Gerichtshof urteilt über deutsches Jagdrecht

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Weisse Flecken in Jagdrevier? => Wildschaden verbleibt bei der Jagdgenossenschaft ... und zwar für die gesamte Fläche. Ferddich.

Als Mieter streite ich ja auch nicht für die Rechte des Vermieters. :32:
 
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Dieses Urteil, zusammen mit den diversen Jagdgesetznovellierungen, mir graust es fürchterlich.
Ein Trauerspiel was derzeit in Deutschland abläuft. Da können sich die Schreihälse von der Verbotspartei und die Jagdgegner zugegebenermaßen derzeit kräftig auf die Schultern klopfen.
Die Diktatuer der Minderheit kommt.

Hätte ich doch nur was vernünftiges gelernt mit dem ich im Ausland auch was anfangen könnte..... :30:

Ein aktuelles Beispiel was in unserem Land nicht stimmt:

Heute morgen wurde ich zu einem Rehunfall gerufen. Vor Ort die Polizei, die Unfallfahrerin und ein noch lebendes Schmalreh, dem Gedärm und ein geplatzter Pansen aus der aufgeschlitzten Seite hing.
Die dame war noch ganz mit den Herren von der Polizei beschäftigt, als sie jedoch bemerkte, dass ich tun wollte was ein (Jägers)Mann tun muss, ging das Gezetere los. "Das Reh dürfe nicht getötet werden,das müsse zum Tierarzt" und derlei übliche Sprüche. :16:
Ich habe ihr dann angeboten ihr das Reh für die Fahrt zum Tierarzt gerne ins Auto zu packen, natürlich begleitet von der Frage ob sie denn eine decke dabei habe, damit nicht der ganze panseninhalt auf ihren polstern landet.
Urplötzlich war von Tierarzt nicht mehr die Rede und ich konnte endlich zur Tat schreiten. :16: :11: :16: :19:
Kurzum, für mich ist dieses klientel egal ob es aus der Waldretterfraktion,der politisch grünen, der Veganer oder Jagdgegnerecke stammt, nichts anderes als verblendetes,verlogenes und scheinheiliges P***k.

Was das Urteil angeht, da schwant mir übles. da fielen mir ohne zu überlegen, allein drei oder 4 kandidaten allein in unserem Revier ein, die dass nur zu gern für sich beanspruchen würden. dass das aber dieselben sind, die sich alljährlich mit Genuss auf unser Gegrilltes bei der Jägerfete stürzen, oder Zeter und Mordio schreien, wenn ihnen die rehe oder Kaninnchen die Blumen wegnaschen,muss ich nicht erwähnen. :16:
 
