben, wäre es gut, wenn sie auch ohne SD sehr gut zu nutzen ist. Was machst du sonst, wenn reichlich Einladungen aus Bundesländern kommen wo der SD aktuell keine Chance hat. Im Ausland gibts das auch noch teilweise.
20" ist schon ziemlich kurz. Auch mit SD.

Gesendet von meinem GT-I9295 mit Tapatalk
 
Registriert
13 Mai 2011
Beiträge
2.750
Ich glaube das die 16.5" und 20" daher kommen das die Flüstertüte wohl auf ein AR soll.


aber mal anderst herum gefragt. Wie stark wirkt sich die LL auf die Dämpfung aus??
 
Registriert
5 Feb 2011
Beiträge
981
Wenn als erste "Jagd"-Büchse ein AR her soll, hab ich eh keine weiteren Fragen ...

Gesendet von meinem GT-I9295 mit Tapatalk
 
Registriert
15 Okt 2011
Beiträge
7.718
Wieso das denn nicht?
Der Wandel der Zeit macht auch nicht vor Waffen halt.

Waidmannsheil Lucas
 
Registriert
5 Feb 2011
Beiträge
981
[…]
aber mal anderst herum gefragt. Wie stark wirkt sich die LL auf die Dämpfung aus??

Je kürzer, desto lauter. Auch mit SD. Etwas kürzer als Standard 65cm macht natürlich Sinn, da es sonst sehr unhandlich wird. Zu kurz macht mit SD keinen Sinn, da sehr viel Pulver im SD verbrennnt --> schlechtere Dämpfung, kürzere Lebenserwartung des SD.

Dazu gibts aber auch reichlich Infos im SD Technick Faden ...

Gesendet von meinem GT-I9295 mit Tapatalk
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
139
Zurzeit aktive Gäste
303
Besucher gesamt
442
Oben