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Siehe Link. Das ergibt sich aus den UVV der BG.Wo steht denn das? Hab ich noch nie gehört.
Gilt das auch für "ohne Kabine"? Weil dann hast ja nur den Überrollbügel, egal ob bei neuen oder alten Traktoren.
Das gilt IMHO nur für "ohne Kabine". Also entweder hast du eine Kabine (die muss nämlich eh schon bestimmten Festigkeits-Vorschriften entsprechen, aber das tun sie normalerweise, kosten ja auch genug) oder du brauchst wenigstens die Vier-Pfosten-Umsturzvorrichtung. Das bedeutet, zusätzlich zum Überrollbügel, der generell bei allen Traktoren Vorschrift ist (gab auch eine Nachrüstungspflicht für alte Schlepper), braucht man mit Frontlader auch noch vor dem Fahrer einen "Bügel", weshalb aus den "zwei" dann "Vier"-Pfosten-Werden.
Es geht darum das angehobene Lasten bei Fehlbedienung nicht auf den Fahrer fallen/rollen können. Was hier im schlimmsten Fall passiert kann sich jeder selbst vorstellen:
Ist wohl in der Vergangenheit auch oft genug passiert.
Man muss vor allem bei den Kleinst-/Billigstschlepperanbietern aufpassen. Die wissen das nämlich ganz genau und verkaufen die Dinger ohne Kabine aber mit Frontlader meistens mit einem fiesen "Trick". Sie verkaufen den Traktor und Frontheber separat und bieten dir nur an den schon montiert zu liefern. Damit hast du die Maschine dann aber selbst zusammengestellt und der Verkäufer ist fein raus.
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