Juwelier in Celle, es war Notwehr

G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Und also sorry, wenn mich zuhause ein oder mehrere Intruder heimsuchen, nicht flüchten sobald sie merken, es ist jemand da, dann mach ich auch keine Gefangenen, so ich die Möglichkeit dazu habe.

Schöne Sprüche. Mehr nicht.
 
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@JoeKox
Mach Dich bitte mal mit dem Notwehrparagraphen vertraut. Gefühlsduselige Vermutungen führen am ehesten in die Irre.

Und also sorry, wenn mich zuhause ein oder mehrere Intruder heimsuchen, nicht flüchten sobald sie merken, es ist jemand da, dann mach ich auch keine Gefangenen, so ich die Möglichkeit dazu habe.
Vielleicht sollte man ein Formular vorbereiten, dass man neben jedes Fenster und neben die Tür legt, in dem die Einbrecher ankreuzen können, was sie vorhaben, damit man entscheiden kann, ob man nur schreien muss oder ein Hammer ausreicht, um sie zu vertreiben o_O
Wer keine moralischen Bedenken hat, andere zu überfallen, sollte im Gegenzug auch nicht mit moralischen Bedenken des Gegenübers rechnen, sich zu wehren.
Ich, als Opfer, hab den Mist nicht angefangen.

Also ich kenne den Notwehrparagraphen nur all zu gut! Da ich früher selbst Tankstellenbesitzer war, hatte ich mit Überfällen, Einbrüchen, nächtlichem Auslösen von Alarmanlagen usw zu tun! War also live an der Front. Das kann nicht jeder von sich behaupten! Darum geht es nicht. Man kann sich nicht vorstellen welches Gefühl das ist wenn man des Nachts vom schrillen der Alarmanlage geweckt wird und man mutterseelenalleine nachsehen muss was los ist. Wenn man vor einer aufgebrochenen Tür steht und entscheiden muss: gehe ich jetzt da rein oder lasse ich die Einbrecher durch die Hintertür entwischen? Erfahrungsgemäss ist die Polizei regelmässig zwischen 30 Minuten / 1 Stunde später damals eingetroffen! Irgendwann habe ich mich dann zu einem anderen radikalen Mittel entschieden: Siehe Bild. Der war extrem familienfreundlich aber der wusste genau was zu tun war. Bei Einbruch, den Hund in die Geschäftsräume und Lager hineinlassen und abwarten was passiert! Und glaubt mir, der hatte es drauf! Der war besser als die dickste Schusswaffe!

Aber der zweite Teil deiner Antwort ist eigentlich der Teil der mich interessiert. Nämlich deine Meinung wie du über solch eine Extremsituation denkst! Und dafür bedanke ich mich!

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@ Thersites & Bromisch

Es ging hier nicht um legale oder illegale Waffen. Es geht nur um die Entscheidung die in einem gewissen Moment getroffen wird. Und dass in solchen Extremsituationen niemand einem die Entscheidung abnehmen kann. Da spielt das Gesetz absolut keine Rolle mehr! Und dass Menschen, die meistens noch nie selbst in einer solchen Situation waren, hernach über einen richten!

Übrigens ist bei uns in Luxemburg gerade wieder ein solcher Fall bei Gericht. Da haben 3 Täter ein Ehepaar in einem Supermarkt ausspioniert und sind ihm bis nach Hause gefolgt. Dort haben sie das Ehepaar überfallen und extrem geschlagen und verletzt.

vermutlich stammten die täter aus der nachbarschaft, oder?
 
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Angenommen der Juwelier hätte keinen Waffenschein sondern WBK für Jäger oder den Sportschützengebrauch: wäre er nun waffenrechtliche unzuverlässig, weil er die geladene Waffe in seinem Geschäft griffbereit hatte?
 
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Angenommen der Juwelier hätte keinen Waffenschein sondern WBK für Jäger oder den Sportschützengebrauch: wäre er nun waffenrechtliche unzuverlässig, weil er die geladene Waffe in seinem Geschäft griffbereit hatte?

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ja. Es gibt auch Argumente dagegen, aber die Verwaltungsgerichte legen nun mal i.d.R. sehr eng aus.
 
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Was soll der Waffenschein bringen?

