Bei den alten Fronthebern sind die Schaufeln oder Mistgabeln in einer Kippachse gelagert und werden mittels Seilzug gelöst. Die Ladung kippt nach dem lösen nach vorne unten weg. Wenn neu geladen wird, rastet die Schaufel/Gabel wieder ein, sobald sie gerade auf dem Boden anliegt.Ich verstehe nicht was man mit einer Schaufel machen kann, wenn sie nur rauf und runter beweglich ist. Wie kriegt man die Erde raus,wenn man sie nicht kippen kann?
Das ist falsch. Wie soll diese Fahrerlaubnis aussehen, wo soll man die herbekommen, wer will die vorschreiben? Die StVO interessiert das nicht, die gesetzlichen Unfallversicherungen schreiben auch keine gesonderte Fahrerlaubnis vor. Schon den "Staplerschein" gibt es in der Form wie meist angenommen wird gar nicht. Das ist nur für den Unternehmer die bequemste Form die Unterweisung und Befähigung seiner Fahrer nachzuweisen. Was firmenintern darüberhinaus bestimmt wird bleibt denen überlassen.Der Faherer braucht ZUSÄTZLICH eine Fahrerlaubnis Speziell für das Trägerfahrzeug ( ist nicht Führerschein sondern mit dem Staplerschein vergleichbar !) Plus Zustazbescheinigung für Bedienung des Arbeitskorbes.
Ziemlich übertrieben. Wovon reden wir? Wenn im Betrieb was passiert bezahlt die BG, nix da Privatvermögen. Auch bei Fahrlässigkeit, nur nicht bei Vorsatz.Das " Pling" was du hörst ist dein Zellenschlüssel der beim Wegwerfen noch mal auf dem Pflaster aufschlägt nachdem hinter dierr die Tür abgeschlossen wurde....
KEINE Verrsicherung übernimmt die Haftung im Schadensfall; Der Fahrere (!) hafetet mit seinem Privatvermögen.
Genau, nur dass mit dem Getriebe hatte ich unterschlagen. Haben aber eben nur neuere. Die alten Allrad auch größer 25 km/h nicht. Mein Fiat ist mit 28 eingetragen, hat dass auch nicht. 77er BJ.Schlepper mit einer Bauartlich Zugelassenen Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h brauchen 2 Abbremsbare Achsen. Bei Allradschlappern wird die Allradachse Magnetisch Zugeschaltet um über das Getriebe die die Krfatschlüssige Verbindung zwischen Vorder- uind Hinterachse und damit über die Zentrale Bremse die Bremsverzögerung zu generieren. Wird auch bei z.B Baumaschienen so gemacht; die haben nur 1 Bremsscheibe und Bremszange.. und die sitzt auf der Zentralen Antriebswelle für Vorder- und Hinterachse.
Grundlage ist die DGUV Grundsatz 308-009Das ist falsch. Wie soll diese Fahrerlaubnis aussehen, wo soll man die herbekommen, wer will die vorschreiben?
Wenn sie zahlen müssen,…
Ziemlich übertrieben. Wovon reden wir? Wenn im Betrieb was passiert bezahlt die BG, nix da Privatvermögen. Auch bei Fahrlässigkeit, nur nicht bei Vorsatz.
Du must das Teil selber mal Lesen........
Was stimmt, ist dass im betrieblichen Umfeld mit Angestellten die ganze Traktor-Frontlader-Hubarbeitskorb-Kombi zugelassen sein muss. Das Schlupfloch mit dem losen Anbau über Palettengabel wurde schon genannt.
Im jagdlichen Umfeld ist die SVLFG die gesetzliche Unfallkasse, die hat dazu was veröffentlicht:
https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/p...t01-lsv-info-arbeitsplattformen-traktoren.pdf
Auch hier kein Wort von extra Fahrerlaubnissen.
Bei älteren Typen saß die Bremseinrichtung für die Vorderachse bei dem 40 km/h Schlepper mit Mechanischer Allradkupplung auf der Antriebswelle zur Vorderachse ( Fendt z.B.). Schlepper mit El Kupplung ( Allrad wurde über Knopfdruck zugeschaltet) erflgt bei Betätigung des Bremsbedales autoimatisch Aktivierung der Allradkupplung ( dafür wird das Signal des Bremslichtschalters verwandt) Hat mir mal eine Verbogenen Deichsel eines 16 to Anhängers und eine Verbogene Felge und zerstörten Hinterreifen eingebracht : Vollbremsung weil der PKW vom STraßenrand meinte er könnte einfach einfahren obwohl ich Vorfahrt hatt.. die Vollbremsung knallte dem Bremslichtschalter weg und der Schlepper Bremste nur die Hinterachse; die Druckluftanlage wurde ebenfals nicht angesteuert. Der Hänger schon den Schlepper sofort Quer und die Deichsel des Anhängers geriet nachdem der Schlepper 90 Grad Quer stand gegen den Hinterreifen... da das Profiel des REifen neuwertig war verkeilte sich das Profil sofort unter der Deichsel und versuchte den Anhänger anzuheben.. oder die Hinterachse auf die Straße zu drücken. Dadurch wurde das Umkippen des Schleppers und dann Überrollen durch den Anhänger verhindert. Gott sei dank; wen nicht könnte ich diese Zeilen jetzt nicht mehr schreiben.Genau, nur dass mit dem Getriebe hatte ich unterschlagen. Haben aber eben nur neuere. Die alten Allrad auch größer 25 km/h nicht. Mein Fiat ist mit 28 eingetragen, hat dass auch nicht. 77er BJ.
