A
anonym
Guest
Danke
Eines der beiden entscheidenden Schreiben aus Bayern findet sich jetzt übrigens auf der Homepage von Dr. Neitzel
http://jagdmitschalldaempfer.de/ticker/tickernode/25258899
Hallo Baffi,
Was könnte das nun für B-W bedeuten?
-- Da wird doch sicherlich versucht, weiterhin an der alten Regelung festzuhalten, solange das nicht ausdrücklich vom Ministerium gutgeheißen wird. --:evil:
Laut meinem LRA muss erst Jagdrechtlich die Genehmigung erteilt werden damit dann die Waffenbehörde aktiv wird.
Am Ende steht dann wieder ein einmaliger deutscher Verwaltungsakt der seines Gleichen sucht. Und wieder muss jede kleine Drecksbehörde ihren Stempel draufdrücken um sich die Daseinsberechtigung zu bewahren... unfassbar...
Welche Hirschlaus ist Dir denn über die Leber gelaufen?:no:
Beamter??
@Forestgump
Deine/Eure Euphorie in allen Ehren. Bis dato haben - ausgenommen die staatlichen "Elitejäger" mit Hörschaden - die allerwenigsten einen SD in ihrer WBK stehen. Wenn sich das bundesweit dann ändert, siehst du auch mich euphorisch auf meinem Schreibtisch tanzen...
...ich schick dir dann ein Bild wenns so weit ist.
Bis dahin teile ich dieses Lobgehudel auf unsere aufgeblähte Bürokratie in keiner Weise.
HL