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Hallo,

die interessante Frage ist wirklich: Was kann Bäuerlein von und zu Hirnfurz so alles unternehmen. Er hat ein paar Äckerchen und Wiesenflächen in der Jagdgenossenschaft.
Und er hat gehört, man kann jetzt a) den pösen Jägern ein Schnippchen schlagen (und muss nicht immer den aufwendigen Weg über Wildschadensgutachten gehen) und b)die BRD verklagen und Geld für die erduldete Jägerei. Nehmen wir an, unser Bäuerchen wills drauf ankommen lassen.
Dann muss er sich zunächst mal mit den Jagdgenossen einigen. Seine Flächen raus, keine Pacht mehr.
Dann gehts darum, was mit dem Jagdpachtvertrag passiert. Ich weiß nicht, ob ich als Jäger die 398ha von den 400ha noch pachten wollte, wenn die 2ha grad der Saueneinstand waren und die anderen 398 das Feld drumrum. Muss ich ja auch nicht: die Jagdgenossenschaft kann doch ihren Teil der Vertragsverpflichtung gar nicht mehr erfüllen, also müsste ein neuer Vertrag her. Ohne Bäuerlein von und zu Hirnfurz´s Flächen, zu einem neuen zu verhandelnden Preis, und abhängig von der Satzung der JG mit einer neuen Ausschreibung etc.
Gut, nehmen wir an, sie finden einen, mich oder jemand anders.
Dann werden Hirnfurz´sche Flächen in der neuen Revierkarte geweisselt und die Jagd ruht hier. Der neue Jäger setzt zudem eine Wildschadensdeckelung durch und nimmt explizit die an Hirnfurz´s Flächen angrenzenden Äcker von der Schandensersatzverpflichtung aus, weil er ja die anwechselnden Sauen gar nicht bejagen kann.
Und dann kommen sie, die Sauen.
Und graben alles um, Hirnfurz´s Flächen und die drumerhum auch. Jagdgenossen kriegen nix, Hirnfurz eh nicht. Nur ne Menge Zoff mit seinen Ex-Genossen. Und bejagen darf er seine Flächen auch nicht, so sie die UJB nicht (nach einer Herabsetzung der gesetzlichen EJ-Mindestgrösse) als Revier - doch halt: wer keine Jagd duldet, müsste dann eigentlich dokumentieren, daß er auf das Jagdrecht grundsätzlich verzichtet, es also weder selbst ausübt noch an andere überträgt! Weil es ja nur aus ethischen Gründen zum Austreten kommen darf, nicht aus wirtschaftlichen oder eigennützigen (etwa selbst jagen zu wollen). Sprich: Unser Hirnfurz-Bauer kann sich die Sauen anschauen und ihnen beim Wühlen zusehen (wird sein Gewissen freuen, seinen Geldbeutel eher nicht), er darf sie vielleicht vergrämen unter Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Restriktionen, aber bitte nicht auf die angrenzenden Flächen, denn das aktive Treiben herrenlosen Wildes auf die Nachbaräcker dürfte ja an Sachbeschädigung grenzen ;-)
Nachsuchen und Fallwild-Erlösungen dürften über den Tierschutz ja irgendwie gedeckt sein, da kann auch Hirnfurz´s Gewissen nicht viel dran drehen.
Und wenn -wie in RLP - seine Äcker im Schweinepest-Land sind, dann muss er selbst sehen, wie er seinen Nachweis erbringt, daß die Schweine bei ihm weniger werden, ohne bejagt zu werden.
Ach ja: und die 5000 Euro für die Zumutungen der vergangenen Pachtperioden? So wie ich das verstanden habe, kann Hirnfurz sich die im Einzelfall erstreiten und dabei versuchen, sich auf das aktuelle Urteil zu beziehen. Aber wo kein Kläger, da kein Richter: er wird es sich langsam und geduldig erstreiten müssen...

So, und wie steht Bauer Hirnfurz jetzt da nach 2-3 Jagdjahren? Keine Kohle, viel Ärger, viel Schaden - aber ein hoffentlich reines Gewissen...

Bin mal gespannt, wieviele Hirnfürze es geben wird...

Oder sehe ich das falsch? Die Frage geht insbes. an unsere Rechtsexperten (DWM, TB,..)

Gruß
Gelegenheitsjäger
 

Fex

Moderator
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Ich fürchte , dass viele Bauern Hirnfurz ihre Flächen dann an NABU Bund etc verkaufen.... Dort ruht dann Jagd und Bewirtschaftung ;-)
 
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stefan_gu schrieb:
Ich fürchte , dass viele Bauern Hirnfurz ihre Flächen dann an NABU Bund etc verkaufen.... Dort ruht dann Jagd und Bewirtschaftung ;-)

Wenn dem so sei, haben wir bald viele Wild Ruhe Zonen und das ist gut so.
 
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Weiss nicht, ob Bäuerlein Hirnfurz seine Flächen an den BUND verkaufen würde, nur wegen der Jagerei.
Damit würde er sich doch die Möglichkeit nehmen, künftig mit Windmühlen drauf schrecklich reich zu werden - und das nimmt kein Bäuerlein Hirnfurz in Kauf ;-)

Gruß
Gelegenheitsjäger
 
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Das Urteil ist doch sehr im Sinne des ÖJV. Dieser will doch stets den Willen des Grundeigentümers stärken...
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Macht richtig Spaß über die künftigen Hirnfürze zu philosophieren...... :12: :18: :18:

Andere Variante - auch nicht soooo selten.

Der schmerzbefreite Jagdgegner H. Irnfurz aus der Stadt, hat von seinem kinderlosen Onkel drei Hektar Ackerland geerbt und eine Wiese mit einem Hektar.
Selbst nicht vor Ort und nichts mit Landwirtschaft am Hut - er ist Biolehrer an einer städtischen Gesamtschule .... :12:
Er hat also die Flächen an einen Biobauern verpachtet.

Hocherfreut über das Urteil nimmt nun Jagdgegner H. Irnfurz aus der Stadt, sein Eigentum aus Gewissensgründen aus der Bejagung heraus.

In einem spitz formulierten Brief fordert er natürlich den Pächter auf die Kanzel auf der Wiese umgehend von seinem jagdbefreiten Eigentum zu entfernen.
Dem kommt der Pächter natürlich nach.

