Juwelier in Celle, es war Notwehr

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ist doch auch Drecksegal. So leben Er und seine Frau weiter und sonst hätte es eine kleine Meldung bei Blöd gegeben und das Pack hätte sich den nächsten gesucht.

Ja, ich gebe Dir da Recht, aber es ist doch so, das die Gesetze im allgemeinen auf öffentlichen Plätzen/wegen etc. gelten.
Der Juwelier hatte alles was er haben musste(y)(y). In meinem Haus, auf meinem Grundstück, wie ist da die Rechtssprechung, ist für mich pers. sehr interessant, weil ich regelmäßig anders als andere rumlaufe!
D.T.
 
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Wir hatten hier vor knapp 30 Jahren einen Fall, da wurde ein Diamantenhändler in Idar-Oberstein von zwei Gangstern am hellichten Tag mit vorgehaltenen Waffen ausgeraubt. Die Beute: Diamanten in einem zweistelligen Millionenwert.
Er nahm, nachdem die beiden Räuber das Geschäft verlassen hatten nicht nur seinen 6" Colt Python in .357Mag. (Sportschütze, Waffenschein), sondern auch die Verfolgung auf. Wenige hundert Meter weiter stellte er die beiden Räuber, es kam auf der Straße zu einer Schießerei, bei der einer der Räuber getötet wurde. Der andere bekam daraufhin einen Schock und gab auf.
Urteil des Gerichts: Der Diamantenhändler handelte in Notwehr, da durch seine Verhältnisse die sein Haus und sein Geschäft boten, keine Versicherung Diamanten in solchem Wert versichern wollte und durch den Verlust seine Existenz unmittelbar bedroht gewesen wäre. Daher griff auch die Notwehr bei der Verfolgung und Stellung der Täter durch das Opfer.
 
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@DT, wir beide kannten einen Geschäftsmann in Braunschweig, bei dem man klingeln musste um in das Ladengeschäft gelassen zu werden. Wenn jemand klingelte, den Er nicht kannte, hatte Er immer die rechte Hand in der Kittel- oder Hosentasche;) Er sagte mir mal, mit ner 6,35 in den Därmen vergeht die Lust auf Dummheiten...
 
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Ja, ich gebe Dir da Recht, aber es ist doch so, das die Gesetze im allgemeinen auf öffentlichen Plätzen/wegen etc. gelten.
Der Juwelier hatte alles was er haben musste(y)(y). In meinem Haus, auf meinem Grundstück, wie ist da die Rechtssprechung, ist für mich pers. sehr interessant, weil ich regelmäßig anders als andere rumlaufe!
D.T.
Dann solltest Du die Rechtsprechung aber kennen.
 
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Die Diskussion zum "Waffe am mann tragen" auf dem eigenen Grundstück hatten wir schon mehrmals. Ich lege das sehr eng aus und verneine ein entsprechendes Recht, weil ich mir sicher bin, dass das BVerwG das ebenso tun wird.

Und in mehr oder weniger öffentlichen Geschäftsräumen sieht das sehr wahrscheinlich dann noch einmal etwas strenger aus.

Dass die Notwehr anerkannt wurde, freut mich aber.
 
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@DT, wir beide kannten einen Geschäftsmann in Braunschweig, bei dem man klingeln musste um in das Ladengeschäft gelassen zu werden. Wenn jemand klingelte, den Er nicht kannte, hatte Er immer die rechte Hand in der Kittel- oder Hosentasche;) Er sagte mir mal, mit ner 6,35 in den Därmen vergeht die Lust auf Dummheiten...

... ER möge in Frieden ruhen!(y)
D.T.
 
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So wie ich es mal gelernt habe braucht er in seinen eigenen Geschäftsräumen keinen Waffenschein, aber eine Waffe mit dem entsprechenden Bedürfnis, also Sport- oder Jagdwaffe den ganzen Tag führen läuft nicht weil anderes Bedürfnis. Ein Mitarbeiter im Ruhestand eines Werkschutzes, dort wurde reichlich Edelmetall für technische Zwecke benötigt, schilderte es mir auch so, das war jedoch schon in den 80ern, ob heute noch WBK dafür ausgestellt werden kann ich mir kaum vorstellen.
 
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Das steht da nicht drin.

Ist nicht erlaubt, zumindest nicht ohne Waffenschein.

Was soll der Waffenschein bringen? Fakt ist nunmal, ein Waffenschein berechtigt zum Führen. Und Führen ist nach Waffengesetz als "das Rumtragen" außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder befriedeten Besitztumes.

Da ich die Waffe so gesehen innerhalb der Geschäftsräume nicht führe, brauche ich dafür keinen Waffenschein.

Die Frage ist eher: Darf ich sie laden? Warum überhaupt ist sie außerhalb des Tresors?

Hier sind tatsächlich einige nicht klar geregelte Spitzfindigkeiten. Aber daraus eine Erfordernis für einen Waffenschein konstruieren, der genau dafür nicht gilt?
 
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ich glaube, dass meine Auffassung von Recht und Unrecht eine andere ist, als bei weiten Teilen der Justiz:unsure: Bei mir hätte es keine Ermittlungen gegeben...
Bei dir würde ich dann aber nicht leben wollen:
Entscheidung nach Gutsherrenart, statt die Polizei ihren gesetzlichen Auftrag (und das sind Ermittlungen) machen zu lassen.
 

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