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Das erkläre mal bitte. Ich dachte da gehts bloß um den 3§ BeschG: "(2) Wer an einer Feuerwaffe oder einem Böller, die nach Absatz 1 geprüft sind, ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen. Dies gilt nicht für Feuerwaffen, deren höchstbeanspruchte Teile ohne Nacharbeit lediglich ausgetauscht worden sind, sofern alle höchstbeanspruchten Teile mit dem für diese Waffen vorgeschriebenen Beschussgasdruck beschossen worden sind."
Das Plastik des Griffstücks ist ja wohl kaum hochbelastet...
Leider ist das Plastik des Griffstücks ein wesentliches Teil.
Das steht auf der Website in den FAQ's und macht es kurz:
"Grundsätzlich ist jede Waffe einem Instandsetzungsbeschuss zu unterziehen, wenn an einem wesentlichen Teil materialschwächende oder - verändernde Arbeiten vorgenommen worden sind."
Zu deiner Frage, Langfassung,, siehe §2(2)6.
(2) Höchstbeanspruchte Teile im Sinne dieses Gesetzes sind die Teile, die dem Gasdruck ausgesetzt sind. Dies sind insbesondere:
6.
bei Kurzwaffen das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind;
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