Gesetzentwurf neues WaffG

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Jan83 schrieb:
Wenn da steht:
"Durch die Übernahme von § 36 Absatz Satz 3 WaffG der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen."

Dann bedeutet das doch, dass nach wie vor ohne Duchsuchungsbeschluss bzw. ohne Vorliegen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit kein Zutritt verlangt werden kann. Damit müsste es doch in diesem Punkt beim alten bleiben, oder was meint ihr?

Nennt man dann verdachtsunabhängigen Durchsuchungsbeschluss.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
Wahnsinn!

Und das schönste an der ganzen Geschichte: Nach dem nächsten Amoklauf (kommt bestimmt, mit oder ohne neuem WaffG) rollt die inzwischen gut geschmierte mediale Empörungsmaschienerie wieder an mit dem Ergebnis einer erneuten Verschärfung.

Manche Jäger und Schützen werden wieder behaupten, wir müssten uns fügen weil wir das ja der Gesellschaft schuldig wären. Also gut, es hätte ja noch schlimmer kommen können.

Dann kommt der nächste Amoklauf wieder ein paar Jahre später: Und wieder heißt es, gehen Sie zurück auf "Los"! Neue Verschärfung, neues Abwiegeln.

Usw., usf.
 
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Franchi schrieb:
Jan83 schrieb:
Wenn da steht:
"Durch die Übernahme von § 36 Absatz Satz 3 WaffG der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen."

Dann bedeutet das doch, dass nach wie vor ohne Duchsuchungsbeschluss bzw. ohne Vorliegen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit kein Zutritt verlangt werden kann. Damit müsste es doch in diesem Punkt beim alten bleiben, oder was meint ihr?

Nennt man dann verdachtsunabhängigen Durchsuchungsbeschluss.

Hallo,

schon recht.
Aber wie weit wird das verdachtsunabhängige Dursuchungsrecht gehen, frag ich mich ?
Wie wird das in praxi umgesetzt werden ?

Beispiel bei mir:
die Safes für Knarren,Munition und den Schlüssel stehen im Kellerflur des Hauses. Meine abgeschlossene Wohnung einen Stock höher.
Nun klingelt die kontrollierende Behörde und will die korrekte Waffen- und Munitionsunterbringung checken. Ich bin zufällig zuhause und lasse die Herren (vielleicht geht meine Frau runter und checkt die Papiere, ich brauch noch ein paar Minuten zum Anziehen oder Aufräumen?) in den Kellerflur. Bis auf die Knarre auf meinem Rücken (grade von der Jagd zurück, ist noch feucht im Schaft ) sind alle Waffen korrekt im B-Schrank, Schrankgüte und Mun-Unterbringung ok, Schlüsselaufbewahrung im elektronischen Safe auch in Ordnung.
Gehen die Herren jetzt mit lieben Grüßen ?
Oder könnte sich nun eine etwas zeitaufwändigere Hausdurchsuchung von Garage bis zur Bühne anschließen ? Dies, um auszuschließen, dass ich noch ein paar Murmeln im Sockenfach, im Handschuhfach meines Wagens habe oder doch noch ein paar Patronen im Jagdkittel stecken ? Um die Selbstladerwerkstatt im Kinderzimmer aufzudecken oder vielleicht die schwarz bessene abgesägte Pumpgun zu finden, mit der sich ein zweifelnder wehrhafter Demokrat schon für den nächsten Nazi-Aufmarsch oder ich böser Wilderer mich für die kleinen AUsflüge ins Nachbarrevier gerüstet haben könnte ?

Nur mit einer erweiterten und gründlichen Filzung könnte ja eigentlich das wirklich penible Einhalten des Waffengesetzes erwiesen werden. Oder andersrum: wer zusätzlich illegale Waffen im Nachttischlein, die großen Trap-Munitionsreserven für Wettbewerbe im Kleiderschrank in seinem Schlafzimmer aufbewahrte oder - ganz zwingend eigentlich in Regenperioden wie grade- wer regelmäßig die leider immer wieder feuchte Lieblingsknarre nachts neben seinem Bett trocknen lässt, den würde man mit beschränkter Sichtung des Waffenaufbewahrungsbereiches doch eben niemals erwischen. Denn im Gewehrschrank ist immer alles hübsch aufgeräumt, der stets rumfahrende Safeschlüssel auf dem Weg zur Haustüre in die eigene Hosentasche verbracht und die eigentliche "Sauerei" mit lose rumfahrender Munition und Knarren bliebe immer im sakrosankten privaten Nichtkontrollgebiet.

