Kastljaga schrieb:
Macht richtig Spaß über die künftigen Hirnfürze zu philosophieren...... :12: :18: :18:
...
Leider drehen nun die Sauen genau diese jagdfreien Wiesen komplett auf Links !
Dummerweise wurde auch der Weizen gefressen und der Mais platt gemacht - die Sauen haben gelernt wo sie kein Feuer bekommen..... :12: :12:
Der Pächter der Fläche tobt und fordert natürlich Wildschadensersatz.
Wer zahlt ?
Der Jagdpächter ?
Die Jagdgenossenschaft ?
Der Eigentümer ?
Der Steuerzahler ?
.....oder hat der pachtende Landwirt dann Pech gehabt ?
...
Kastljaga
Hallo,
jaja, genauso wirds kommen!
Aber das kann ja nur so ausgehen: Wildschaden bleibt ja grundsätzlich da, wo das Jagdrecht grundsätzlich auch ist, nämlich beim Grundeigentümer.
Verzichtet unser Biolehrer nun explizit aus Gewissensgründen auf das Jagdrecht und überträgt das auch auf keinen anderen (was er ja auch nicht dürfte, weil ist nicht ist ja ist nicht), dann muss er sehen, wie er mit den Grünland-Umgestaltungsmassnahmen der Schwarzkittel umgeht. Warum soll ein Jagdpächter von der Nachbarfläche das zahlen müssen?
Nun gut, wenn die Sauen sich nun bei ihm ins Bioparadies stecken und von dort aus ihre Streifzüge unternehmen - Pech für die Nachbarn oder für deren Jagdpächter (so er denn die Wildschadensersatzverpflichtung per Vertrag übernommen hat). Dass das nicht dem allgemeinen Ansehen unsere Bio-h.Irnfurz zuträglich ist, klar :21:
Grundsätzlich werden doch solche "Gewissensflächen" dann wie befriedete Flächen behandelt. Wenn da die Sauen wohnen, haben auch die Nachbarn Pech. Genauso mit der Grenze: Der Grundeigentümer, auch der Gewissensgeplagte, muss ja nun nicht dafür Sorge tragen, daß der Jagdpächter der umliegenden Flächen seine Grenzen erkennt. Ist wie heute mit von der Jagd ausgenommen Flächen auch (wir haben z.B. eine Kläranlage, einen Friedhof etc.). Die Karte sollte der Jäger schon kennen.
Man erkennt an den "H,.Irnfürzen" deutlich, daß die Durchsetzung der "Gewissensbisse" und "ethischen Vorbehalte gegen die Jagd" genau eins ist: eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Gemeininteresse und insbesondere der Interessen der unmittelbaren Nachbarn. Die Gewissensgeplagten setzen knallhart ihre eigenen, egoistischen Interessen durch gegenüber des zu erhaltenen allgemeinen Kulturguts einer Artenvielfalt und eines angepassten Wildbestandes. Die sch***en dann auf Seuchenprävention (Stichwort Schweinepest), Hege, Fallwild - sprich auf alles, was dem Artenreichtum und der Ausgewogenheit des Wildbestandes förderlich ist. Hauptsache, das eigene Interesse ist gewahrt. :16:
Komisch nur, daß Hauseigentümer, die z.B. mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, historische Sprossenfenster in ihren renovierten Altbau einzubauen, genau das nicht dürfen - wegen Interesse des Gemeinwohls. Da gibts offenbar zweierlei Mass...
Gruß
Gelegenheitsjäger