jäger und bogenschützen

T

Tanz664

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von ElmerKeith:
Murmel Michi hat den Namen schon erwähnt: Ich bin auch in der verklärten Welt des Saxton Pope, Arthur Young, Howard Hill und Fred Bear aufgewachsen, habe die Geschichte von Ishi gelesen sowie Hunting the Hard Way und andere Werke der Bogenjagd- und Bogensportliteratur, bin aber auch mitterweile auf dem Boden der Tatsachen angekommen. Ab und an lasse ich hinter dem Haus noch mal eine Pfeil fliegen: auf einem genehmigten KK-Schießstand in Richtung Kugelfang und Sandhaufen. Und zwar so, daß die Pfeile sicher aufgefangen werden. Und erinnere mich mit Wehmut an die vergangenen Jahrzehnte der unbeschwerten Jugend.
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<HR></BLOCKQUOTE>

Zu Deinen Anektoden:

Sic!

War in meiner Jugend genauso. Wir hatten aber relativ viel Narrenfreiheit Ende der sechziger anfang der siebziger Jahre, nicht mit dem zu Vergleichen, was sich jetzt Jugend nennt.

WH

Torsten
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Was die Flugweite Deiner Pfeile betrifft, so liegst Du mit 160 m aber mächtig daneben. Wir haben es ausprobiert und sind mit xx75 1816, Scheibenspitze und 45lbs-Jagdbogen auf über 220 m gekommen
Kann sein wenn er beim roven als Ziel Baumkronen nimmt.
Mal ehrlich, bei einer angenommenen Höhe des Ziels von 1 Meter, wie weit fliegt der Pfeil noch wenn er das Ziel ca. 1m überschossen hat?
Natürlich ist jeder Fehlschuß sch.. gefährlich aber es wäre falsch hier die max. Schußweite mit dem Gefährdungsbereich gleichzusetzen .
Auf 220m kommst Du höchstens mit einem Abschußwinkel von 45°.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Tiro:

...

Dann sprechen wir aber bereits von erheblichen Schadenssummen und an denen werden die Gerichts- und Anwaltskosten gemessen.

Und die zahlt der Wilderer, auch wenn er mangels Beweisen freigesprochen wird.
<HR></BLOCKQUOTE>

ok, ich versuche ganz ruhig zu bleiben:

woher nimmst du denn die (höflich formuliert
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rechtsirrige ansicht, dass im falle eines 'freispruch mangels beweisen' eine kostentragungspflicht des angeschuldigten gegeben ist?
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'Freispruch'
-> d.h. wir bewegen uns im strafrecht
-> kostentragung im strafverfahren grundsätzlich geregelt in der strafprozessordnung (stpo)
-> kostenragung im falle eines freispruchs:

"§ 467 StPO [Kostentragungspflicht bei Freispruch] (1) 1Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten
der Staatskasse zur Last."

(auch im restlichen paragraphen findet sich nichts, was deine auffassung stützt.)

=> d.h. grundsätzlich trifft den freigesprochenen KEINE kostentragungspflicht. (evtl. mögliche ausnahmen - ich weiß nicht ob solche möglich sind - interessieren hier nicht, da deine auffassung für den normalfall falsch ist).

und jetzt ein bisschen emotionaler:
ich finde es etwas befremdlich, wenn hier 'ständig' (natürlich gilt das nicht für alle) irgendwelches falsches zeug behauptet wird, nur um eine (vermeintlich oder auch tatsächlich gegebene) rechtsposition aufzubauen, zu begründen bzw. zu stützen.

das ist doch gerade das, was ihr dem 'rover' u.a. vorwerft!

natürlich dürfen/müssen wir interessengruppenorientiert argumentieren. dies ist vollkommen i.o. aber doch bitte mit richtigen argumenten (u. solche gibt es genug) aber doch nicht mit irgendwelchen (bewussten?) rechtsirrigen auffassungen, die dann auch noch in einem nicht immer sachlichen ton vorgetragen werden.

wenn das jemand einigermaßen fachkundiger liest, der muss uns (die jägerschaft) schon für 'ein wenig seltsam' halten: wir pochen ständig auf irgendwelche rechte u. kennen noch nicht einmal die basics (wobei letzteres einige hier wohl nicht sonderlich stört)
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T

Tanz664

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von konzentratselektierer:


"§ 467 StPO [Kostentragungspflicht bei Freispruch] (1) 1Soweit der Angeschuldigte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten
der Staatskasse zur Last."
<HR></BLOCKQUOTE>

Korrekt!

