Wenn es so läuft wie in Luxemburg, hat der Grundeigentümer, der die Bejagung nicht mehr wünscht, das entsprechend an vielen, vielen Stellen seines Grundstückes kenntlich zu machen, es hängt ja auch von der Fläche ab, wieviele Schilder oder Zäune das sein werden, und er hat das so zu tun, dass man es auch von überall her sieht. Das kostet Geld, u.U. sogar sehr viel. Außerdem hat er unabhängig von Luxemburg ggf. neu vermessen zu lassen, denn Grenzen sind in Wald und Feld ja nicht immer sichtbar und Wildschadensersatz gibts natürlich nicht mehr, weil man ja freiwillig aus der Solidargemeinschaft Jagdgenossenschaft ausgeschieden ist, nicht mehr zahlt, also auch nichts mehr erhält, daran ändert sich ja nichts.