Das erlaubte Führen (Schussbereite In-Anschlag-Bringen mittels weniger Handgriffe, wie z. B. die fertig geladene Waffe im Holster) innerhalb des vom Waffenschein erlaubten Zweckes und Ort.

Und Führen ist nach Waffengesetz als "das Rumtragen" außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder befriedeten Besitztumes.

Nö. Sonst dürftest du deine Jagd-KW in der Wohnung etc. auch schussbereit herumtragen, darfst du aber nicht, weil keine jagdlicher Zweck.

Da ich die Waffe so gesehen innerhalb der Geschäftsräume nicht führe, brauche ich dafür keinen Waffenschein.

Sofern deine waffenrechtliche Erlaubnis "Selbstschutz" umfasst nicht. Anderenfalls doch.

Hier sind tatsächlich einige nicht klar geregelte Spitzfindigkeiten. Aber daraus eine Erfordernis für einen Waffenschein konstruieren, der genau dafür nicht gilt?

Darin sind wir uns einig. Die standardmäßigen Besitzgründe (Jäger, Sportschützen) berechtigen zum Besitz und teilweise auch zum Führen und Schießen für eben jene Zwecke. Eventuelle Notwehrausübung ist jedoch kein standardmäßiger Zweck.

Nur weil du Juwelier und zufälligerweise Jäger / Sportschütze bist darfst du die aufgrunddessen legal besessenen Waffen nicht pauschal zum Schutz führen.

Nutzt du sie jedoch im Rahmen der Notwehr dafür ist das wiederum ok.

So sind die Gesetze nun einmal.

Der gute Mann aus Celle hatte einen Waffenschein, insofern hat er auch waffenrechtlich nichts zu befürchten.

Gutes Urteil.
 
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Sofern deine waffenrechtliche Erlaubnis "Selbstschutz" umfasst nicht. Anderenfalls doch.

Hattest du schon mal einen Waffenschein in der Hand?

Da steht groß drauf: berechtigt, ... außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, befriedeten Besitztum schussbereit zu führen.

Warum? Weil es genau so das Gesetz vorsieht. Einen Waffenschein für die eigenen Grundstücke, Geschäftsräume, etc. gibt es nicht.
 
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vermutlich stammten die täter aus der nachbarschaft, oder?

Nein es waren Franzosen die auch in Frankreich wohnen. Es ist eben ein ziemliches Einkommesgefälle in Frankreich gegenüber Luxemburg. Es fängt beim Mindestlohn an der bei uns in etwas unqualifiziert bei va 1.850€ netto liegt, in Frankreich viel tiefer ist. Voele Familieneinkünfte liegen weit über 5.000€-6.000€. Da kommen die über die Grenzen wie die Heuschrecken um Überfälle und Einbrüche zu verüben. Viele schwere Kriminalität aus Frankreich und Belgien schwappt zu uns rüber!
 
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Hattest du schon mal einen Waffenschein in der Hand?

Da steht groß drauf: berechtigt, ... außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, befriedeten Besitztum schussbereit zu führen.

Warum? Weil es genau so das Gesetz vorsieht. Einen Waffenschein für die eigenen Grundstücke, Geschäftsräume, etc. gibt es nicht.

Aber es gab zumindest mal WBK mit einem Bedürfnis zum Selbstschutz, Objektschutz oder wie auch immer, jedenfalls war es nicht Jagd oder Sport und damit wurde auf Firmengelände geführt.
 
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Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, meint das Waffengesetz.
Also kann man im Umkehrschluss innerhalb der eigenen Wohnung, in den eigenen Geschäftsräumen oder im eigenen befriedeten Besitztum überhaupt keine Waffe führen und somit auch gegen kein Gesetz verstossen, das das Führen von Waffen regelt.
Demzufolge dürfte selbst in der theoretischen Annahme, der Juwelier hätte keinen Waffenschein, sondern nur eine Sportschützen WBK besessen, auch nur eine eventuell mangelhafte Aufbewahrung der Waffe (das muss man ihm auch erst mal nachweisen können, wo und wann man eine Waffe begutachtet, putzt etc ist nicht gesetzlich geregelt) zum Vorwurf machen können.
 
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