Ein Freispruch, Abweisung der Klage oder Einstellung des Verfahrens hat zur Folge, dass keinerlei Prozesskosten auf den Beklagten abgewälzt werden können.

Ich kann ebenfalls nirgends in der StPO was gegenteiliges finden.

Vielleicht wurde da Zivilrecht mit Strafrecht vertauscht oder vermischt.

WH

Torsten
 
T

Tanz664

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Heiko Häß:

Kann sein wenn er beim roven als Ziel Baumkronen nimmt.
Mal ehrlich, bei einer angenommenen Höhe des Ziels von 1 Meter, wie weit fliegt der Pfeil noch wenn er das Ziel ca. 1m überschossen hat?
Natürlich ist jeder Fehlschuß sch.. gefährlich aber es wäre falsch hier die max. Schußweite mit dem Gefährdungsbereich gleichzusetzen .
Auf 220m kommst Du höchstens mit einem Abschußwinkel von 45°.
<HR></BLOCKQUOTE>

Moin Heiko,

Ich habe schonmal miterleben dürfen wie ein Pfeil von einem 30 &#8356; Recurve von einer Scheibe abprallte und in einen Kotflügel eines 25 m entfernt stehenden Autos prallte.

Die Scheibe stand 75 m auf einem Übungsplatz, der Wagen (gehörte dem Schützen) stand auf dem zum Platz gehörigen Parkplatz, der in einem geschätzten Winkel von zwischen 70 und 100 ° zur Scheibe stand. Insgesammt ist der Pfeil also gut 100 m geflogen. Am Auto war eine Delle und ein Lackschaden zu beklagen. Jetzt stell Dir bitte mal vor, das wäre während eines gut besuchten Turnieres passiert? Einem Teilnehmer wäre dieser abgeprallte Pfeil die Weichteile gedrungen (ungefähre Höhe des Kotflügels) oder in die Beine. Wie ist das zu bewerten. Damals sind dann noch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, da ist unser Schießwart dann auf Nummer sicher gegangen. Das war aber zu einer Zeit, als man viele Dinge mit entspannter Gleichgültigkeit gesehen hatte
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...

Grüße

Torsten
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Milan:


Korrekt!

...

Vielleicht wurde da Zivilrecht mit Strafrecht vertauscht oder vermischt.

WH

Torsten
<HR></BLOCKQUOTE>

und das ist genau das was ich zum k... finde: keine ahnung und uns dadurch wie blöd hinstellen.

NEIN DANKE!
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von konzentratselektierer:


ok, ich versuche ganz ruhig zu bleiben:

woher nimmst du denn die (höflich formuliert
icon_smile.gif
rechtsirrige ansicht, dass im falle eines 'freispruch mangels beweisen' eine kostentragungspflicht des angeschuldigten gegeben ist? (
<HR></BLOCKQUOTE>

OK, Du kannst ganz ruhig bleiben.

Diese meine Auffassung basiert auf eigener Erfahrung. Vor 20 oder 30 Jahren, und hier in Ösiland, hat das nämlich wie geschildert funktioniert.

Ich war damals Pächter eines Fischgewässers. Der Fischdieb wurde mit Angelrute am Wasser ertappt (= Bogenjäger im Wald). Auf Anraten meines Anwaltes wurde der Schaden in einer irren Höhe angenommen. Der kleine Dieb hat dann eine lächerliche Geldstrafe eingefangen aber an den Gerichts- und Anwaltskosten zahlt er wahrscheinlich heute noch die letzten Raten.

Im übrigen bin ich kein Jurist und kann nur mit ein wenig natürlichem Rechtsempfinden dienen. Und da findet ein Wilderer oder einfach nur präpotenter Spinner weder Verständnis noch Nachsicht.
 
T

Tanz664

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von konzentratselektierer:


und das ist genau das was ich zum k... finde: keine ahnung und uns dadurch wie blöd hinstellen.

<HR></BLOCKQUOTE>

Na hör mal!

trägst Du etwa ständig im Revier oder auch in der Freizeit alle gegebenenfalls berührten Gesetze mit Dir rum? Ausserdem, kein Mensch muss alles wissen, er muss nur wissen, wo er sich kundig machen kann.

