Hund entlaufen, nach zwei Jahren gefunden.

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Lagom hat recht. Die Herrausgabe des Hundes hat nichts mit dem Strafrecht zu tun. Das geht über das Zivilrecht welches Parallel läuft.

Darum schrieb ich auch "Bis jetzt...." hätte mich da vielleicht klarer äußern sollen.
 
B

BARF

Guest
ich wünsche euch alles gute und viel glück dabei, euren hund wiederzubekommen!
 
A

anonym

Guest
Und nur mal so , bald sind es drei Jahre , dass der Hund weg ist ........

Was ich damit sagen will , ist auf den vorangegangenen Seiten ausreichend beschrieben .
 
A

anonym

Guest
Was ich nicht verstehe, wenn es dem Hund in der neuen Familie gut geht dann geht es doch um ca.1000€ also nicht wirklich die Welt. Oder verstehe ich die Situation jetzt nicht richtig?
Wäre ich die Finderfamilie würde ich zahlen und gut ist. Hund bleibt bei mir und der Eigentümer kann sich einen neuen Welpen holen den er prägen und ausbilden kann
 
A

anonym

Guest
So siehts aus .:thumbup:
Das Problem liegt aber darin ,das eine von beiden Parteien Recht haben will und das Wohl des Hundes schon gar keine Rolle mehr spielt , jedenfalls wurde bislang nicht gesagt , dass das Tier schlecht oder nicht artgerecht gehalten wird .
Das vernünftige miteinander Reden fand auch nicht statt und schon gar nicht mithilfe einer neutralen dritten Person .
Ergebnis wird höchstwahrscheinlich sein , der Hund muss herausgegeben werden , muss sich wieder an neue Besitzer gewöhnen , eingeschränkter Jagdnutzen , verlorenene Lebenszeit , Kosten und Zeit für die juristische Auseinandersetzung noch gar nicht gerechnet . Na toll !

Aber man hat Recht bekommen .
 
A

anonym

Guest
Und der Hund wird immer als Objekt von viel Ärger angesehen werden
 
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Und wenn der nun 3 Jahre alte Hund mit entsprechender Fremdprägung sich in der "eigentlich" richtigen Familie nicht richtig einlebt, mit der Führung dort nicht klarkommt oder sich sonstwie nicht so verhalten wird, wie man das wünscht, dann hat man den Salat.

Ist ja quasi wie nen Hund ausm Tierheim zu übernehmen, ne Wundertüte...
Nur das auch noch der einzig positive Nebeneffekt wegfällt, dass man den Hund aus schlechterem Umfeld (Tierheim) holt.



Auch wenn ich selbst schon erlebt habe, dass ein Hund, der mich mit 8 Wochen zuerst und dann 2,5 Jahre gar nicht gesehen hat, sich beim Wiedersehen gefreut hat wie Bolle, muss das nicht bei allen so sein!


Ich würde meinen Hund aber auch wiederhaben wollen!!!
 
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@higraver
Da muss ich Dir leider :-D schon wider mal widersprechen.

Recht hat hier meiner Meinung nach nur die Partei des Vorbesitzers. Ganz egal wie gut oder schlecht der Hund nun gehalten wird. Er dürfte seinen rechtmäßigen Besitzer und sein häusliches Umfeld schnell wieder erkennen.

Normaler Weise gewöhnt sich ein Hund schnell an einen neuen Besitzer ( sogar alte Hunde ). In diesem Fall ist der Hund ja erst 3 Jahre alt und sollte deshalb bei guter Veranlagung und Haltung, weiterhin jagdlich nutzbar sein.

Moosjäger
 
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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
ok.. ein Ding aus dem realen Leben:

ein Bekannter von mir hatte einen Pudel.. über einige Jahre hinweg.

Nun hat er den Hund im Stich gelassen, ist quasi ausgewandert, und hat den Hund in fremde Hände gegeben.

Ich habe da zwangsläufig ein Auge darauf, weil ich den neuen Hundehalter kenne.
Werde das jetzt verstärkt beobachten und dann berichten.

Bislang gibt es seit zwei Wochen keine besonderen Vorkommnisse.... dem Hund geht es wohl dabei.
Der Hund frisst normal, säuft normal, beim sich Lösen und beim Nässen keine besonderen Auffälligkeiten....

Vielleicht ist das eine reine Frage der jeweiligen, vorherigen Sozialisierung. Zugegebenerweise, das weiss ich nicht :?

Kann gut gehen, muss nicht.. oder ?
 
