Hund entlaufen, nach zwei Jahren gefunden.

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Genau, es handelt sich hierbei um die Herrausgabe des Hundes.

Bis jetzt ist Strafbefehl erteilt worden, dieser ist aber noch nicht Rechtskräftig darum kommt es nun zur Hauptverhandlung.
 
A

anonym

Guest
Genau, es handelt sich hierbei um die Herrausgabe des Hundes.

Bis jetzt ist Strafbefehl erteilt worden, dieser ist aber noch nicht Rechtskräftig darum kommt es nun zur Hauptverhandlung.

Um das Wohlergehen des Hund geht es aber wohl nicht mehr oder?
Der hat sich in seiner neuen FAmilie gut eingelebt und sollte auch dort verbleiben.
Wie das rechtlich zu bewerten ist lass ich mal dahin gestellt.
Hier geht es nur noch darum der anderen Partei Schaden zuzufügen der Hund muss es dann ausbaden
 
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Gudde

Harras bin da ganz bei Dir, einen 3jährigen aus seinem Zuhause entfernen...:no:
Esmeron rechtlich gehört er Euch, aber wenn Ihr es durchziehen wollt, schau Ihm in die Augen wenn ihr Ihn entführt/abholt.
Wird kein schöner Anblick.

Bear
 
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Hunde sind Opportunisten und gewöhnen sich schnell an ihr neues/ altes Zuhause. Geht es ihnen gut im "neuen" Rudel, vergessen sie schnell ihr altes.
Ich wiederhole mich gerne noch einmal!
Ich möchte hier denjenigen sehen, wenn ihm selber so etwas mit seinem Fiffi passiert! :roll:

Jeder weiß wie viel Arbeit in solch einem Hund steckt. Ich kenne keinen HF der nicht an seinem Hund hängt. Ob 1 - 3 oder 5 Jahre? Ich würde um ihn kämpfen!
 
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Ich würde mir das nichts einreden lassen Esmeron.
Der Hund erkennt dich als Erstbesitzer ganz sicher, so etwas vergisst ein Hund nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Hunde sind Opportunisten und gewöhnen sich schnell an ihr neues/ altes Zuhause. Geht es ihnen gut im "neuen" Rudel, vergessen sie schnell ihr altes.
Ich wiederhole mich gerne noch einmal!
Ich möchte hier denjenigen sehen, wenn ihm selber so etwas mit seinem Fiffi passiert! :roll:

Jeder weiß wie viel Arbeit in solch einem Hund steckt. Ich kenne keinen HF der nicht an seinem Hund hängt. Ob 1 - 3 oder 5 Jahre? Ich würde um ihn kämpfen!


:thumbup:
 
A

anonym

Guest
Nur kurz eine eigene Erfahrung.
Als ich meinen Hund als Welpen kaufte vereinbarte ich mit dem Züchter dass ich den Welpen wenn er 10Monate alt ist für eine Woche in Urlaub zurück bringen darf, ich hatte damals einen wichtigen geschäftlichen Termin in den USA wohin mich meine Frau begleiten musste. Zum Züchter haben/hatten wir einen super Draht und ich wusste ihm fehlt es dort an nichts. Der Züchter wohnt ca. 20min. von uns entfernt und mein Hund wurde auch zusammen mit diesem ausgebildet.
Als wir den kleinen Kerl dort hinbrachten war zuerst alles super. Wir verabschiedeten uns und dachten passt. Weit gefehlt! 1Woche Trauer war angesagt durch nichts war der kleine Kerl zu beruhigen er lag wartend hinter der Tür/ dem Hoftor und trauerte. Beim Spaziergang war er kurz abgelenkt zurück "daheim" Trauer!
Der Züchter meinte so etwas hätte er noch nie erlebt. Sicher ein extrem Fall, aber ich glaube mein Hund wäre zugrunde gegangen wenn wir nicht wieder gekommen wären.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Ich habe meinen Rüden bekommen als er fünf war.
Und er kam ganz sicher nicht aus schlechter Haltung, sondern seine Besitzerin
ist ausgewandert und hat daher aus verschiedenen Gründen ein neues
Zuhause für ihn gesucht.
Nach wenigen Tagen war das "unser" Hund als wäre es nie anders gewesen.
Sowohl von seiner als auch von unserer Seite aus.
Andererseits hatte ich die Hunde mal eine Woche bei einer Bekannten und
da waren sie danach ganz schön fertig.
Liegt vermutlich auch daran, wie man sich selbst mit den Hunden beschäftigt.
Weiß man direkt, dass sie ja in ein paar Tagen wieder weg sind, behandelt man sie vielleicht
doch anders als wenn man sie ein Leben lang behalten will und verhält sich entsprechend anders.