Geltende Rechtsauffassung hin oder her, das ist alles wandelbar. Tiro ist in Östereich, ich kenne die gesetzlichen Gegebenheiten dort nicht, dass einzige was ich unter anderem für meinen Beruf wissen muss - über Laienwissen hinaus - ist StGB und StPO... evtl. noch UZGBw und einige spezifische UVV. Dafür legt man eine Prüfung ab und wird in aller Regelmäßigkeit (zweimal pro Quartal) vom Betrieb auf Sachkunde überprüft.

Dieses trifft nicht auf alle zu, kann man auch nicht erwarten! Wer ausser ausgebildeten Juristen kennt schon jede Rechtslage in und auswendig, wenn dort einer mit einer konstruierten Rechtslage nicht ganz richtig liegt, so ist das nicht alzu negativ zu werten!

WH

Torsten
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Milan:


Moin Heiko,

Ich habe schonmal miterleben dürfen wie ein Pfeil von einem 30 &#8356; Recurve von einer Scheibe abprallte und in einen Kotflügel eines 25 m entfernt stehenden Autos prallte.

Die Scheibe stand 75 m auf einem Übungsplatz, der Wagen (gehörte dem Schützen) stand auf dem zum Platz gehörigen Parkplatz, der in einem geschätzten Winkel von zwischen 70 und 100 ° zur Scheibe stand. Insgesammt ist der Pfeil also gut 100 m geflogen. Am Auto war eine Delle und ein Lackschaden zu beklagen. Jetzt stell Dir bitte mal vor, das wäre während eines gut besuchten Turnieres passiert? Einem Teilnehmer wäre dieser abgeprallte Pfeil die Weichteile gedrungen (ungefähre Höhe des Kotflügels) oder in die Beine. Wie ist das zu bewerten. Damals sind dann noch zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, da ist unser Schießwart dann auf Nummer sicher gegangen. Das war aber zu einer Zeit, als man viele Dinge mit entspannter Gleichgültigkeit gesehen hatte
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...

Grüße

Torsten
<HR></BLOCKQUOTE>
Ich habe auch deshalb auch gezielt nur von Überschießen geredet.
Mit Abpraller habe ich keine Erfahrung.
Dafür bin ich zu gut

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Heiko Häß:

Ich habe auch deshalb auch gezielt nur von Überschießen geredet.
Mit Abpraller habe ich keine Erfahrung.
Dafür bin ich zu gut

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<HR></BLOCKQUOTE>

PS: nein, ich rove nicht. Ich schieße höchstens mal auf einer riesigen Wiese auf ein stationäres Ziel. Und selbst da vermeide ich auf ein 3D-Tier zu schießen um nicht der Gummientenwilderei angeklagt zu werden

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1. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Milan:


Na hör mal!

trägst Du etwa ständig im Revier oder auch in der Freizeit alle gegebenenfalls berührten Gesetze mit Dir rum? Ausserdem, kein Mensch muss alles wissen, er muss nur wissen, wo er sich kundig machen kann.
<HR></BLOCKQUOTE>

2. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Milan:

... Tiro ist in Östereich, ich kenne die gesetzlichen Gegebenheiten dort nicht, ...
<HR></BLOCKQUOTE>

3. <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Milan:

Wer ausser ausgebildeten Juristen kennt schon jede Rechtslage in und auswendig, wenn dort einer mit einer konstruierten Rechtslage nicht ganz richtig liegt, so ist das nicht alzu negativ zu werten!

WH

Torsten
<HR></BLOCKQUOTE>

ad 1: nein, im revier nicht (es sei denn ich habe meinen pda dabei
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) ABER (naiv wie ich bin):
ich würde erwarten, dass man sich - vor einer äußerung zur rechtslage hier im forum - kundig macht, ober aber auf eine nicht fundiert aussage verzichtet, oder aber, wenn man sich nicht sicher ist, das dann auch kenntlich macht u. seine aussage nicht als absolut darstellt.

ad 2: tiro leiste ich in diesem fall natürlich abbitte (hatte ich nach seiem posting gedanklich schon getan, nur noch nicht geschrieben!)
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die dortige rechtslage ist auch mir unbekannt. beschränkt wie ich bin habe ich seien aussage natürlich auf dt bezogen.

ad 3: das ist ja das problem: selbst die juristen kennen im regelfall nicht die (letztlich entscheidenden) detail in einem themenbereich, wenn sie diesen nicht hauptberuflich beackern (oder aber sich im einzelfall mit viel zeitaufwand in die relevante materie einarbeiten). und natürlich kann es teilweise(!) auch rechtlich verschiedene auffassungen geben.

