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Was ich mir erhofft hatte, waren fundierte Aussagen Deinerseits, was ich erwartet hatte, entspricht dem, was Du "geliefert" hast:
ad 1. inkonsequentes und undurchdachtes, allgemeines Geschwafel
ad 2. aus dritter Hand angelesenes Halbwissen mit veraltetem Gesetzesbezug! (http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html)
ad 3. siehe ad 3. (http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html)
Nein, Du hast eben NICHT nachgeschaut!
Tut mir leid, ich bin eben kein Jurist. So wie ich das verstanden habe lässt sich aber dennoch nicht bestreiten, dass der Wolf ein heimisches Wildtier ist. (Wenn dem nicht so ist kannst du mir das gerne begründet erklären)
Dazu gehört aber aus meiner Sicht auch seine Bejagung als zentraler Baustein. Denn es ist völlig normal Wildtiere zu bejagen, die in bejagbaren Beständen vorkommen. Dass das beim Wolf regional der Fall ist, sehe ich als gesetzt an.
Das sehe ich nicht so. Nur weil eine Wildart regional in einigermaßen gesicherten Beständen vorkommt ist das für mich kein Grund diese zu bejagen.
Falls in der Zukunft irgendwann einmal der Fall eintritt, dass die Wolfspopulation Ausmaße erreicht, welche zu untragbaren Schäden führen (inakzeptable Zahl an Rissen, massiver Rückgang des Nieder-/Schalenwildes) kann man über eine Bejagung diskutieren.