Eine beschränkte Kontrolle wäre also absolut idiotischer Murks.
Die vielleicht zielführendere und grundsätzlich durchgezogene volle Hausdurchsuchung aber wäre eine klare Erniedrigung zum Bürger 2. Klasse und eben ganz sicher nicht grundgesetzkonform justiziabel.

Wenn das aber alles so ist, so werden sich alle Waffenbesitzer rasch drauf einstellen. Sie werden sich - wo immer möglich - so einrichten, wie es bei mir ausschaut: Waffenschrank aus der eigentlichen Wohnung, alles tipptop dort. Eventuell nicht in den Safe passende Mun.reserven etc. aber werden statt im holzschrank vor dem Gewehrsafe schlicht im Sockenfach im Schlafzimmer ruhen...
Die Kontrollen werden dann von Anfang an: Realsatire à la Abschussplanbewirtschaftung, simple Behördenbeschäftigung, zahnlose Routineveranstatltungen sein. Die Gesetzesverschärfung wäre glasklar ein Gesetz von Vollidioten, nur buchstabengetreu umzusetzen von armen Vollidioten. Der Rest aber macht weiter wie bisher....also: Deutschland in Reinform !

Also nicht aufregen,

Gruß,

Martin
 
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Rolf2 schrieb:
Dr.Matthias schrieb:
Mit den erweiterten Kontrollmöglichkeiten kann ich gut leben. Anmeldung, Vorzeigen, Gehen. Das sind wir der Allgemeinheit schuldig.

Schachsinn!

Trotz aller Sch*, die diese feministische Bananenrepublik einem Mann und Vater zumutet, bin ich immer noch ein rechtstreuer Bürger und lasse mich nicht auf eine Stufe stellen, die noch unterhalb eines Schwerstverbrechers ist!

Mitnichten bin ich es der Gemeinschaft schuldig, ihrer Paranoia zu huldigen.

Rolf2
Rolf der zweite
im kern hast du ja recht
und wenn schwesterwelle öffentlich ausspricht das er es für rechtsbeugung hält wie hierzulande mit legal waffenbesitzern umgegangen wird, bekommt er sofort meine unterstützung
oder kostet das an anderer stelle zuviele wählerstimmen

gruß

dmdhg
 
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Feuerlein schrieb:
Franchi schrieb:
Jan83 schrieb:
Wenn da steht:
"Durch die Übernahme von § 36 Absatz Satz 3 WaffG der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen."

Dann bedeutet das doch, dass nach wie vor ohne Duchsuchungsbeschluss bzw. ohne Vorliegen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit kein Zutritt verlangt werden kann. Damit müsste es doch in diesem Punkt beim alten bleiben, oder was meint ihr?

Nennt man dann verdachtsunabhängigen Durchsuchungsbeschluss.

Hallo,

schon recht.
Aber wie weit wird das verdachtsunabhängige Dursuchungsrecht gehen, frag ich mich ?
Wie wird das in praxi umgesetzt werden ?

Beispiel bei mir:
...
Also nicht aufregen,

Gruß,

Martin
moin,
sehe ich zu 100% so wie Du....
Interessant ist die Frage der nassen Waffe nach der Jagd....bzw dem Führen in der eigenen Wohnung / Haus. Das müßte als nächstes verboten werden. Birgt es doch ein Schlupfloch bei den Kontrollfetischisten.
Kontrollieren können sie doch nur in schmalen Zeitfenstern (Mondabhängig :wink: ) und in genau diesen Zeitfenstern kommt man mit dem Gerödel aus dem Revier oder will gerade losfahren.
Wer jetzt zuerst das Wild versorgt hat evt einen großen Fehler begangen!. Das Zurücklassen der Waffe im Fz. reicht ja für den großen Knall.
Oder bei der Fahrt ins Revier wird das Fz gepackt und dann der Hund geholt...
Schwerer Fehler...es könnte von unseren Freunden beobachtet werden...
Was als nächstes kommt ?
Das Munitionsbuch !
D.h. es wird zum Zeitpunkt x ein Istbestand in einem gebundenen A5 Buch erfasst. Dann wird der Legalwaffenbesitzer mit diesem Buch zum Schiessen und Büma fahren und die Zu- bzw. Abgänge sauber erfassen und von dem Standbetreiber und Büma per Stempel bestätigen lassen.
Für Jäger wird das Führen eines Schussbuches Pflicht !
Wie bei jedem LKW (Lenkzeiten) oder der Buchführung wird das turnusmäßig überprüft und bei Verstößen ist die Zuverlässigkeit WECH.
So einfach ist das....
Beispiele für Nachweispflichten gibt es doch in allen Bereichen. Frag mal einen Apotheker wie das funktioniert !
Außerdem wette ich, das ein WBK-Eintrag in spätestens 3Jahren ~150-200€ kosten wird.
Und das alles bringt nicht einen Funken mehr Sicherheit oder verhindert einen Ehrenmord / Amoklauf.
Die Jägerschaft muß über gezielte Konsequenzen nachdenken...
Alle Punkte die als Leistung an dieser Gesellschaft erbracht werden und die in kurzer Zeit zu kostspieligen Themen für unsere Herrscher werden.
Das muss Medienwirksam aufbereitet werden. Das ist die Aufgabe unserer Verbandsspezialisten...
Evt kann die BW ja künftig für die Bergung oder Nachsuche von Verkehrsunfallwild eingesetzt werden.
Das zieht...
wmh
podenco
 