Leider drehen nun die Sauen genau diese jagdfreien Wiesen komplett auf Links !
Dummerweise wurde auch der Weizen gefressen und der Mais platt gemacht - die Sauen haben gelernt wo sie kein Feuer bekommen..... :12: :12:
Der Pächter der Fläche tobt und fordert natürlich Wildschadensersatz.

Wer zahlt ?

Der Jagdpächter ?
Die Jagdgenossenschaft ?
Der Eigentümer ?
Der Steuerzahler ?

.....oder hat der pachtende Landwirt dann Pech gehabt ?

Na ? Was meint ihr .... :32: :32:

Fragen über Fragen ..... :12:

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
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Was wäre denn wenn beim Herrn Jagdgegner H. Irnfurz der Land auf beiden Seiten einer Strasse hat und dort eine Rotte Sauen wird Plattgefahren.Einige Sauen schaffen es noch auf sein Land und verenden dort andere zappeln noch.Was nun?Entsorgung der Kadaver abfangen von den verletzten Sauen usw.Wer zahlt die Rechnung?

Lille Krengel
 
A

anonym

Guest
Ich möchte niemanden die SchadensVORfreude nehmen, aber unsere Öko-Bauern kommen seit etwa 10 Jahren ohne Bejagung gut zurecht. Gewisse Verluste und Mehraufwand nehmen die in Kauf.

Ich habe gestern noch zum Klönschnack angehalten und wegen diesem Thema hier auf den Zahn gefühlt. Stolz wie Oskar wurde mir berichtet, dass der Uhu dabei gesehen wurde, wie er sich einen Fuchswelpen geholt hat, der Dachs sich quer durch einen Korb Kirschen gefressen hat, ein Reh sein Kitz keine 5 Meter vom Küchenfenster entfernt gesäugt hat und ja: Die Tauben, die immer dreister werden, der dämliche Fasan kloppt sich ab und zu mit seinem Spiegelbild (Wohnzimmerscheibe) aber sonst ist alles im Einklang wurde mir versichert.
Warum sollte das Modell woanders nicht funktionieren?
 
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Das halte ich für Wunschdenken. Wozu sollte er es kenntlich machen? Mit seinem Ausscheiden ist sein Grundbesitz nicht mehr zum Jagdrevier gehörig und die Grundstücksgrenzen stellen für den Jäger damit die Reviergrenze dar, die er zu kennen und einzuhalten hat. Tut er's nicht, wildert er. Ganz ohne ein einziges Schild.


Das ist jetzt aber blankeste Theorie. Wie soll das bei "Handtuchgrundstücken" in der (Rechts-)Praxis funktionieren?

Die Grenzen eines mehrere hundert ha messenden Reviers kennen zu können ist das eine. Aber die Grenzen jedes einzelnen Grundstückchens in freier Feldflur bzw. mitten im Wald innerhalb des Reviers (er)kennen zu können - das ist schlicht nicht zumutbar und einforderbar.

Der Jäger kann wohl kaum (ähnlich dem Bw-"IdZ" / Infanterist der Zukunft) mit Helm, heruntergeklappter Einspiegel-Optik - und dort hineinprojiziertem Datensatz des Flurstückskatasters vernetzt mit Geländerelief - durch die Landschaft stolpern. Aber anders kann es nicht funktionieren.

Recht muss auch praktikabel und Vorschriften müssen in der Praxis vollziehbar sein. Das Respektieren jedes ungekennzeichneten Fitzelgrundstücks in Wald und freier Feldflur ist schlicht ein Ding der Unmöglichkeit. Der Gesetzgeber, wenn er das Urteil in deutsches Bundes- und Landes-(Jagd-)Recht umsetzt, wird dieses zu berücksichtigen haben - oder die Beschränkung greift eben nicht.
 
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Beretta schrieb:
unsere Öko-Bauern kommen seit etwa 10 Jahren ohne Bejagung gut zurecht.
Das ist so ähnlich wie mit den asozialen Impfverweigerern, die sich ganz schick vorkommen, in Wirklichkeit aber nur von den anderen profitieren, die sich impfen lassen.
Ausserdem ist kein Fleich mehr öko-bio als Wildfleisch.
 
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Kastljaga schrieb:
Macht richtig Spaß über die künftigen Hirnfürze zu philosophieren...... :12: :18: :18:

...

Leider drehen nun die Sauen genau diese jagdfreien Wiesen komplett auf Links !
Dummerweise wurde auch der Weizen gefressen und der Mais platt gemacht - die Sauen haben gelernt wo sie kein Feuer bekommen..... :12: :12:
Der Pächter der Fläche tobt und fordert natürlich Wildschadensersatz.

