Jäger (77) vs.Einbrecher (16) zweite Runde

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mein gott, sicher ist die staataanwaltschaft gehalten, die sache zu verfolgen.
aus dem wortlaut des § 32 StGB Abs. 2 ergibt sich aber doch die notwehrsituation bei gegenwärtigem (anhaltendem) angriff auf mindestens ein rechtsgut (leib, leben, hausrecht) des schützen.......

edit: dwm1915 war schneller....
 
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Noch schlimmer finde ich:

".....doch die Familie des Opfers legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ein....."

Die haben scheinbar nicht kapiert, daß deren misratener Rotzlöffel einen alte Menschen mißhandelt und ausgeraubt hat.
Jetzt legen sie noch Beschwerde ein damit der Rotzlöffel im nachhinein "heilig gesprochen wird" und der deutsche Rechtsstaat spielt da auch noch mit. :19:

Ich hoffe hier wird auch recht gesprochen und nicht ein Opfer verurteilt !

WMH

scharssen
 
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Zitat:
"Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert" - Alexander Solschenizyn

:!:
 
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anonym

Guest
scharssen schrieb:
Die haben scheinbar nicht kapiert, daß deren misratener Rotzlöffel einen alte Menschen mißhandelt und ausgeraubt hat.
Jetzt legen sie noch Beschwerde ein damit der Rotzlöffel im nachhinein "heilig gesprochen wird"
Polier dein Deutsch auf, es hat es nötig.
"Missratene Rotzlöffel", die es in der Tat gibt, mögen eine Ohrfeige (oder deren mehrere) und vergleichbar deutliche Zurechtweisung verdienen, werden aber nicht mit einem Schuss in den Rücken liquidiert. Jedenfalls hier bei uns nicht. Deinen Kulturkreis kenne ich nicht.

Carcano
 
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scharssen schrieb:
Noch schlimmer finde ich:

".....doch die Familie des Opfers legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle ein....."

das zu tun ist eben auch deren gutes recht.........
 
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Nach dem 32 StGB ist auch das Eigentum Notwehrfähig und somit ist die Notwehr auch gegeben wenn der 16 jährige 1500 €uro vom Rentner in der Tasche hatte. Der Angriff auf das Egentum dauerte an! Zu prüfen ist wohl ob das gewählte Mittel geeignet war! War es, meiner Meinung nach! Weiter zu prüfen ist ob das gewählte Mittel verhältnismäßig war, das wird dann wohl der Knackpunkt sein! Da werden sich dann nämlich die Geister scheiden! 6 Juristen 10 Meinungen!


Gruß


AccuBond
 
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carcano schrieb:
Polier dein Deutsch auf, es hat es nötig.Carcano

...schreibt der, der wohl von Rechtschreibreform noch nichts gehört hat. Bei mir ist leider ein "s" verloren gegangen, Deine Schreibweise hingegen ist schlichtweg falsch. Aber wie sagt ihr so schön in Südwest: Wir können alles - ausser Hochdeutsch.

Und über den Schuß in den Rücken habe ich nicht geschrieben, sondern Du versuchst hier etwas zu interpretieren was nicht da ist. Mir geht es hier ausschließlich darum, dass die Eltern hier versuchen ihren Sohn zu rehabilitieren. Das finde ich verwerflich, auch wenn es ihr gutes Recht ist, denn hätte ihr Sohn nicht Unrecht begangen wäre die ganze Situation nicht entstanden.

WMH

scharssen
 
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Guest
AccuBond schrieb:
Weiter zu prüfen ist ob das gewählte Mittel verhältnismäßig war, das wird dann wohl der Knackpunkt sein!
Typischer Anfängerfehler. ;-) Korrigier ihn mal selber - bitte.

Carcano
 
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Guest
AccuBond schrieb:
Nach dem 32 StGB ist auch das Eigentum Notwehrfähig und somit ist die Notwehr auch gegeben wenn der 16 jährige 1500 €uro vom Rentner in der Tasche hatte. Der Angriff auf das Egentum dauerte an!