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Moment, aktuell sieht es wohl so aus, daß sich die derzeitigen Besitzer des Hundes im vollen Recht sehen den unterschlagenen Hund behalten zu dürfen und sogar noch frech die Herausgabe der Papiere des Hundes fordern, da sie mit ihm züchten wollen. Das geht ja wohl gar nicht, ich denke da sind wir alle einer Meinung. Nachdem sie den Strafbefehl missachtet haben, bleibt nur die Herausgabe des Hundes einzuklagen (so wie man nach einer Kündigung auch auf Wiedereinstellung klagt). Gibt es ein entsprechendes Urteil und ist damit erstmal klar wer im Recht und wer im Unrecht ist, kann man - wenn man will - immer noch über die Bedingungen verhandeln, also z.B. die Bezahlung des Hundes für den Verbleib in der Familie usw. (genauso wie auch nach einer Verhandlung über Wiedereinstellung meist die Verhandlung über die Abfindung folgt, hat ja keiner Lust in einem Laden zu arbeiten der einem schon gekündigt hat).

Markus
 
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Hier werden immer nur die negativsten möglichen Folgen bildlich dargestellt. Es kann genau so gut sein, dass der Hund sein "altes" Herrchen total freudig begrüßt und mit der Eingewöhnung nicht das kleinste Problem hat.
Ich bin sicher, dass der TS auch vernünftig abwägen wird und den Hund bei wirklichen Problemen bei der Umgewöhnung den jetzigen Haltern überlässt.
Der Hund meiner Oma hatte auf jedenfall kein Problem damit, nach dem Herzinfarkt selbiger bei uns zu Wohnen, auch wenn uns dieser bestimmt 5 Jahre nicht gesehen hat.
Ich vergesst immer, dass der Hund bereits beim eigentlichen Besitzer gelebt hat und in der Prägephase diesen um sich hatte und auf ihn als Halter geprägt wurde.
Ich denke nicht das es zu Problemen in der umgewöhnung kommt. Sollte er Jagdlich nicht so gut einsetzbar sein bleibt er halt Familienhund, was sich hier einige anscheinend garnicht vorstellen können.
Es geht hier nicht jedem nur um den Jagdwert von einem Hund.
Ich würde auch um meinen Hund kämpfen und kann den TS sehr gut verstehen.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Und der Hund wird immer als Objekt von viel Ärger angesehen werden

Das muss nicht zwingend so sein,
wir kennen ja weder den rechtmäßigen Besitzer noch den unrechtmäßigen Besitzer persönlich.

Aber Hunde sind heut zu Tage oft mehr wert als Kinder. Da macht man sich oft über einen Wechsel weniger Gedanken :no:

Moosjäger
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
ich wenn davon betroffen wäre, würde das Ding ebenfalls durchziehen, bis zur bitteren Neige.

Denkt mal jemand darüber nach, dass die Forderung auf Herausgabe des Hundes nicht erst seit heute oder gestern besteht?

Ich hoffe, der Kläger bekommt haushoch Recht und seinen Hund zurück.

Einfach aus Prinzip.

Es gibt auch so etwas wie strafbare Fundunterschlagung. und nur weil der Hund zuläuft, wirds auch nicht anders.
 
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Ich kann Dir nur raten , dich lieber mit dem Thema als mit persönlichen Angriffen und Ratschlägen zu beschäftigen.
Spar lieber den Platz und schreib mir ne PM.
 
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2 Mai 2014
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Ich würde meinen Hund aber auch wiederhaben wollen!!!

Ich auch!!!


ich wenn davon betroffen wäre, würde das Ding ebenfalls durchziehen, bis zur bitteren Neige.

Denkt mal jemand darüber nach, dass die Forderung auf Herausgabe des Hundes nicht erst seit heute oder gestern besteht?

Ich hoffe, der Kläger bekommt haushoch Recht und seinen Hund zurück.

Einfach aus Prinzip.

Es gibt auch so etwas wie strafbare Fundunterschlagung. und nur weil der Hund zuläuft, wirds auch nicht anders.

Eben!



Mein "Lebenshund" kam 2-jährig zu mir und war von der ersten Minute an "meiner". Der hat nix und niemandem hinterhergetrauert.

Letztens habe ich einen 10 Monate alten DD "angeguckt", der verkauft werden sollte. Es hat nicht lange gedauert, da waren wir ein Team und hätte ich ihn mitgenommen, wäre das für den ok gewesen.

Die Leute, die den Hund des TS "behalten" haben, haben sich auch nicht einen Deut darum gekümmert, ob es dem Eigentümer bzw. dem Hund mit dieser Entwendung gut oder schlecht geht, sondern einfach für sich entschieden. Mit der Moral kann es so weit nicht her sein. Ich würde nicht einsehen, ein solches Verhalten zu unterstützen, indem ich das hergebe, was mir gehört, ich gern habe und was wieder zu mir finden wird.

Esmeron, ich drücke alle verfügbaren Daumen, dass für Euch alles wieder gut wird!!!
 
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