Wer zahlt ?

Der Jagdpächter ?
Die Jagdgenossenschaft ?
Der Eigentümer ?
Der Steuerzahler ?

.....oder hat der pachtende Landwirt dann Pech gehabt ?

...
Kastljaga

Hallo,

jaja, genauso wirds kommen!
Aber das kann ja nur so ausgehen: Wildschaden bleibt ja grundsätzlich da, wo das Jagdrecht grundsätzlich auch ist, nämlich beim Grundeigentümer.
Verzichtet unser Biolehrer nun explizit aus Gewissensgründen auf das Jagdrecht und überträgt das auch auf keinen anderen (was er ja auch nicht dürfte, weil ist nicht ist ja ist nicht), dann muss er sehen, wie er mit den Grünland-Umgestaltungsmassnahmen der Schwarzkittel umgeht. Warum soll ein Jagdpächter von der Nachbarfläche das zahlen müssen?
Nun gut, wenn die Sauen sich nun bei ihm ins Bioparadies stecken und von dort aus ihre Streifzüge unternehmen - Pech für die Nachbarn oder für deren Jagdpächter (so er denn die Wildschadensersatzverpflichtung per Vertrag übernommen hat). Dass das nicht dem allgemeinen Ansehen unsere Bio-h.Irnfurz zuträglich ist, klar :21:

Grundsätzlich werden doch solche "Gewissensflächen" dann wie befriedete Flächen behandelt. Wenn da die Sauen wohnen, haben auch die Nachbarn Pech. Genauso mit der Grenze: Der Grundeigentümer, auch der Gewissensgeplagte, muss ja nun nicht dafür Sorge tragen, daß der Jagdpächter der umliegenden Flächen seine Grenzen erkennt. Ist wie heute mit von der Jagd ausgenommen Flächen auch (wir haben z.B. eine Kläranlage, einen Friedhof etc.). Die Karte sollte der Jäger schon kennen.

Man erkennt an den "H,.Irnfürzen" deutlich, daß die Durchsetzung der "Gewissensbisse" und "ethischen Vorbehalte gegen die Jagd" genau eins ist: eine Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Gemeininteresse und insbesondere der Interessen der unmittelbaren Nachbarn. Die Gewissensgeplagten setzen knallhart ihre eigenen, egoistischen Interessen durch gegenüber des zu erhaltenen allgemeinen Kulturguts einer Artenvielfalt und eines angepassten Wildbestandes. Die sch***en dann auf Seuchenprävention (Stichwort Schweinepest), Hege, Fallwild - sprich auf alles, was dem Artenreichtum und der Ausgewogenheit des Wildbestandes förderlich ist. Hauptsache, das eigene Interesse ist gewahrt. :16:
Komisch nur, daß Hauseigentümer, die z.B. mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, historische Sprossenfenster in ihren renovierten Altbau einzubauen, genau das nicht dürfen - wegen Interesse des Gemeinwohls. Da gibts offenbar zweierlei Mass...

Gruß
Gelegenheitsjäger
 
A

anonym

Guest
Beretta schrieb:
Ich möchte niemanden die SchadensVORfreude nehmen, aber unsere Öko-Bauern kommen seit etwa 10 Jahren ohne Bejagung gut zurecht. Gewisse Verluste und Mehraufwand nehmen die in Kauf.
Ich habe gestern noch zum Klönschnack angehalten und wegen diesem Thema hier auf den Zahn gefühlt. Stolz wie Oskar wurde mir berichtet, dass der Uhu dabei gesehen wurde, wie er sich einen Fuchswelpen geholt hat, der Dachs sich quer durch einen Korb Kirschen gefressen hat, ein Reh sein Kitz keine 5 Meter vom Küchenfenster entfernt gesäugt hat und ja: Die Tauben, die immer dreister werden, der dämliche Fasan kloppt sich ab und zu mit seinem Spiegelbild (Wohnzimmerscheibe) aber sonst ist alles im Einklang wurde mir versichert.
Warum sollte das Modell woanders nicht funktionieren?
Das glaube ich Dir ja auch. Aber es klappt so nur im Kleinen (genauso wie die angebliche "Niederwildhege" nur ein falsches Legolanddenken in klein-klein ist). Im Großen funktioniert ein Jagdverzicht natürlich nicht, weil die Folgen nicht tragbar wären. Selbst in NSGs wird ja gejagt, und zwar aus gutem Grund.

Carcano
 

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