PatrickM schrieb:pudlich schrieb:Lieber Patrick,
ich schreibe diesen Beitrag ganz langsam, weil ich weiß, daß du nicht so gut lesen kannst.
Nicht der Biber hat den Jagdhund, der Jagdhund hat den Biber.....
Ja? Jetzt verstanden? Nicht?
Vielleicht bist du aber auch nicht so bösartig - intellegent wie meine Frau.
Dann schreib ich Dir noch mal ganz langsamm: Biber nix Jagdrecht, daher auch nix Jagdschutzbefugnis. Siehe Wolf in Niedersachsen. :wink:
Und tschüss 8)
Demnach könnten Jagdhundmeuten Wölfe. dort wo sie vorkommen stellen angreifen und töten oder schwerverletzen und es niemand wäre verantwortlich zu machen, auch wenn er es hätte verhindern können? :lol:
Laß uns das Biber-Beispiel von Pudlich abändern in Luchs... mehrere Jagdhunde
treffen auf eine warme Luchsfährte, dieser Luchs entzieht sich nicht auf einen Baum, sondern in eine Höhle in welcher er sich notgedrungen den Hunden stellt...
Ansonsten gleiche Konstellation - fremdes Revier, JAB und Naturschutzbevollmächtigter bekommen die Situation mit...
Da Dir offenbar der Schutz streng geschützer Tierarten die dem Jagdrecht nicht unterliegen , nicht so liegt...
jetzt hast Du eine Situation mit Jagdschutz Herr Berufsjäger, was tun? :wink: