Jagd-Haftpflicht

T

tauranga

Guest
Servus Framic,

ich glaube, du hast da was misverstanden:
ich selbst kann keinen hund halten. das hat mehrere gruende. jedenfalls wird deswegen "mein" hund nie einen schaden an dritten verursachen.
soweit ich weiss, ist das der fall, den eine haftpflicht abdeckt: schaeden an gesundheit und eigentum dritter.
es braucht ja auch kein fussgaenger eine kfz-haftpflicht haben. solidaritaet hin oder her, schliesslich kann auch ein fussgaenger schaeden im strassenverkehr anrichten.
wenn ich an einer jagd teilnehme, bei der hunde beteiligt sind, bin ich natuerlich sofort dabei, meinen beitrag zu leisten auch pekuniaer: vorher pauschal, und ich waere auch der letzte, der im "schlimmsten fall", naemlich beim zuschadenkommen eines hundes bei der jagd, sich lumpen lassen wuerde!

ich wuerdige die arbeit der hunde und die der ruedemaenner und schaetze sie sehr!
zum glueck war ich noch nie auf einen hund zur nachsuche angewiesen, und so sehr ich hunde mag, hoffentlich bleibt das so.
:D
und ja: ich "apportiere" meine beute selbst. was ich schiessen kann, kann ich auch bergen und verwerten. ich lege mir selbst die beschraenkung auf, dass dann, wenn ich nicht weiss, ob ich meine beute auch sicher bergen kann, den finger gerade lasse.
ich gebe natuerlich zu, dass immer mal etwas passieren kann. aber auch hunde sind nicht unfehlbar.

ich hoffe,das misverstaendnis hat sich etwas aufgeklaert.

mit ganz normalem gruss und ohne boese wuensche
Tauranga
 

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