Gerichtshof urteilt über deutsches Jagdrecht

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anonym

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Moin DWM1915

idh habe Solzialpflichtigkeit des Eigentums eher anders verstanden.
Bei dir hört sich das mehr nach "Feudalismus" an.

Rehfelder
 
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Moin zusammen,

mir fallen dazu einige Fragen ein, die vielelicht einmal gestellt werden sollten:

1) Wilderei auf herausgenommenen Flächen wird wie verfolgt?

2) Jagd ist nachhaltige Resourcen-Nutzung, welche sich die Regierung auf die Fahne geschrieben hat. Warum darf das durch Herausnehmen von Jagdfläche unterlaufen werden? Mir wurden klassische Glühbirnen aus diesem Grunde weggenommen, Heat-Balls wurden auch verboten. Das wäre vielleicht ein gesetzlicher Hebel.

3) Eine herausgenommene Fläche grenzt an eine Straße und es kommt vermehrt zu Wildunfällen - haben Versicherungen da mögliche Regreßansprüche? Und weiter, auf einer solchen Fläche springt ein angefahrenes Stück verletzt ab. Normal ist der Jäger zur Nachsuche verpflichtet. Darf unser Jagdgegner das Stück verenden lassen?

4) Fallwildentsorgung - wird das nun über die Kommune mit den Grundbesitzern abgerechnet?

5) Schweinepest/Tollwut/Seuchen - können Grundbesitzer professionelle Hilfe aufgezwungen bekommen?

Der Teufel ist ein Eichhörnchen, irgend ein Hebel sollte sich doch finden lassen. Vielleicht schreibt die Bild schon einmal vorab - völlig pauschal - Jagdgegner wollen verletzte Wildtiere elendig verenden lassen. Geht doch sonst auch immer.

Gruß

Christoph
 
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anonym

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Christoph aus Hamburg schrieb:
Vielleicht schreibt die Bild schon einmal vorab - völlig pauschal - Jagdgegner wollen verletzte Wildtiere elendig verenden lassen.

Der Fall tritt ja überhaupt nur ein wegen


A) den bösen Jägern
&
B) den bösen Autofahrern

Gäbe es nur fahrradfahrende und öffentliche Verkehrsmittel nutzende Jagdgegner müsste auch niemals nie ein Stück Wild elendig verenden... :26:
 
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Menschenskinder, lasst doch mal die Kirche im Dorf...

Der EGMR hat lediglich entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft gegen die Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention des Antragstellers verstößt dieses zunächst im konkreten Einzelfall.
Dem EGMR steht es nicht zu Deutsches Recht einzuschränken, der EGMR ist nicht das BVerfG.
 
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Ich wäre gerne Jagdnachbar eines Jagd verweigernden Grundeigentümers.
DAS ist echte Hege :12:
Und bräuchte mir keine Sorgen machen wenn der Hund mal über die Reviergrenze... :21:

Schlimm aber:
Wenn die Mindestfläche für den EJB fällt, werden einige alte Jungfern auf mittelmäßigen Schwarzwaldhöfen den Heiratsmarkt überschwemmen.
Ich sehe schon die Kontaktanzeigen:
Naturverbundenes Maidle,
nicht mehr jung aber frisch,
Jagdfreier Hof...
Foto: :25: :30:
 
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silo schrieb:
Ich sehe schon die Kontaktanzeigen:
Naturverbundenes Maidle,
nicht mehr jung aber frisch,
Jagdfreier Hof...
Foto: :25: :30:

Und wieder einmal kommt mir der Lieblings-Spruch meines seligen Großonkels in die Gedanken: "Liebe vergeht, aber Hektar besteht" :D
 
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Moin, Moin,

ich für meinen Teil bin jedenfalls spätestens seitdem ein Jagdkollege mir per SMS kund getan hat, daß das Urteil von der neuen Dänenampel in Schleswig-Holstein zum Anlaß genommen wird, ein Anfang 2012 gerade noveliertes Jagdgesetz erneut anzufassen und dabei grundsätzlich zu überarbeiten :16: extrem genervt. Da drohen ja gleich NRW-Verhältnisse.

Also meiner Mahnung nach kann bei der gegenwärtigen politischen Großwetterlage nicht gutes dabei rauskommen. Und bekanntlich werden auch gescheitere Experimente nur selten von vermeintlich bürgerlichen Mehrheiten wieder rückgängig gemacht.

Wenn es nicht bald einen machtvollen Schulterschluß aller vom Zeitgeist bekämpften Gruppen ( Jäger, Angler, Reiter, Schützen, Bauern etc. ) gibt, wird die Suppe dünn werden. Aber wenn ich dann an ein Gespräch mit einem Kollegen (Nebenerwerbslandwirt+25 JJ+Hundeführer) mit verstreuten 80Hektar denke, der das Urteil gut findet, aus der Perspektive des Selbbestimmungsrechtes am Eigentum, ist wohl auch das Thema eine Illusion. Allerdings sagte mir der Kollege auch, daß das Urteil zumindest im LJV-SH erwartet worden sei. Dann wird man ja sicherlich auch schon ein Konzept in der Schublade haben. :18:

Grüße aus der tristen holsteinischen Tiefebene
 
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Nur ein Frage.

