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Hattest du schon mal einen Waffenschein in der Hand?
Da steht groß drauf: berechtigt, ... außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, befriedeten Besitztum schussbereit zu führen.
Warum? Weil es genau so das Gesetz vorsieht. Einen Waffenschein für die eigenen Grundstücke, Geschäftsräume, etc. gibt es nicht.
Ich habe nie etwas anderes behauptet.
Es bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass man eine Waffe innerhalb der eigenen Wohnung etc. führen darf, ohne entsprechende Erlaubnis (=Waffenschein).
Tut man dies (bspw. als Jäger oder Sportschütze) ist man waffenrechtlich unzuverlässig.
Im Notwehrfall ist's dann wiederum egal.....