Juwelier in Celle, es war Notwehr

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Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, meint das Waffengesetz.
Also kann man im Umkehrschluss innerhalb der eigenen Wohnung, in den eigenen Geschäftsräumen oder im eigenen befriedeten Besitztum überhaupt keine Waffe führen und somit auch gegen kein Gesetz verstossen, das das Führen von Waffen regelt.
Demzufolge dürfte selbst in der theoretischen Annahme, der Juwelier hätte keinen Waffenschein, sondern nur eine Sportschützen WBK besessen, auch nur eine eventuell mangelhafte Aufbewahrung der Waffe (das muss man ihm auch erst mal nachweisen können, wo und wann man eine Waffe begutachtet, putzt etc ist nicht gesetzlich geregelt) zum Vorwurf machen können.
Nur weil das nichts mit Führen zu tun hat, heisst es nicht es wäre rechtmäßig ;)
So wie ein weaffenschein auch nur fürs eigene Objekt ausgestellt sein kann.
Aber das steht wohl auch schon zig Male hier im Forum.
Auch mit Aktenzeichen.
 
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Angenommen der Juwelier hätte keinen Waffenschein sondern WBK für Jäger oder den Sportschützengebrauch: wäre er nun waffenrechtliche unzuverlässig, weil er die geladene Waffe in seinem Geschäft griffbereit hatte?
Das entscheidet später die waffenbehörde.
Für die geurteilte Strafsache spielt das keine Rolle.
 
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Nur weil das nichts mit Führen zu tun hat, heisst es nicht es wäre rechtmäßig ;)
So wie ein weaffenschein auch nur fürs eigene Objekt ausgestellt sein kann.
Aber das steht wohl auch schon zig Male hier im Forum.
Auch mit Aktenzeichen.
Wobei sich das ja auf das Bedürfnis (Verteidigung) beziehen müsste, das ja sonst weder bei Sportschützen noch bei Jägern abgebildet ist.
 
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Das haben deutsche Gerichte aber schon ganz anders entschieden.
Die kennen aber auch das Gesetz und wissen, dass es durchaus Notwehr sein kann, jemandem in den Rücken zu schießen. ;)
Zum wievielten mal im wievielten Thread muss man dir das denn noch erklären?

Also du brauchst mir gar nix zu erklären, weil ich niemals eine Waffe nutzen würde um jemanden in den Rücken zu schiessen! Ausser natürlich wenn jemand anderer in Todesgefahr wäre! Und all den Rest interessiert mich nicht! Geld und Wertsachen kann man ersetzen. Und es ist auch keine juristische Frage weil man ja in so einer Situation nicht den Taschenrechner heraus nimmt und seine Chancen vor Gericht nachrechnet um ungeschoren davon zu kommen! Wärest du schon einmal in so einer Situation gewesen dass du hättest eventuell von der Waffe gebrauch machen müssen, dann wüstest du wie so etwas vor sich geht! Wenn z.b. ein Einbruch in deinem Laden stattfindet, dann hast du viel mehr Chancen lebend davon zu kommen wenn du dich zurück ziehst und die Polizei rufst. Du kannst dich eventuell noch aus der Entfernung bemerkbar machen damit der Einbruch von den Halunken abgebrochen wird. Du tust auch besser daran zu versuchen heraus zu finden welches Auto die Einbrecher nutzen und dir die Nummer aufschreibst. Dann sofort der Polizei berichtest wer, wieviele sie sind, ihr Aussehen soweit erkennbar und Fahrzeug und Fahrzeugnummer weiter gibst. Man lebt ja nur einmal! Und wenn man Zuhause der Aggression nicht mehr ausweichen kann, dann ist resolutes Handeln, und ohne zu zögern, zu bewerksteligen. Aber niemals jemanden in den Rücken schiessen wenn nicht einer Drittperson ihr Leben oder Gesundheit auf dem Spiel steht.
Du siehst zuviel Fernsehen!
 
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Wobei sich das ja auf das Bedürfnis (Verteidigung) beziehen müsste, das ja sonst weder bei Sportschützen noch bei Jägern abgebildet ist.
Exakt. Es reglt zum einen ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz -es muss eben auch eine geeignete waffe sein- und es hat Auswirkungen auf die Umgangserlaubnis.
Im Notwehrfalle lässt sich bzgl. Notwehr erst einmal alles regeln.
Das Vorhalten zum Zwecke der Nutwehr ist aber bei Sport/Jagd/Sammeln/Erbe nicht gestattet.
Dafür aber die Aufbewahrungspflichten.
Um mit der waffe notzuwehren, muss man also erts einmal die gelegenheit haben, diese gerade verfügbar zu haben. Und das auch noch mit Munition. Das ist weder bei der Reinigung, Pflege, Reperatur noch beim Trockentraining der Normalfall und würde Fragen zur Zuverlässigkeit aufwerfen.
Das Thema Führen wird dann irrtümlich in den selben Kontext gesetzt, hat aber im Grunde garnichts damit zu tun.
Das Bedürfnis Jagd gestattet bspw. Führen nach den bekannten Maßgaben. Sport nach den bekannten Maßgaben und der waffenschein nach den dort dann explizit geregelten Maßgaben.
Immer nur als Mittle zum Zweck.
Zu Hause kann man halt rein definitorisch garnicht führen. Das ist aber im Umkehrschluss keine Erlaubnis, sondern einfach nicht als solches definiert.
Der passende Oberbegriff ist in jedem der Fälle "Umgang" udn dazu gibts auch für jeden Maßgaben. Und es gibt Dinge die man besser nicht macht, da schnell dazu die Dinge in §5WaffG anwendbar sind und davon reichlich gebrauch gemacht wurde. Alles fein mit Aktenzeichen verschiedenster Gerichte.

