Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

Registriert
29 Jan 2010
Beiträge
1.452
Registriert
26 Dez 2013
Beiträge
313
Mal eine ganz praktische Frage, bei der ich derzeit nicht so recht weiterkomme:

Wo kauft ihr eigentlich die Schalldämpfer bzw. wo erfahrt ihr Einzelheiten zu SD-Typen, Daten und Preisen. Ich brauche z.B. auch einen Nachweis, dass der jeweilige SD bei meinem Waffenmodell (Blaser R93) mit diesem Kaliber (30-06) auf unter 137,1 dB reduziert, damit der Dämpfer von der Behörde genehmigt und eingetragen wird.

Im Netz finde ich fast nichts und der Waffenhändler tut sich auch schwer, Informationen zu bekommen.

Gruß
DF
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Wenn er nicht unter 137 dB dämpfen würde, könnte man davon ausgehen, dass es gar kein SD wäre. Der wird nämlich mit einer wesentlichen Dämpfung im WaffG definiert.
Wer sich diesen Unsinn wieder ausdenkt, um irgendwelche bürokratischen Hindernisse zu erfinden...
Lass es dir vom Hersteller zusenden und gut ist es. Eine persönliche Messung wird wohl nicht angeordnet werden.
Wäre aber auch ne zusätzlich unnütze geldeinnahmequelle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
17 Mrz 2010
Beiträge
14.975
Kannst du mir zeigen, wo im WaffG ein Wert für eine "wesentliche Dämpfung" angegeben wird?
 
Registriert
12 Apr 2013
Beiträge
2.408
Was Solms meint (um das vorweg zu nehmen): Das ist von der Behörde rechtsbeugend weil diese Nachweisforderung keinen gesetzlichen Rückhalt hat.
 
Registriert
25 Aug 2014
Beiträge
28
@ Solms

Solche eine Definition der wesentlichen Dämpfung hat schon mal das BKA bei der Einstufung des Lutz Möller Feuerschlucker FS7 gemacht,

haben da aus den Straßenverkehr den Begriff wesentlicher Lärmpegeländerung bei 3db festgelegt den die dann analog für SDs übernommen haben( finde ich persönlich recht wenig )

Hier der Link zum Einstufungsbescheid des BKA mit den Formulierungen

http://www.bka.de/nn_205628/SharedD...ationFile.pdf/1304167FbZ236Feuerschlucker.pdf

Finden kann man die Erklärung ab Punkt "Allgemein"
 
Registriert
5 Feb 2011
Beiträge
981
Das wäre übertragen auf die Leustungsbeschränkung für Motorradneulinge ungefähr so:

Dein Moped darf max. 75 PS (keine Ahnung was da wirklich steht, ist aber auch egal ...) haben. Ausnahmen sind möglich. Wenn du die Ausnahme nutzen möchtest, weise nach, dass dein neues Moped min. 300 PS haben wird. Weil darunter ist das ja Kinderkacke oder so ...

Erst will uns keiner SD erlauben, weil das ja leises Teufelszeug ist und alle mordend und wildernd durch die Lande ziehen. Und jetzt kann es der Behörde kaum leise genug sein? Was ist das für ein Unfug!

Gesendet von meinem GT-I9295 mit Tapatalk
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.462
Moin!

@ Solms

Solche eine Definition der wesentlichen Dämpfung hat schon mal das BKA bei der Einstufung des Lutz Möller Feuerschlucker FS7 gemacht,

haben da aus den Straßenverkehr den Begriff wesentlicher Lärmpegeländerung bei 3db festgelegt den die dann analog für SDs übernommen haben( finde ich persönlich recht wenig )

IIRC war Kern der Frage, ob der als MFD verkaufte "Feuerschlucker" nicht auch als Schalldämpfer funktioniert. Und die dB-Skala ist nicht linear, d. h. eine Reduktion um 3 dB entspricht nach einer alten Faustzahl einer Halbierung des "Lärms". ;-)

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Kannst du mir zeigen, wo im WaffG ein Wert für eine "wesentliche Dämpfung" angegeben wird?
Natürlich nicht. Das Gesetz wird entsprechend ausgelegt. Entweder hat man bestimmte Rechtsbegriffe, dann ist es einfacher, oder man hat unbestimmte Rechtsbegriffe. Das klärt dann die Rechtsprechung.
Es wäre furchtbar, wenn ein Gesetz alles haarklein beschreiben würde. Ich halte es sogar für unmöglich

Gesendet von meinem U9200 mit Tapatalk
 
Registriert
7 Apr 2012
Beiträge
1.051
Moin!



IIRC war Kern der Frage, ob der als MFD verkaufte "Feuerschlucker" nicht auch als Schalldämpfer funktioniert. Und die dB-Skala ist nicht linear, d. h. eine Reduktion um 3 dB entspricht nach einer alten Faustzahl einer Halbierung des "Lärms". ;-)

Viele Grüße

Joe

Ich kann ja etwas durcheinander gebracht haben in der Lärmschutzvorlesung, aber 3 dB sind doch keine Halbierung des empfundenen Lärms.

Empfundener Lärm ist erst bei 10 dBA halbiert.

Gut, 3dB mehr sind es, wenn man die Lärmquellen gleicher Lautstärke verdoppelt und gleichzeitig betreibt...
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.462
Moin!

"Lärm" hatte ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt und vorne "IIRC" genutzt, weil "dB" sich auf verschiedenes beziehen kann. ;-) Du meinst den Schalldruckpegel, da hast Du Recht. Nimmt man andere Größen als Bezug ... Egal. Mir ging es um die Nichtlinearität.

Viele Grüße

Joe
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
103
Zurzeit aktive Gäste
281
Besucher gesamt
384
Oben