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Edit Weil es in einen anderen Thread besser reinpasst.
Zuletzt bearbeitet:
So von der Regierung gesagt bekommen beide Schreiben werden auf dem Wildportal Bayern veröffentlicht,
und siehe da,es gibt sie schon,hab mal beide per PDF angehängt
Quelle: http://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/094822/index.php
@ Solms
Solche eine Definition der wesentlichen Dämpfung hat schon mal das BKA bei der Einstufung des Lutz Möller Feuerschlucker FS7 gemacht,
haben da aus den Straßenverkehr den Begriff wesentlicher Lärmpegeländerung bei 3db festgelegt den die dann analog für SDs übernommen haben( finde ich persönlich recht wenig )
Natürlich nicht. Das Gesetz wird entsprechend ausgelegt. Entweder hat man bestimmte Rechtsbegriffe, dann ist es einfacher, oder man hat unbestimmte Rechtsbegriffe. Das klärt dann die Rechtsprechung.Kannst du mir zeigen, wo im WaffG ein Wert für eine "wesentliche Dämpfung" angegeben wird?
Moin!
IIRC war Kern der Frage, ob der als MFD verkaufte "Feuerschlucker" nicht auch als Schalldämpfer funktioniert. Und die dB-Skala ist nicht linear, d. h. eine Reduktion um 3 dB entspricht nach einer alten Faustzahl einer Halbierung des "Lärms". ;-)
Viele Grüße
Joe