Einmal müssen 5000€ gezahlt werden an den Kläger der das ganze gestartet hat Schadensersatz weil Zwangsbejahung!Was ist wenn jetzt alle das große Geld wittern.Bund & Nabu und co. die ja auch Flächen unter 75ha besitzen und bejagung erdulden mussten?

Lille Krengel
 
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DWM1915 schrieb:
Wenn es so läuft wie in Luxemburg, hat der Grundeigentümer, der die Bejagung nicht mehr wünscht, das entsprechend an vielen, vielen Stellen seines Grundstückes kenntlich zu machen, es hängt ja auch von der Fläche ab, wieviele Schilder oder Zäune das sein werden, und er hat das so zu tun, dass man es auch von überall her sieht. Das kostet Geld, u.U. sogar sehr viel. Außerdem hat er unabhängig von Luxemburg ggf. neu vermessen zu lassen, denn Grenzen sind in Wald und Feld ja nicht immer sichtbar und Wildschadensersatz gibts natürlich nicht mehr, weil man ja freiwillig aus der Solidargemeinschaft Jagdgenossenschaft ausgeschieden ist, nicht mehr zahlt, also auch nichts mehr erhält, daran ändert sich ja nichts.

Das halte ich für Wunschdenken. Wozu sollte er es kenntlich machen? Mit seinem Ausscheiden ist sein Grundbesitz nicht mehr zum Jagdrevier gehörig und die Grundstücksgrenzen stellen für den Jäger damit die Reviergrenze dar, die er zu kennen und einzuhalten hat. Tut er's nicht, wildert er. Ganz ohne ein einziges Schild.
 
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Das befürchte ich auch!! Als Revierpächter bekommt man eine Revierkarte aus der hervorgeht wo gejagt werden darf und wo nicht.

Glaubt bloß nicht das sich da was zum besseren oder einfacheren ändert.

Die Rot/Grüne Politik ist eh nicht auf unserer Seite und wird die Dinge so regeln wie es Ihnen in den Ideologischen (Idiotischen) Kram passt.

Drake
 
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anonym

Guest
Hier die ausführliche und starke Presseerklärung des LJV-Rheinland-Pfalz:


Pressemeldung 26.06.2012

Jagdgegner vor Europäischen Gerichtshof erfolgreich
Deutsches Reviersystem bleibt grundsätzlich erhalten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute in Straßburg ei-nem Beschwerdeführer und Jagdgegner Recht gegeben. Ein 57-Jähriger aus Stutensee in Baden Württemberg hat gegen die automatische Mitgliedschaft in einer Jagdgenos-senschaft geklagt.

„Es ist ein schwerer Schlag gegen die Jagd in Deutschland“, bedauert Kurt Alexander Michael, Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV), das Urteil des EGMR. „Das Reviersystem dient dem öffentlichen Interesse. Die Vermeidung von Wild-schäden sowie die Prävention von Tierseuchen wie Schweinepest, Maul- und Klauen-seuche oder Vogelgrippe kann nur mit einer flächendeckende Jagd gewährleistet wer-den.“

Der EGMR hat in dem heute verkündeten Urteil entschieden, dass im Fall des Grund-stückseigentümers und Jagdgegners die Europäische Menschenrechtskonvention ver-letzt wurde (Herrmann gg. Deutschland, Nr. 9300/07). Der Kläger besitzt ein kleines Grundstück in Rheinland-Pfalz und lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Da sein Grundstück noch nicht einmal ein Hektar aufweist, ist er nach deutschem Recht auto-matisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Somit muss er die Jagd auf seinem Grund-stück dulden. Für Besitzer von Ländereien über 75 Hektar gilt diese automatische Mit-gliedschaft nicht.

Anders als noch die Kleine Kammer des Gerichtshofs in ihrem Urteil vom 20. Januar 2011 im gleichen Verfahren, entschied nun die Große Kammer, dass mit der gesetz-lichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft das Grundrecht auf Schutz des Eigen-tums verletzt wurde. Die Beseitigung des Reviersystems fordert der EGMR aber nicht. Dies hätte fatale Folgen für die Land- und Forstwirtschaft sowie für die Jagd.
 
A

anonym

Guest
Moin,

was will man denn da noch begrenzen?
Er sagt es einfach so wie es ist!

Rehfelder
 
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Von der Seite war nichts anderes zu erwarten.
Und von dem Spezi aus RLP mit den vielen Vornamen ist eh nix zu erwarten. traurig aber wahr. :16:
 

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