Wer sich wiederum so einrichtet, dass er im Notwehrfall bei Beachtung der Aufbewahrungpflichten an seine waffe kommt, hat bessere Karten.
 
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Exakt. Es reglt zum einen ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz -es muss eben auch eine geeignete waffe sein- und es hat Auswirkungen auf die Umgangserlaubnis.
Im Notwehrfalle lässt sich bzgl. Notwehr erst einmal alles regeln.
Das Vorhalten zum Zwecke der Nutwehr ist aber bei Sport/Jagd/Sammeln/Erbe nicht gestattet.
Dafür aber die Aufbewahrungspflichten.
Um mit der waffe notzuwehren, muss man also erts einmal die gelegenheit haben, diese gerade verfügbar zu haben. Und das auch noch mit Munition. Das ist weder bei der Reinigung, Pflege, Reperatur noch beim Trockentraining der Normalfall und würde Fragen zur Zuverlässigkeit aufwerfen.
Das Thema Führen wird dann irrtümlich in den selben Kontext gesetzt, hat aber im Grunde garnichts damit zu tun.
Das Bedürfnis Jagd gestattet bspw. Führen nach den bekannten Maßgaben. Sport nach den bekannten Maßgaben und der waffenschein nach den dort dann explizit geregelten Maßgaben.
Immer nur als Mittle zum Zweck.
Zu Hause kann man halt rein definitorisch garnicht führen. Das ist aber im Umkehrschluss keine Erlaubnis, sondern einfach nicht als solches definiert.
Der passende Oberbegriff ist in jedem der Fälle "Umgang" udn dazu gibts auch für jeden Maßgaben. Und es gibt Dinge die man besser nicht macht, da schnell dazu die Dinge in §5WaffG anwendbar sind und davon reichlich gebrauch gemacht wurde. Alles fein mit Aktenzeichen verschiedenster Gerichte.

Wer sich wiederum so einrichtet, dass er im Notwehrfall bei Beachtung der Aufbewahrungpflichten an seine waffe kommt, hat bessere Karten.
Unter anderem deswegen wohnen meine Schränke im Schlafzimmer und nicht irgendwo im Keller.
 
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Ein Angriff auf Hab und Gut rechtfertigt ebenfalls Notwehr.
Grundsätzlich gebe ich JoeKox Recht, man sollte nicht des Geldes wegen einen Menschen verletzen oder töten, aber halten sich die Einbrecher auch daran?
Wenn ich die Chance habe, bei rechtskonformer Aufbewahrung meine Gesundheit und/oder Besitz zu verteidigen, werde ich nicht groß überlegen und mein eigenes Wohl über das der kriminellen stellen.
Das wird im Ernstfall zwar genauestens gerichtlich untersucht, aber die Zeit zum denken und abwägen hat man dann nicht.
Und einen Hund zur Verteidigung nutzen, wenn die Kriminellen bewaffnet sind,dann kann es das mit dem Hund gewesen sein. Ich würde kein mir lieb und teueres Wesen wissentlich einer Gefahr aussetzen
 
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Vor allem stehst mit großer Wahrscheinlichkeit rechtlich beschissener da, wenn Du einen Hund, der wirklich zur Verteidigung bereit und in der Lage ist, auf einen Einbrecher loslässt.
Dazu gab es auch schon reihenweise Urteil GEGEN Hundehalter, deren Hund einem Einbrecher die Hosen getackert hat.
Zum Dank darf man dann einen Wesenstest mit dem Hund machen und oft genug um das 10fach höhere Hundesteuer zahlen, plus Schmerzensgeld und Strafe. Von der Gefahr für den Hund mal ganz abgesehen.
Als Frühwarnsystem sicher durch nix zu ersetzen. Den Rest sollte man eher nicht dem Hund überlassen, wenn Bellen nicht ausreicht, um einen Einbrecher zu vertreiben.
 
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Wer sich wiederum so einrichtet, dass er im Notwehrfall bei Beachtung der Aufbewahrungpflichten an seine waffe kommt, hat bessere Karten.
Wie müsste ich die Waffe aufbewahren, um sie rechtzeitig/Efektiv einsetzen zu können, ohne die Aufbewahrungsvorgaben zu mißachten?
Das währe bei mir nicht so einfach zu handhaben, Waffenschränke im gesonderten Raum zusammen mit einem Mun.-Schrank.
Bei einem Überfall hätte ich kaum eine Möglichkeit, eine KW zu holen, zu laden um mich & meine Frau zu verteidigen.
Hier sollte der Gesetzgeber mal eine andere Regelung erarbeiten!
D.T.
 
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Wie müsste ich die Waffe aufbewahren, um sie rechtzeitig/Efektiv einsetzen zu können, ohne die Aufbewahrungsvorgaben zu mißachten?
Das währe bei mir nicht so einfach zu handhaben, Waffenschränke im gesonderten Raum zusammen mit einem Mun.-Schrank.
Bei einem Überfall hätte ich kaum eine Möglichkeit, eine KW zu holen, zu laden um mich & meine Frau zu verteidigen.
Hier sollte der Gesetzgeber mal eine andere Regelung erarbeiten!
D.T.
Würfel mit elektrischem Schloss im Schlafzimmer 🤷🏻‍♂️ Oder das böse Ding von A...x 🤪
 

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