Jäger erschießt Intensivtäter

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Wird wohl doch zu politisch, müßen aufpassen, daß wir uns nicht um Kopf und Kragen schreiben :shock:
 
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Zwar nicht ohne Grund, weil man auch diese Straftat verhindern hätte können! Aber hätte, wäre, wenn, passiert ist passiert. Aber sollte hier wohl eher um die Folgen und um Vorbeugung handeln.
 
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kilroy1957 schrieb:
optima schrieb:
Vielleicht wäre es gar nicht so schlecht, bei der nächsten Waffenrechtsnovelle eine Art MPU einzuführen, bevor die Erlaubnis erteilt, bzw. verlängert wird....

yepp

Richtig. Und wer nicht bereit ist Recht, Leben und Eigentum mit allen gebotenen Mitteln zu verteidigen bekommt keine Papiere.
 
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Zitat:
Straffällige Ausländer abschieben

Diese 5 Jungs wollten doch nur ihren Spaß haben, das muß man schon in einer
Spaßgesellschaft akzeptieren.
77jähriger Bewaffneter, klar, daß der keinen Spaß versteht.

Gruß u.WaiHei Hr.Uhlenflut
 

tar

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So, liebe Freunde des schlechten Anstands, einen habe ich aber noch:

Das alles war nur eine arbeitsbildende Maßnahme - der Herr betreibt zusammen mit seinem Sohn ein Bestattungsunternehmen mit Tischlerei.

(Mal sehen ob Harald Schmidt diese Zote in irgendeiner Form bringt...) :twisted:
 
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gletscherpris schrieb:
Fritz1 schrieb:
gletscherpris schrieb:
Notwehr setzt einen gegenwärtigen rechtswiedrigen ANGRIFF voraus. Schon vergessen?
Flucht ist bei Dir Teil eines Angriffs, ja?
Natürlich! Solange mit Beute geflohen wird, ist der Angrif gegenwärtig und rechtswidrig. Und das weißt Du auch!
gletscherpris schrieb:
Fragenkatalog für die schriftliche Prüfung Bayern...
http://www.forst.bayern.de/jagd/jaegerp ... kurl_8.pdf
Man beachte bei Antwort .33 die nicht richtige (und deshalb nicht angekreuzte) Antwortmöglichkeit C :roll:
Dieses Beispiel paßt hier also ganz und gar nicht! Und auch das weißt Du!

Die Wortwahl stößt mir etwas auf.
Das wirst schon mir überlassen müssen was ich weiß und was nicht.

In diesem UMFANG (tödlicher Schuß in den Rücken) dessen was Du noch als Notwehr einstufst haut auch bei nicht unerheblichen Werten (und da bin ich gespannt was das Gericht für einen Millionär ansetzt :roll: ) sicher nicht hin. Bestenfalls noch, so denn auf nicht unerhebliche Werte erkannt wird, ein Warnschuß oder gezielt sehr tief auf die Beine - und das ist schon grenzwertig, da gibt es in der Rechtsprechung durchaus ein Nord-Süd Gefälle und der gute Mann ist etliche hundert Kilometer zu weit droben.

Ich möchte wetten die - wie es Velo bezeichnet hat - "finale Lösung" ist auch für den Waffenbesitz des Mannes die finale Lösung gewesen.
Und die liebe albanische Verwandschaft wird aus der Zeitung erfahren dass der Herr Rentner künftig nur noch sein Krücken hat um sich zu wehren. :shock:

Da würde ich nicht mitwetten, denn ohne Schuld handelt, wer die Grenzen der Notwehr aus Furcht oder Schrecken überschreitet.

Hast Du das auch nicht gewußt?
 
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