Nur zum Vergleich.
Also wenn ich mir angucke was du alles geschrieben hast, holt hier nur einer die Keule raus.Bevor du nun wieder die Keule rausholst : ich habe die Verordnungen und Erlasse nicht Verfast und bin für deren Inhalte nicht Verantwortlich.
Das ArbSchG und BetrSichV gilt nur für Arbeitgeberbetriebe, da zählt eine Jagd üblicherweise nicht dazu. Ich kann mir auch nicht so recht vorstellen, dass es auf landwirtschaftlichen Betrieben im Norden anders gehandhabt wird wie hier in Bayern. Hier muss sich der Familienbetrieb mit mitarbeitenden Familienangehörigen nur an die VSGen/UVVen der SVLFG halten. Staatliche Arbeitsschutzregeln sind nicht anzuwenden. Das weiß ich als FaSi in dem Bereich dann doch sehr genau.In einer Sache übrigens hat sich die LSV TO1 schon überholt : wen im Arbeitskorb oder dem Traktor eine andere Person als der Betriebsleiter/Unternehmer befindert.. selbst bei Mitarbeitenen Familienangehörigen sind die Bedingungen der ArbSchG und BetrSichV einzuhalten.
DGUV interessiert nicht, es ist dankbarerweise die SVLFG zuständig und deren Regelwerk für uns einschlägig. Die sind da mit der T01 und den anderen Vorschriften tatsächlich hinten dran, aber dass kann uns ja nur recht sein. Letztlich ist ein aufgeschhobener Arbeitskorb für uns noch zulässig und ausnahmsweise anheben dürfte für den jagdlichen Einsatz zutreffen.Grundlage ist die DGUV Grundsatz 308-009
Bin ja auch ein Fan von den Hoftracs, aber die sind eben auch recht langsam, wenn es mal um eine Verlegungsfahrt geht Und die Preise, alter Falter...
Leider hats den Oldis aus der 2.Reihe oft während ihres Lebens an der Mangelnden Wartung gefehlt.. gerade wei sie auf Betrieben gelaufen sind bei denn jeder Heiermann ( 5 DM-Münze) größer als das Wagenrad war. Rperatuen an Zylinderköpfen; Kühler; Hydraulik und Kupplung/Getriebe sind oft teuer und Teil schwer zu Bekommen ( Hannomag z.B.) . Ostblock wie Zetor; Belarus ... erstb Recht. Unverwüstlich die alten IHC der x24 ( 624; 724 ); die x66 ( 766; 866). Wenn die Anschaffung nicht so teuer sein soll dann würde ich ein bisschen bei den eher unbeliebten/nicht gesuchten Fabrikaten suchen.
Fiat, MF, Landini, David Brown, Belarus, Ford, Renault, Ursus, Zetor
Das sind Marken aus der zweiten Reihe, oft von kleinen Betriebe mit wenigen Arbeitsstunden/Jahr gekauft.
Selber fahre ich Fendt 308LSA im top Zustand.
Allrad brauchts doch hauptsächlich im Acker oder ja, bei steilem oder sehr unebenen Gelände und man profitiert von der zusätzlichen Bremswirkung. Ansonsten erkauft man sich das mit einem deutlich größeren Wendekreis, was gerade im Wald nicht zu unterschätzen ist. Wenn man nicht extrem schwere Gewichte hebt(stabilere VA bei Allrad), kann man meiner Meinung nach im Reviereinsatz drauf verzichten. Aber Reviere sind unterschiedlich...Meine Kirrungs und Fütterungsrunde dreh ich bei viel Zeit. mit einem Hanomag R16A
Arbeits und sonstige Einsätze mit einem Case CS 68 mit Frontlader und Heckmulde.
Frontlader und kein Allrad passen meiner bescheidenen Meinung nach überhaupt ned zusammen. Hier im Voralpenland wäre das mehr als grenzwertig. Mit 5to Dreipunktwinde mach ich mit meinem CS auch 50-70 Ster Brennholz pro Anno.
Hier bekommst Du für 4-7000 Euro auch mehr oder weniger nur Schrott.
Gruss
Werdenfelser