Ich bin mir sicher, dass ein Hund sich sehr gut an neue Situationen gewöhnen kann,
wenn man sie dementsprechend behandelt.
 
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Nur der Threaderöffner kennt den Hund, die andere Familie sowie sämtliche Begleitumstände! Ratschläge und anekdotische Evidenz sind schön und gut, aber mit Kritik sollte man sich meines Erachtens etwas mehr zurückhalten.
 
A

anonym

Guest
Um das Wohlergehen des Hund geht es aber wohl nicht mehr oder?
Der hat sich in seiner neuen FAmilie gut eingelebt und sollte auch dort verbleiben.
Wie das rechtlich zu bewerten ist lass ich mal dahin gestellt.
Hier geht es nur noch darum der anderen Partei Schaden zuzufügen der Hund muss es dann ausbaden


Genau darum geht`s! Treffend geschrieben, Harras!!
 
Registriert
13 Sep 2012
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Genau darum geht`s! Treffend geschrieben, Harras!!

Wen dem so is;
dann wurden Landwirte die Wegeränder Umpflügten;
Hausbesetzer und
und überjagende Hunde sowie
Mietnomaden in Vergangenheit und Zukunft scheinbar falsch behandelt...

vor allem wen sie dann auch noch Sankioniert werden.


TM

( ich bleib dabei : entzug von Besitz und Eigentum durch Dritte durch z.B.Unterschlagung ist und bleibt
letzendlich Diebstahl. Und dafür kann es keinerlei Legetimation geben. )
 
Zuletzt bearbeitet:
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Das ist falsch@ Es geht nich darum das nicht zu Sanktionieren!

Wird jedoch dann schwierig :

Tiere gelten Rechtlich als Sache;
in diesem Falle wen der TS auf Rückgabe seines Eigentums verzichtet gibt er sein
Eigentum an der Sache auf...

und das dann evt zum Zeitpunkt der Entwendung.

Und damit wirds schwierig das dann zu Sanktionieren....


oder Schadensersatz geltend zu machen.


Ergo geht der Entwender Sanktionslos aus;
hat den Hund und der Eigentümer das Nachsehn.


TM
 
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25 Apr 2012
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Holla die Waldfee lässt fragen, ob noch irgendwelche Rechtsbegriffe zwecks munterem Vermischen und Verwursteln benötigt werden!?!



Das ist falsch@ Es geht nich darum das nicht zu Sanktionieren!


Eben. Oben stand was von Strafbefehl!
Vorausgesetzt es handelt sich dabei nicht auch um ... Oh nein, voraussetzen können wir gar nichts! Denn da steht
Genau, es handelt sich hierbei um die Herrausgabe des Hundes.

Bis jetzt ist Strafbefehl erteilt worden, dieser ist aber noch nicht Rechtskräftig darum kommt es nun zur Hauptverhandlung.
d.h. wird wirklich erkannt, dass Strafrecht und Zivilrecht (-> Herausgabe des Eigentums) unterschiedliche "Dinge" sind und in unterschiedliche Verfahren "erledigt" werden?

Ergo liegt@Harras richtig!
Die Sanktion ist grundsätzlich (sic) von der Frage des zukünftigen Verbleibs des Hundes unabhängig!


SCNR und ot, aber bevor gleich jemand auf die hier u.U. mitlesenden Juristen schimpfen muss: Wenn Juristen mit vergleichbarem Hundesachverstand in Hundetröts posten würden wäre hier der Forumsteufel los!

JM2C und ciao! :bye:
 
A

anonym

Guest
Wenn es dem Hund dort gut geht, man sieht das die Leute sein Rudel sind in dem er sich wohl fühlt, würde ich schweren herzens aber aus liebe zum Hund ihn dort belassen.
 

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