Jagdhund bei der Arbeit ermordet

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Nein,

ich meine daß die 'bogenreinen' Hunde Kurzjäger sind / waren. Ist meiner auch. Und das ist nur begrenzt anerziehbar bei Stöberhunden.

Und wenn ein Hund, wie gut erzogen auch immer, im Rahmen einer Stöberjagd ein Stück Wild hetzt, dann ist er eben nur dann abrufbar, wenn man ihn auch sieht... Und das ist im deutschen Wald eben öfters mal nicht der Fall, und am Klang der Stimme kannst auch Du kaum bestimmen, wann sich Deine Bracke dem feindlichen Revier nähert.

Gruß,

Mbogo
 
A

anonym

Guest
Mbogo, da muß ich dir widersprechen.
Bevor mir die Borrelien 80 % meines Gehörs genommen haben, konnte ich meine 4 Koppeln nicht nur am Klang identifizieren, sondern auch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ansagen, woran sie jagen.
Das geht jetzt nicht mehr und auch das ist ein Grund, warum ich keine mehr habe - von den Rentnern und einem einzelnen Kurzjager abgesehen.

Die Bogenreinheit ist eine Frage der Erfahrung des Hundes. Und da sind die Vorstehhunde den Stöberern um Lichtjahre voraus, denn sie erleben unzählbar oft, daß Mensch Beute macht und nicht Hund. Daraus ergibt sich bei guten, lernfähigen Hunden ein viel grösserer Wille zur Zusammenarbeit, aus der die Bogenreinheit letztlich resultiert.

Ich erinnere mich an ein Gespräch mit meinem Vater, dessen DD fast ausnahmslos bogenrein waren, einer davon sogar dergestalt, daß er ab etwa dem 3 Feld Sauen bevorzugt am Stand meines Vaters vorbei brachte.

Seine Erklärung, warum ich meine Dachsbracken nicht bogenrein bekommen würde, war für mich ausgesprochen nachvollziehbar.
Seine Meinung:

1. Führigkeit ist eine Frage der Zucht. Bei den Laufhunden ist das aber nie Zuchtziel gewesen. Ihr Jagdverhalten entspricht viel mehr dem wölfischen Jagdverhalten als das bei anderen Rassen der Fall ist.

2. Laufhunde sind kaum so sehr direkt am jagdlichen Erfolg beteiligt wie Vorstehhunde. Sie treiben zwar bestenfalls zu, sind aber bei der Erlegung in den seltensten Fällen dabei.

3. "Alte" Schläge und Rassen sind meistens hochspezialisiert. Diese Spezialisierung geht aber auf Kosten der Lernfähigkeit für elementar Neues, diese Hunde mussten ja nie etwas dazu lernen, sondern taten über Generationen das Gleiche.

4. Laufhunde werden falsch eingesetzt. Es war nie Aufgabe der Laufhunde, eine Fährte abzubrechen, vielmehr war es ihre gewollte Eigenschaft, eine Fährte unter allen Umständen möglichst lange zu halten. Genau das ist aber bei Bogenreinheit nicht gewollt, da sollen die vorgestellten Schützen eine Stop-Wirkung haben. Diese Stop-Wirkung können Laufhunde auf Grund ihre festen Anlagen nicht ohne Zwang lernen. Wobei sich dann das Problem stellt, daß Laufhunde über Zwang auch nicht lernen.

Mein Fazit daraus, und das bestätigen ca. 15 intensive Jagdjahre mit mehr als einem Dutzend Bracken verschiedener Herkunft:
Bracken sind als echte Stöberhunde völlig ungeeignet. Sie sind hervorragend geeignet, in ausreichend großen Revieren Wild vor die Schützen zu bringen, was aber mit der echten Stöberarbeit nichts zu tun hat.
Hierbei gibt es bestimmt Ausnahmen, die aber nicht die Regel sind.
Ich erinnere mich ebenfalls an eine Diskussion in der Brackenzeitung, wo es darum ging, ob Hunde im allgemeinen und Bracken im besonderen lancieren können. Der Tenor war, daß es Ausnahmen gibt, diese Art der Arbeit aber bei Bracken höchst selten wäre.
Ich habe selber eine dieser Ausnahmen gehabt, der Hund war bestrebt und hatte es mehrfach geschafft, mir Sauen aus dem Mais zuzuarbeiten. Allerdings war der Hund sehr stark bejagt und eigentlich andauernd mit mir unterwegs. Er jagte übrigens, wenn er zum Stöbern geschnallt wurde, ausgesprochen kurz.
M.E. besteht zwischen der Fähigkeit, Wild zu lancieren, also gezielt dem eigenen HF zuzutreiben und der Bogenreinheit ein Zusammenhang. Ein Hund, der erkannt hat, daß er nur mit seinem HF Beute machen kann, der auch gelernt hat, daß er ihm Wild aktiv zutreiben kann, der wird über kurz oder lang fast selbstverständlich bogenrein werden.