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Nun, habe gerade das neue "Visier" in den Händen gehabt und auch schon einiges überflogen. Bei einigen Dingen wird mir schon Himmelangst. Ich kann es nur nicht oft genug sagen, man muß vorallem ein Rot/Grünes Bündnis verhindern, sonst sind wir alle verratzt. Und ich rede jetzt nicht nur von der Bundestagswahl, sondern die müssen schon bei der Europawahl einen Dämpfer bekommen. Ich habe aber wieder die Befürchtung, das der deutsche Gewohnheitswähler sein Kreuzerl an der gewohnten Stelle macht. Sollte das aber der Fall sein, das ein legaler Waffenbesitzer und sollte er auch nur eine Luftdruckwaffe besitzen, wieder eine der üblichen Verdächtigen wählen, dann ist uns aber auch nicht mehr zu helfen. :evil:
Ich bin morgen wieder am Schießstand, und werde versuchen, wieder ein paar aufzurütteln. Ich hoffe wirklich das die in Berlin mal merken woher der Wind weht. Auch würde ich mir wirklich wünschen, das die diversen legalen Waffenbesitzer, in Politik, Medien oder andere im öffentlichen Leben stehende Personen, sich zu ihrem Hobby bekennen und zwar öffentlich.

Martin
 
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podenco schrieb:
Für Jäger wird das Führen eines Schussbuches Pflicht
Genau deswegen haben soch die Polizisten alle ein paar Murmeln oder gar gleich ein ganzen "spezielles" Magazin das in keinem Buch auftaucht. Würde dann bei uns Amateuren evtl. noch viel wildere Blüten treiben, da bin ich mir sicher, schliesslich gibt/gab es z.b. Schrotpatronen im Ausland teilweise völlig entspannt im Baumarkt zu kaufen, kein mensch weiß also was da an Muni im Umlauf ist, schon bei den Waffen ist man ja scheinbar völlig überfordert wenn ich sehe das wohl 2/3 der Waffen in Deutschland illegal sind! :shock:

Markus
 
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Feuerlein schrieb:
Franchi schrieb:
Jan83 schrieb:
Wenn da steht:
"Durch die Übernahme von § 36 Absatz Satz 3 WaffG der geltenden Fassung wird klargestellt, dass Wohnräume gegen den Willen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden dürfen."

Dann bedeutet das doch, dass nach wie vor ohne Duchsuchungsbeschluss bzw. ohne Vorliegen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit kein Zutritt verlangt werden kann. Damit müsste es doch in diesem Punkt beim alten bleiben, oder was meint ihr?

Nennt man dann verdachtsunabhängigen Durchsuchungsbeschluss.

Hallo,

schon recht.
Aber wie weit wird das verdachtsunabhängige Dursuchungsrecht gehen, frag ich mich ?
Wie wird das in praxi umgesetzt werden ?

[...]

Die Kontrollen werden dann von Anfang an: Realsatire à la Abschussplanbewirtschaftung, simple Behördenbeschäftigung, zahnlose Routineveranstatltungen sein. Die Gesetzesverschärfung wäre glasklar ein Gesetz von Vollidioten, nur buchstabengetreu umzusetzen von armen Vollidioten. Der Rest aber macht weiter wie bisher....also: Deutschland in Reinform !

Also nicht aufregen,

Gruß,

Martin

Ein verdachtsunabhängiger Durchsuchungsbeschluss würde dem Schutzzweck der Norm sicherlich zuwider laufen. Sinn des Durchsuchungsbschlusses ist doch gerade, dass das Handeln der Exekutive (Behörde) durch die unabhängige Judikative (Richter) auf ihre rechtliche zulässigkeit hin überprüft wird, die Behörde also vorab darlegt warum der Grundrechtseingriff gerechtfertigt sein soll.
Bei verdachtunsabhängigen Durchsuchungsbeschlüssen würde diese Funktion doch verloren gehen, da quasi einfach nur noch ein "Stapel Blankovollmachten" beantragt und dieser sodann ausgestellt werden würde.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine verdachtsunabhängige Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Schließlich wird hier ein Grundrechtsschutz umgangen, ein EIngriff in ein Grundrecht muss jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein und vor allem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen.

Zu dem letzten Aspekt, den du anführst: Sehe ich auch so, egal wie es ausgestaltet wird, es wird sicherlich eine Klappskaliveranstaltung für die willfährigen Behördenroboter!

WH
 
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Ich habe mir mal die Mühe gemacht und einen unserer medial führenden "Waffenrechtspolitiker" per eMail anzuschreiben.
Ich war überrascht, daß es gerade mal eine Woche dauerte, bis ich die nachfolgend aufgeführte, aber aussagekräftige Standartantwort erhielt.

Geplante Novellierung des Waffenrechts

Sehr geehrter Herr XXXX,

in obiger Sache danke ich Ihnen sehr herzlich für Ihre E-Mail vom 07. Mai 2009 und bitte Sie zunächst angesichts einer wirklich großen Arbeitsbelastung und einer Vielzahl von Zuschriften und Bürgeranliegen um Verständnis dafür, dass ich Ihnen leider erst heute und nur kurz antworten kann.

Bei der Vielzahl der Zuschriften zum Thema „Waffenrecht“ ist es leider beim besten Willen nicht möglich, auf jedes einzelne Schreiben individuell einzugehen und jede Frage zu beantworten, so dass ich hoffe, dass Ihnen die nachfolgende Übersicht über die geplanten Änderungen einen objektiven (!) Eindruck des geplanten Gesetzgebungsvorhabens vermittelt.

Die Kritik einiger Sportschützen verwundert, insbesondere deshalb, weil man beim Deutschen Schützenbund (DSB) mit den geplanten Regelungen „jedenfalls zufrieden ist“. Wortwörtlich sagte der DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim: „Die Heraufsetzung des Alters für das Schießen mit großkalibrigen Waffen hat für uns nur geringfügige Konsequenzen. Man verfolge ohnehin die Philosophie, jüngere Schützen mit Luftdruck- und Kleinkaliberwaffen trainieren zu lassen.“ Deshalb haben wir mit dem geplanten Gesetz kein Problem. Das gleiche gilt für die häuslichen Kontrollbesuche. Das ist eine sehr ausgewogene Regelung, mit der die Balance zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und der Privatsphäre gewahrt wird.“

Wenn sich der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes für alle deutschen Schützen so äußert, warum sollten dann Schützen mit diesen Regelungen ein Problem haben?

Massiver war die Kritik des Deutschen Jagdschutz-Verbandes. Diese Vereinigung der Deutschen Landesjagdverbände hat allerdings eine gesetzliche Vorschrift angegriffen, die nicht beabsichtigt ist. Der DJV hat nämlich in seiner Presseerklärung ausgeführt: „Nach dem vorliegenden Entwurf sollen Behörden künftig das Recht haben, die Aufbewahrung legaler Waffen ohne richterliche Anordnung und gegen den Willen der Besitzer jederzeit zu kontrollieren.“

Dies ist nicht richtig. Wenn der Waffenbesitzer der zuständigen Behörde die Nachschau verweigert, hat diese kein Recht, die Wohnung gegen den Willen des Besitzers zu betreten. Warum der DJV den Gesetzentwurf in dieser wichtigen Passage unzutreffend widergibt, ist mir leider nicht bekannt.

Ich hoffe sehr, dass wir zu einer sachlichen Debatte zurückkehren und hoffe, mit diesen ergänzenden Informationen hierzu einen Beitrag geleistet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen

Ihr


Wolfgang Bosbach



Anlage:



Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe

Modifizierungen des Waffenrechts

als Konsequenz der Amok-Tat von Winnenden



Die Waffenbehörde soll künftig nicht nur wie bisher nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern auch nach Ablauf dieses Zeitraums das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses von Waffenbesitzern überprüfen können, § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG (neu)

Die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen mit sog. großkalibrigen Waffen im Schießsportverein (mit Schießstandaufsicht und Einverständnis der Sorgeberechtigten) von 14 Jahren auf 18 Jahre, § 27 Abs. 3 WaffG n.F.

Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition in Räumlichkeiten der Waffenbesitzer soll in § 36 Abs. 3 WaffG verfassungskonform (Art. 13 GG) ausgeweitet werden

BMI erhält in § 36 Abs. 5 WaffG n.F. eine Verordnungsermächtigung für die Regelung neuer Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition, wobei in der VO u.a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll

Einführung eines elektronischen Nationalen Waffenregisters, § 43a WaffG (neu)

Die Meldebehörde soll Waffenbehörde neben Namensänderung, Wegzug oder Tod künftig auch Zuzug von Waffenbesitzern melden, § 44 Abs. 2 WaffG n.F.

Die Behörde erhält in § 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG Möglichkeit, eingezogene Waffen zu vernichten

Strafbewehrung der vorschriftswidrigen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, wenn dadurch Gefahr besteht, dass diese Gegenstände abhanden kommen, § 52 a WaffG (neu).

Einführung einer befristeten Amnestieregelung, nach der Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde

Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen sollen bußgeldbewehrt verboten werden, § 118a OWiG (neu)


P.S.: Wie ich soeben im WDR-Videotext gelesen habe, soll es den Ordnungsbehörden laut Gesetzentwurf doch nicht möglich sein, unangemeldete Waffenkontrollen vorzunehmen.
 

tar

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>wobei in der VO u.a. auch die biometrische Sicherung sowohl von Waffenschränken als auch von bestimmten Schusswaffen geregelt werden soll

Warum, warum, warum, warum, warum, warum, warum, warum?!?
Entweder das geht weg oder die Verantwortlichen müssen weg!
 
A

anonym

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Auf einem großen Bauernhof ging es früher ähnlich zu. Jeder gackerte. Jeder Hahn krähte mit dem anderen um die Wette. Wie heißt denn hier der Hahn? Wolfg......? Wer ist anderer Meinung?
 
A

anonym

Guest
dieser ganze Biometrische Mist ist doch so und so der aller - aller größe Blödsinn, Schwachsinn.

Hier wollen sich "Einige" nur wieder die eigenen Taschen prall füllen. Biometrie am Flughafen, Biometrie im Personal-Ausweis, Bio-Mist bei Wff.- u. Schränken...! Und morgen...! Wer weiß die Schwachsinnigen beherrschen bald völlig - uns noch normal denkende Bürger.
 
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Habe vorgestern einen Brief des Politikers bekommen, den ich da ein wenig auf das ganze ansetzen konnte. Das Schreiben ist von irgendeiner Sitzung des Landtags und befasste sich unter anderem auch mit dem neuen Waffengesetz. Es stand zur Sache im Grunde das drin, was wir schon wussten, aber ich werde dem guten Mann am Montag morgen gleich mal eine Mail schreiben, da er mir eigentlich versichert hat, das man von dem Bio-Mist eigentlich abgekommen ist. Aber man sieht mal wieder, wenn einer sich was einbildet, wie unser guter Schäuble, dann wird das so gemacht und auch wenn´s momentan so gar nicht durchführbar ist.
Wir haben uns mal bei Sagerer und Hartmann erkundigt, die haben sowas noch gar nicht im Programm. Ein Kunde hat auch mal bei einer Firma für solche Bioerkennungssysteme nachgefragt und die meinten einen bestehenden Tresor auf sowas umzurüsten, würde momentan bestimmt 1000.-€ kosten. Auch baut angeblich Armatix alte KW auf biometrische Abzugssicherung um, was so um die 700.-€ kosten soll. Letzteres hat mir auch ein Kunde zugetragen , somit ist mir nicht bekannt ob das auch wirklich stimmt.
Zumindest habe ich gestern zwei Seiten mit Unterschriften sammeln können. Ist zwar nicht die Welt, aber dafür, das gestern nicht viel los war schon mal nicht schlecht. Man wird sehen.


Martin
 
A

anonym

Guest
der mit dem hund geht schrieb:
Rolf2 schrieb:
[quote="Dr.Matthias":390rgbl5]Mit den erweiterten Kontrollmöglichkeiten kann ich gut leben. Anmeldung, Vorzeigen, Gehen. Das sind wir der Allgemeinheit schuldig.

Schachsinn!

Trotz aller Sch*, die diese feministische Bananenrepublik einem Mann und Vater zumutet, bin ich immer noch ein rechtstreuer Bürger und lasse mich nicht auf eine Stufe stellen, die noch unterhalb eines Schwerstverbrechers ist!

Mitnichten bin ich es der Gemeinschaft schuldig, ihrer Paranoia zu huldigen.

Rolf2
Rolf der zweite
im kern hast du ja recht
und wenn schwesterwelle öffentlich ausspricht das er es für rechtsbeugung hält wie hierzulande mit legal waffenbesitzern umgegangen wird, bekommt er sofort meine unterstützung
[/quote:390rgbl5]

Glaubst du ernsthaft, dass ..
- ... die FDP als Regierungsbeteiligte irgendeine der neuen Regelungen aufheben wird? Die lachen sich schlapp über so viel Naivität.
- ... eine regierungsbeteiligte FDP bei nächsten Amoklauf nicht dasselbe Spielchen spielen muss (das Volk will den reaktive Aktionismus, nicht die Politik - das sollte man nicht vergessen!)?
- ... man wirklich versuchen sollte, den vermeintlichen "Teufel mit dem Belzbub" auszutreiben? Dass die FDP traditionell ein kleines Licht in der politischen Landschaft ist und wie immer in solchen Fällen nur als "technische Reaktion" auf eine große Koalition mit fehlender echter Opposition gerade nach oben gespült wird, ist doch klar.
Die sind im Grunde nichts anderes als eine etwas anders positionierte PDS: grundsätzlich und immer gegen alles, was die Anderen machen, was ja auch einfach ist, da sie nie etwas besser machen müssen. In der Vergangenheit hat die FDP brav + gesichtslos abwechselnd mit links und rechts koaliert, nur um ein bisschen beim Machtpoker mitmachen zu dürfen.

Finde dich lieber damit ab: ein Amoklauf, bewaffneter Terrorismus, hoeh bewaffnete Kriminalität usw. sind de facto Unglücksfälle, sozusagen "Naturkatastrophen", für alle legalen Waffenbesitzer, denn das, was gerade passiert, wird in solchen Fällen immer wieder passieren, weil die Bevölkerung ruhig gestellt werden will.
Dieses Schema gibt's ja auch nicht nur bei Waffen. Wenn irgendwann man zwei voll besetzte Reisebusse beim Überholen zusammenknallen, wird anschließend die Straßenverkehrsordnung verschärft. Wenn irgendwo Gammelfleisch auftaucht, müssen alle fekel lila Kreuzchen bekommen usw.
Der Vorfall muss nur drastisch genug oder einfach nur ausreichend in der Öffentlichkeit präsent sein. Ob die Änderungen zweckdienlich sind, steht nie zu Debatte. Das Volk will eine Reaktion sehen, und die Politik muss "irgendwas" machen.
Sollst mal sehen: hätte die Große Koalition gar nicht auf Winnenden reagiert, würde jetzt mit Sicherheit genau diese ach so freiheitliche FPD nach einer Verschärfung des Waffenrechts schreien. Die können ihre einfältigen Protestwähler doch nicht kampflos des Linkspartei überlassen.

Übrigens: wer war eigentlich an der Regierung beteiligt, als Anfang der 70er als Reaktion auf den RAF-Terrorismus die verschäfte Waffengesetzgebung begann? An soetwas wie innerkoalitionären Protest und das aktuelle Freiheitsgeschwafel erinnere ich mich gar nicht mehr ...

Leute, lasst euch doch nicht verar...!
Das ist alles nicht viel mehr als ein Spiel mit im Grunde doch ganz offensichtlichen Regeln. Und irgendwann ist jeder mal dran und muss einstecken.
 
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18 Jul 2001
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4.771
Wenn sich der Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes für alle deutschen Schützen so äußert, warum sollten dann Schützen mit diesen Regelungen ein Problem haben?


Dieser Bosbach hat voll einen an der Waffel.

Am liebsten hätte er wohl, wenn der Kohlheim für mich zur Urne geht.

Wenn der kein Problem damit hat, die SED Nachfolgeorganisation zu wählen, kann ich ja keins haben?

Mal wieder :

Bosbach 0 Punkte!
 

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