A
anonym
Guest
Die UJB kann Ordnungswidrigkeiten verfolgen, sie muss nicht. Sie (...) darf nicht willkürlich handeln.
Richtig. Die Entscheidung: "der abgeworfene Bock des Discovery ist eine schlimme Sache und wird mit tausenden Euro gebüßt (um es mal schön schweizerdeutsch zu sagen), der abgeworfene Bock von Forstrat Fr. ist dagegen kraft Amtes eine Manifestation beherzten Jagens und sinnvoll erlegt, wird daher nicht verfolgt" - eine solche Ermessensausübung wäre willkürlich.
Zu sagen / festzulegen: "abgeworfene Böcke auf Drückjagden werden bei uns generell ohne Ansehen der Person nicht verfolgt", ist dagegen nicht willkürlich, und ermessensfehlerfrei.
Carcano