Ähnliches wie für die Bracke gilt für den weitjagenden Stamm der Wachtel. Hierzu empfehle ich nachstehende links:
http://www.zwinger-vom-wolfsrudel.de/schimmel.html
http://www.koepp-alt-rehse.de/wachtelhund.htm

Eine Schande, wieviele dieser Hunde ihr Leben damit verbringen, ausschließlich durch grosse Reviere zu toben, die Hunde können bei sachgemässer Führung soviel mehr.

Zusammengefasst - ich habe in nunmehr gut 40 Jahren Jagerei viele bogenreine Hunde gesehen, es waren fast ausnahmslos Vorstehhunde.
Die mir am besten in Erinnerung gebliebenen waren zwei KLM, die aber im Wesen mit den weichgspülten Luxusgeschöpfen der Gegenwart nichts gemein hatten, sondern ausgesprochen wildscharf waren.
Bracken waren nie dabei, ein einziger Wachtel ist mir im Gedächtnis geblieben.
 
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Mensch Leute kriegt euch wieder ein.
Auch ich bin Revierpächter und mag es nicht besonders wenn Nachbars Hunde mein Revier aufmischen, aber ich bin auch Hundeführer und gehe gerne auf Drückjagden.
Sind diese gut organisiert, dh. weiterjagende Hunde in den Kernzonen und kurzjagende in den Randbereichen mit durchgehenden Hundeführern, gibt es doch auch kaum Probleme.
Wurden diese Regeln allerdings in der Vergangenheit nicht beachtet und das Nachbarrevier regelmäßig mit umgedreht,
braucht man sich natürlich nicht wundern wenn solche Sachen wie in Illmenau passieren.

Mit den Nachbarn reden und den Hundeeinsatz mit ihm abstimmen anstatt ihn nur vor vollendete Tatsachen zu stellen ist meiner Ansicht nach der bessere Weg.
Ist mit diesem nicht mehr zu reden, weil das Klima schon zu vergiftet ist, muss ich das bei der Planung eben berücksichtigen und kann im schlechtesten Fall eben keine Hunde einsetzen.
Fremdes Jagdrecht ist eben mal zu respektieren auch wenn es mir nicht in den Kram passt.
 
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Velo schrieb:
Mit den Nachbarn reden und den Hundeeinsatz mit ihm abstimmen anstatt ihn nur vor vollendete Tatsachen zu stellen ist meiner Ansicht nach der bessere Weg.
Ist mit diesem nicht mehr zu reden, weil das Klima schon zu vergiftet ist, muss ich das bei der Planung eben berücksichtigen und kann im schlechtesten Fall eben keine Hunde einsetzen.
Fremdes Jagdrecht ist eben mal zu respektieren auch wenn es mir nicht in den Kram passt.


Vollste Zustimmung!!!
 
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Pudlich, alter Schelm, :mrgreen:

wie nett, daß Du mit anderen Worten bestätigst, daß die Hunde entweder kurz- oder weitjagend sind und man in letzterem Falle begrenzte Einwirkungsmöglichkeiten hat...

Vorsteher halte ich bei heutigen Drückjagden für nicht gut, weil sie an Sauen zu oft schwer geschlagen werden und weil sie Rehwild öfter mal greifen - ich meine gesunde Stücke, die sich nicht irgendwo verfangen. Bei den Treibjagden auf Hasen im Münsterland kam und kommt das dauernd vor, also bitte kein Gerede darum (damit meine ich jetzt nicht Dich, sondern die Hühnerhundfraktion).

Für mich sollten es bei Drückjagden Wachtel, Spaniel und Terrier sein, nach Möglichkeit kurzjagend. Stöberhunde also, keine Laufhunde.
Gruß,

Mbogo
 
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@ Discovery: Natürlich geschieht das Überjagen im engen Zusammenhang mit der Dienstausführung, aber eben nur bei deren Gelegenheit (so nennen die Juristen das), was noch kein öggentlich-rechtliches Handeln begründet. Dass ist ähnlich, wie wenn ein Beamter mit seinem Dienstfahrzeug während einer Dienstfahrt einen Unfall baut. Auch hier liegt nur eine privatrechtliche Streitigkeit vor.
 
A

anonym

Guest
@Mbogo,
wenn du deinem letzten Satz das Adjektiv "gutgeführt" hinzu fügen würdest, wäre ich absolut deiner Meinung.
 
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die Prüfungsansprüche JP Hasenspur beim DW gehen aber in die andere Richtung.
die Aufgabe eines Stöberhundes sollte das Finden und Anjagen sein.
nicht das kilometer lange verfolgen.
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
@ Discovery: Natürlich geschieht das Überjagen im engen Zusammenhang mit der Dienstausführung, aber eben nur bei deren Gelegenheit (so nennen die Juristen das), was noch kein öggentlich-rechtliches Handeln begründet. Dass ist ähnlich, wie wenn ein Beamter mit seinem Dienstfahrzeug während einer Dienstfahrt einen Unfall baut. Auch hier liegt nur eine privatrechtliche Streitigkeit vor.

Ich bin immer noch nicht ganz konform, denn m.E. handelt der forstliche Jagdleiter als Amtsträger ...bei einer originären Aufgabe, es ist keine dienstlich bedingte Nebentätigkeit wie bspw. eine Dienstfahrt bei welcher es durch Unachtsamkeit zu einem Unfall kommt.
Letzlich kommt es möglicherweise auf den Vortrag des Klägers und seines Vertreters an, und wie das Gericht diesem folgen kann...


Immerhin bedeutet Deine Auslegung dann das der forstliche Jagdleiter im Falle der Ignorierung des Unterlassungsanspruches zivilrechtlich die Strafe zahlt oder in Ordnungshaft geht.
na das hat ja auch einen gewissen Charme...

Das sollte mal in den einschlägigen Jagdzeitschriften thematisiert werden...
es wird ja nur dort Folgen haben wo es im Vorfeld keine einvernehmlichen Lösungen
gegeben hat...und so eine Verfügung zu erwirken ist kein großer Akt :wink:
 
A

anonym

Guest
Und würde, so es denn tasächlich so wäre, dem Spuk ganz schnell ein Ende machen.
Da Jagd aber Dienst ist, ist dem nicht so.
 
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@ Discovery: Du kannst zum Beispiel beim Urteil des AG Herford davon ausgehen, dass Beklagter der Forst war. Zumindestens spricht viel dafür. Streit wurde entschieden nach Bürgerlichem Gesetzbuch und von einem Amtsgericht. Wäre das Gericht von öffentlich-rechtlichem Handeln ausgegangen, hätte es an ein Verwaltungsgericht verweisen müssen. Habe im Moment nicht die Gelegenheit dazu, aber evtl. unterfüttere ich meine Meinung mal in der nächsten Woche mit dem ein oder anderen Urteil, sofern ich eins finde.

Noch was zu den Rechtsfolgen: Beklagter dürfte in diesen Fällen nicht der handelnde Beamte sein (kann er unter Umständen auch selber sein, zB im Rahmen von Schadensersatzansprüchen), sondern das Land/der Bund, welchem der handelnde Beamte nach § 31 BGB (analog) zugerechnet wird. Allerdings ist es nicht so, dass der handelnde Beamte damit aus dem Schneider ist. Die zivilrechtliche Streitigkeit vollzieht sich ja nur zwischen den Nachbarn. Eine Strafbarkeit des Beamten selbst wegen Wilderei der dienstrechtliche Konsequenzen nach Beamtenrecht im Verhältnis zu seinem Dienstherrn stehen nochmal auf einem anderen Blatt.
 
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So um dem ganzen noch etwas Brennmaterial hinzuzufügen:

seit heute ist offiziell das Verfahren wurde wieder aufgenommen
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
:arrow:

solo schrieb:
Hochhol: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wieder aufgenommen!!!!! Geht doch, wenn man etwas Druck ausübt.

8) :wink:

Mal sehen ob er nachher auch noch jubelt... so sicher ist die Kiste m.E. noch nicht, ich weiß zwar nicht ob es in diesem speziellen Verfahren möglich ist eine teilschuld zuzusprechen, aber erst einmal abwarten was rauskommt bei dem "Druck-Szenario" wie auch immer Solo das gemeint hat... :roll:
 
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Discovery schrieb:
Hunsrückwilderer schrieb:
:arrow:

solo schrieb:
Hochhol: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wieder aufgenommen!!!!! Geht doch, wenn man etwas Druck ausübt.

8) :wink:

Mal sehen ob er nachher auch noch jubelt... so sicher ist die Kiste m.E. noch nicht, ich weiß zwar nicht ob es in diesem speziellen Verfahren möglich ist eine teilschuld zuzusprechen, aber erst einmal abwarten was rauskommt bei dem "Druck-Szenario" wie auch immer Solo das gemeint hat... :roll:
Genau, warten wir es ab. Dienstaufsichtsbeschwerden die zur Abberufung des Herrn v. Wagner von diesem Fall führte), Anrufung des Peditionsausschusses des Landtages (die nicht regierenden Parteien mit einzuschalten ist ein Jahr vor der LT-Wahl geschickt), zig andere Anzeigen und die Sache durch Presseartikel u.ä. öffentlich halten und somit ein öffentliches Interesse nachzuweisen. Dies alles und noch viel mehr sind erwiesener Maßen sehr gute "Druck-Szenarien". Sollte dir von deinem persönlichen Kampf durchaus bekannt sein. :wink:
 

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