Das hatte ich schon geschrieben, schön aber auch, wenn es jeder wiederholt. Es wurde also auch hier schon alles gesagt, nur selbstverständlich nicht von jedem. Deine Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit sind im übrigen falsch.


rabapla schrieb:
bitte erklären. :14:

LESEN, ich hab dazu schon (viel zuviel) geschrieben oder eher auch hier Perlen vor die Borstentiere geworfen. Im übrigen steht von Verhätnismäßigkeit im Notwehrparagraphen nichts drin.
 
A

anonym

Guest
scharssen schrieb:
Und über den Schuß in den Rücken habe ich nicht geschrieben (...). Mir geht es hier ausschließlich darum, dass die Eltern hier versuchen
Dir geht es darum, dass du einen missratenen Rotzlöffel semantisch nicht von einem brutalen Gewaltverbrecher unterscheiden kannst.
Allgemeiner geht es dann auch noch darum, dass nach Auffassung der Eltern des toten Jugendlichen auch ein vorangegangenes Verbrechen keine "Privatexekution" im Gegenzug rechtfertigen soll; diese Meinung kann man teilen oder nicht - jesidische Familienväter und Leute deines Schlages werden sie nicht teilen -, aber mit "Rehabilitierung" hat das rein GAR NICHTS zu tun.

Carcano
 
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DWM1915 schrieb:
rabapla schrieb:
bitte erklären. :14:

LESEN, ich hab dazu schon (viel zuviel) geschrieben oder eher auch hier Perlen vor die Borstentiere geworfen. Im übrigen steht von Verhätnismäßigkeit im Notwehrparagraphen nichts drin.

habe den ganzen thread durchgearbeitet und wußte nicht genau, was mit "anfängerfehler" gemeint war..........
 
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anonym

Guest
rabapla schrieb:
DWM1915 schrieb:
rabapla schrieb:
bitte erklären. :14:

LESEN, ich hab dazu schon (viel zuviel) geschrieben oder eher auch hier Perlen vor die Borstentiere geworfen. Im übrigen steht von Verhätnismäßigkeit im Notwehrparagraphen nichts drin.

habe den ganzen thread durchgearbeitet und wußte nicht genau, was mit "anfängerfehler" gemeint war..........

Es bezog sich m.E. auf den immer wieder auch bei Jagdschulen repetierten Stuß mit der Verhältnismäßigkeit.
 
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carcano schrieb:
Dir geht es darum, dass du einen missratenen Rotzlöffel semantisch nicht von einem brutalen Gewaltverbrecher unterscheiden kannst.
Allgemeiner geht es dann auch noch darum, dass ... auch ein vorangegangenes Verbrechen keine "Privatexekution" im Gegenzug rechtfertigen soll ..... und Leute deines Schlages .....

Hier gibt es für mich auch keinen Unterschied, denn der missratene Rotzlöffel und der brutale Gewaltverbrecher sind in diesem Fall ja ein und dieselbe Person.
Da Du ja hier von "Privatexekution" und "Liquidition" schreibst, was offensichtlich gegen den überfallenen Opa gerichtet ist, scheinst Du ja entweder Insiderwissen zu haben, oder Du hast von der Unschuldsvermutung in unserem Rechtsstaat noch nichts gehört, da DU den Opa ja bereits verurteilt hast.

Wer so wie Du die Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens mit Füßen tritt sollte hier nicht so auf den Putz hauen und andere Foristi wegen deren Meinung persönlich angehen.

Daher kann ich sehr gut nachvollziehen, dass DU Leute meines Schlages und aus meinem Kulturkreis nicht kennst, weil die mit Dir GAR NICHTS zu tun haben wollen.

WMH

scharssen
 
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anonym

Guest
scharssen schrieb:
carcano schrieb:
Dir geht es darum, dass du einen missratenen Rotzlöffel semantisch nicht von einem brutalen Gewaltverbrecher unterscheiden kannst.
[1.] Hier gibt es für mich auch keinen Unterschied,
[2.] denn der missratene Rotzlöffel und der brutale Gewaltverbrecher sind in diesem Fall ja ein und dieselbe Person.
1. Das merkt man. Bestürzend.
2. Eben nicht. Geht ja gar nicht. Also polier dein Deutsch, und dann fang noch einmal von vorne an.

Carcano
 

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