mein gott, sicher ist die staataanwaltschaft gehalten, die sache zu verfolgen.
aus dem wortlaut des § 32 StGB Abs. 2 ergibt sich aber doch die notwehrsituation bei gegenwärtigem (anhaltendem) angriff auf mindestens ein rechtsgut (leib, leben, hausrecht) des schützen.......
edit: dwm1915 war schneller....
aus dem wortlaut des § 32 StGB Abs. 2 ergibt sich aber doch die notwehrsituation bei gegenwärtigem (anhaltendem) angriff auf mindestens ein rechtsgut (leib, leben, hausrecht) des schützen.......
edit: dwm1915 war schneller....