=> warum fühlen sich dann aber manche (! nicht alle teilnehmer!!!) hier berufen ihr falsches 'wissen' [z.b. 'der wald darf abseits der wege nicht betreten werden'] als absolut darzustellen?
damit ist doch keinem geholfen!

@tiro
'tschuldigung
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[ 21. April 2006: Beitrag editiert von: konzentratselektierer ]
 
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also da ich seit seite 5 keine lust mehr habe mir dieses egoistische, machohafte ich bin toll und darf alles gesülze reinzuziehen nur soviel...

auch ich bräuchte keine androhung von waffengewalt um dir irgentwas wegzunehmen, und wenn bei mir im revier jemand mit bogen abseits der wege rumirrt, würde ich davon ausgehen er hätte sich verlaufen und wäre vielleicht nicht ganz herr seiner sinne und würde ihn nett aber bestimmt bis zur nächsten straße bringen.
aber bei dem auftreten hier macht die survivaltraining schon sinn...könntest du nochmal gut gebrauchen.....also zusammenfassend: gott werf hirn vom himmel

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T

Tanz664

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Heiko Häß:

Ich habe auch deshalb auch gezielt nur von Überschießen geredet.
Mit Abpraller habe ich keine Erfahrung.
Dafür bin ich zu gut

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icon_biggrin.gif
<HR></BLOCKQUOTE>

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...

Das hört man gerne.
 
T

Tanz664

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von konzentratselektierer:
1.

1) ad 3: das ist ja das problem: selbst die juristen kennen im regelfall nicht die (letztlich entscheidenden) detail in einem themenbereich, wenn sie diesen nicht hauptberuflich beackern (oder aber sich im einzelfall mit viel zeitaufwand in die relevante materie einarbeiten). und natürlich kann es teilweise(!) auch rechtlich verschiedene auffassungen geben.

2) => warum fühlen sich dann aber manche (! nicht alle teilnehmer!!!) hier berufen ihr falsches 'wissen' [z.b. 'der wald darf abseits der wege nicht betreten werden'] als absolut darzustellen?
damit ist doch keinem geholfen!

[ 21. April 2006: Beitrag editiert von: konzentratselektierer ]
<HR></BLOCKQUOTE>

Zu Punkt 1) Stimmt, Richter fällen Urteile, während die Anwälte versuchen ihre jeweilige Seite gut aussehen zu lassen.

Aber wie man sieht, gibt es auch Richter die nicht um das Grundgesetz wissen. Siehe Hamburger Urteil über Forenbetreiberhaftung
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. Mit sehr viel bösem Willen kann man darin die ersten Anzeichen von Zensur sehen. Glücklicherweise kann dieses Urteil noch ausgehebelt werden.

Zu Punkt 2) Andere (Bundes-)Länder andere Sitten. Es gibt bestimmte Gebiete - dort ist im übrigen dann auch die Jagd verboten - in denen ein absolutes Betretungsverbot herrscht. Über derartige Besonderheiten muss man sich als Naturnutzer selbstverständlich in unserem Land kundig machen - denn: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wir haben in unserem Landkreis etliche derartige Areale, aber auch solche in denen z. B. das Reiten explizit verboten ist die Jagd, das Befahren mit Land- und Forstwirtschaftlichen Fahrzeugen hingegen erlaubt.

Die Liste mit Geboten und Verboten über die man als Mitmensch stolpern kann oder die einem Recht geben ist nahezu beliebig weiterführbar.

Was mich hier an dem Eingangsbeitrag aber stört, sind die sehr oberflächlich verborgenen, unterschwelligen Unterstellungen. Mit Heiko Häß kann man sich doch auch vernünftig unterhalten.

Ich bleibe dabei, Uni8 hatte eine Eindeutige Intention mit seinem Beitrag, deren Ziel er ja nun auch wohl erreicht hat, wenn auch um x-Ecken!

WH

Torsten

[ 21. April 2006: Beitrag editiert von: Milan ]
 

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