- Registriert
- 5 Dez 2018
- Beiträge
- 2.374
Zählt das nicht sowieso unter Berufsrisiko?
Frage für einen Freund
Frage für einen Freund
Und also sorry, wenn mich zuhause ein oder mehrere Intruder heimsuchen, nicht flüchten sobald sie merken, es ist jemand da, dann mach ich auch keine Gefangenen, so ich die Möglichkeit dazu habe.
Zählt das nicht sowieso unter Berufsrisiko?
Frage für einen Freund
@JoeKox
Mach Dich bitte mal mit dem Notwehrparagraphen vertraut. Gefühlsduselige Vermutungen führen am ehesten in die Irre.
Und also sorry, wenn mich zuhause ein oder mehrere Intruder heimsuchen, nicht flüchten sobald sie merken, es ist jemand da, dann mach ich auch keine Gefangenen, so ich die Möglichkeit dazu habe.
Vielleicht sollte man ein Formular vorbereiten, dass man neben jedes Fenster und neben die Tür legt, in dem die Einbrecher ankreuzen können, was sie vorhaben, damit man entscheiden kann, ob man nur schreien muss oder ein Hammer ausreicht, um sie zu vertreiben
Wer keine moralischen Bedenken hat, andere zu überfallen, sollte im Gegenzug auch nicht mit moralischen Bedenken des Gegenübers rechnen, sich zu wehren.
Ich, als Opfer, hab den Mist nicht angefangen.
Ich kann Dir aus jahrzehntelanger Kenntnis meiner Person nicht raten, es auszuprobieren.Schöne Sprüche. Mehr nicht.
Echt?Du stellst einfach zu viele Fragen...
@ Thersites & Bromisch
Es ging hier nicht um legale oder illegale Waffen. Es geht nur um die Entscheidung die in einem gewissen Moment getroffen wird. Und dass in solchen Extremsituationen niemand einem die Entscheidung abnehmen kann. Da spielt das Gesetz absolut keine Rolle mehr! Und dass Menschen, die meistens noch nie selbst in einer solchen Situation waren, hernach über einen richten!
Übrigens ist bei uns in Luxemburg gerade wieder ein solcher Fall bei Gericht. Da haben 3 Täter ein Ehepaar in einem Supermarkt ausspioniert und sind ihm bis nach Hause gefolgt. Dort haben sie das Ehepaar überfallen und extrem geschlagen und verletzt.
Angenommen der Juwelier hätte keinen Waffenschein sondern WBK für Jäger oder den Sportschützengebrauch: wäre er nun waffenrechtliche unzuverlässig, weil er die geladene Waffe in seinem Geschäft griffbereit hatte?
Was soll der Waffenschein bringen?
Und Führen ist nach Waffengesetz als "das Rumtragen" außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder befriedeten Besitztumes.
Da ich die Waffe so gesehen innerhalb der Geschäftsräume nicht führe, brauche ich dafür keinen Waffenschein.
Hier sind tatsächlich einige nicht klar geregelte Spitzfindigkeiten. Aber daraus eine Erfordernis für einen Waffenschein konstruieren, der genau dafür nicht gilt?
Sofern deine waffenrechtliche Erlaubnis "Selbstschutz" umfasst nicht. Anderenfalls doch.
Er hatte aber einen Waffenschein, deshalb ist die Annahme völlig sinnlos.Angenommen der Juwelier hätte keinen Waffenschein sondern WBK für Jäger oder den Sportschützengebrauch: wäre er nun waffenrechtliche unzuverlässig, weil er die geladene Waffe in seinem Geschäft griffbereit hatte?
vermutlich stammten die täter aus der nachbarschaft, oder?
Hattest du schon mal einen Waffenschein in der Hand?
Da steht groß drauf: berechtigt, ... außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, befriedeten Besitztum schussbereit zu führen.
Warum? Weil es genau so das Gesetz vorsieht. Einen Waffenschein für die eigenen Grundstücke, Geschäftsräume, etc. gibt es nicht.