Jäger (77) vs.Einbrecher (16) zweite Runde

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Sind wir schon so weit, daß sich rechtschaffene, steuerzahlende Bürger dieses Landes ruhig zu verhalten haben, damit sie nicht auffallen?

Man muss ja nicht ruhig sein, aber es gibt Dinge, die man öffentlich ausspricht und andere, bei denen man es besser lässt oder sie anders formuliert. Manche Meinungen äußert man eben auch nur in vertrauter Runde.

Ich wage auch zu bezweifeln, dass manch einer, der hier in der Anonymität seines nicks öffentlich abkachelt, den A.sch in der Hose hätte, dies öffentlich unter seinem richtigen Namen zu tun!

@nemo
Woher weißt Du, dass das die Mehrheitsmeinung ist? Genau dahin zielte doch Kolkrabe Hinweis mit dem Gutachter. Die Mehrheit wird eben absolut kein Verständnis für einen Großteil der hier!!! geäußerten Meinungen haben!
 
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Man muss ja nicht ruhig sein, aber es gibt Dinge, die man öffentlich ausspricht und andere, bei denen man es besser lässt oder sie anders formuliert. Manche Meinungen äußert man eben auch nur in vertrauter Runde.

Ich wage auch zu bezweifeln, dass manch einer, der hier in der Anonymität seines nicks öffentlich abkachelt, den A.sch in der Hose hätte, dies öffentlich unter seinem richtigen Namen zu tun!

!

Stehen die Gebäude im berliner Komplex Normannenstraße eigentlich noch ?
 
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*wink* 'tschuldigung @Pfannenjäger:

Klauen = Diebstahl und damit dann ggf
§ 244 Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer 1.einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer Beteiligtera)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

2.als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds stiehlt oder
3.einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.

(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 ist § 73d anzuwenden.
Quelle: Gesetze im Netz

D.h. kein Raub. Aber was Du meinst ist richtig, alleine das Messer kann die Qualifikation ausmachen.
 
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*wink* 'tschuldigung @Pfannenjäger: D.h. kein Raub. Aber was Du meinst ist richtig, alleine das Messer macht die Qualifikation.
Du hast gut aufgepasst und natürlich Recht!;-) Raub ist Diebstahl unter Anwendung von Gewalt gegen Menschen (nicht gegen die Verpackung von den Kaugummis).

Ich trag Dir ein Fleißbienchen ein, ja? ;-):biggrin::lol:
 
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Moin!

Ich kenne das Gebäude und dessen Funktion, stehe aber etwas auf dem Schlauch, mit dem was Du sagen willst. Vielleicht sollte ich erst einen Schokoriegel essen..:)

Das ist doch heute alles an Goo... und Co. "outgesourced".

Viele Grüße

Joe
 
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Ich kenne das Gebäude und dessen Funktion, stehe aber etwas auf dem Schlauch, mit dem was Du sagen willst. Vielleicht sollte ich erst einen Schokoriegel essen..:)
Solange wie`s den noch gibt,iß Dich satt !Vielleicht verbietet man Dir bald auch diesen Genuß,denn Du untergräbst mit zuviel Süßem die Volksgesundheit.Das kostet unnötig Geld,was wo anders fehlt. Also angebrachter wäre ein Apfel,deutscher natürlich,schon allein wegen der Energiebilanz !
Naja,wenn es erst soweit gekommen ist,daß der deutsche Staatsbürger nicht mehr offen seine Meinung sagen kann oder sich freiwillig selbst verbal diskriminiert,befinden wir uns auf gutem Wege dorthin,wo ich als gelernter Ossi nicht mehr hinwill.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,
2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder
3.eine andere Person
a)bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b)durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.


Da sind die Täter gut weg gekommen, bei einem alten Menschen ist der Stress u.U. schon tödlich.

Um die Runde zu erweitern; ich hab mal gelesen, daß Täter lieber in Nord- als Süddeutschland vor dem Richter landen.
Wie würde die Sache in Bayern aussehen? :shoot::shoot:


CdB
 
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Moin!

Na ja, ein Schulfreund ist Sozialarbeiter in der Gegend und kommentierte ein Urteil gegen einen in einem Heim befindlichen Jugendlichen mit den Worten: "Das ist Anstiftung zur Selbstjustiz und macht alle unsere Bemühungen, diese Kiddies irgendwie zu erziehen, wieder zu nichte." :no:

Viele Grüße

Joe
 
A

anonym

Guest
In der Tat. Die paar SozialarbeiterInnen, die ich kennen gelernt habe, sind sehr pragmatische, realistische Leute mit guter Einschätzungsgabe. Die könnten Ähnliches kommentiert haben.
 

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