Gerichtshof urteilt über deutsches Jagdrecht

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anonym

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@spezialist

gerade im Wald ist es so. Bauernwald - jeder ein paar Hektar.
Da eröffnen sich unendliche Möglichkeiten für Willige.

Rehfelder
 
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@ DWM
hab' ich.

hätte auch schreiben können, daß meine frage rethorisch gemeint war.
 
D

Der fromme Metzger

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Rehfelder schrieb:
@spezialist

gerade im Wald ist es so. Bauernwald - jeder ein paar Hektar.
Da eröffnen sich unendliche Möglichkeiten für Willige.

Rehfelder
Die Bauern werden wohl nicht das Problem sein. Solange es keine Öko-Bauern sind.
 
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DWM1915 schrieb:
Ich wäre aber unabhängig davon schon froh, wenn die 75 ha Grenze fällt und man wieder mehr Eigentümern ihr Jagdausübungsrecht damit zurückgibt, das ihnen soooooooo lange vorenthalten wurde.

Könntest Du mir noch bitte kurz die Begründung nennen, weshalb eine andere (ebenso beliebige) Grenze von 70/ 60/ 56,8/ 34,3/... ha etwas besser machen sollte. Es wird immer Grundeigentümer geben, die unterhalb einer Grenzgröße liegen (z.B. alle Realteilungsgebiete in Süddeutschland mit Flächenbesitzgrößen im ein- bis zweistelligen Quatratmeterbereich) - außer man hebt sie vollständig auf;
Vielleicht kannst Du ja noch die Dir genehme Größe mit konkreten Zahlen untermauern, so z.B. einer Statistik der Besitzflächenverteilung des jeweiligen Bundeslandes, die zudem auch noch das kleine Adjektiv "zusammenhängend" berücksichtigt. Auf die Unterscheidung zwischen Wald und Offenland brauchst Du dafür nicht weiter einzugehen - obwohl auch das sicher sehr spannend wäre.
Die Frage der grundsätzlichen Erhaltung des Solidargedankens in der Gesellschaft allgemein und in den Jagdgenossenschaften im Speziellen oder die Notwendigkeiten einer sinnvollen jagdlichen Bewirtschaftung eines Reviers, in dem regelmäßig größere Schalenwildarten als Rehwild vorkommen, möchtest Du schließlich vielleicht noch abschließend beantworten?!
 
G

Gelöschtes Mitglied 6216

Guest
Sperrflächen erwerben? das ist doch Unsinn, wer so was mit dieser Motivation macht ist doch gar nicht durch das Urteil gedeckt.

Bauern die Ausscheiden? Das ist auch Unsinn. Entweder ganz oder gar nicht Aussteigen mit seinen Fläche hier die Dewiese und kein Bauer scheidet freiwillig aus dem Reviersystem / Jagdgenossenschaft aus und hat dann den Wildschaden an der Backe.
Nur Teilflächen herauszunehmen nach Oportunitätsgesichtspunkten ist auch von diesem Urteil nicht gedeckt.

Es geht hier um Zwangsmitgliedschaft in einer Jagsgenossenschaft die gegen EU-Grundrecht verstößt. Da kann man dann eben raus aus der Genossenschaft , aber nicht nur halb!
 
A

anonym

Guest
@ f.Metzger:

OT: Du meinst die mit den Bettlaken, die Beretta so treffend beschrieben hat? :18: Ja, die sind schon niedlich.

Wobei fest zu halten ist, nicht jeder Bauer, der Alternativen zur klassischen Landwirtschaft sucht ist gleich ein Jagdgegner. Die meisten der sogenannten ÖKO Bauern (die ich kenne) sind "Label-Reiter" und haben so garnichts gegen die Jagd.
 
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Wir Deutschen hatten über 160 Jahre ein hervoragendes Jagdrecht und das wird jetzt mit aller Gewalt zu Grabe getragen. Das Strasburger Urteil ist nur einer der Sargnägel.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Das Urteil : Tja, schade - aber was solls :25: ...... Lage wie gegeben ... :15:

Ich freu mich schon auf die kleinen Nickeligkeiten des Lebens.
Bauer A hat ein wie auch immer geartetes Problem mit dem Pächter oder der Jagd an sich:
Spontane Reaktion: "Du jagst auf meinem Grund und Boden nicht mehr !"
Er hat ja von dem Urteil gehört !

Er will nun aus der Jagdgenossenschaft ausscheeren - und nun fangen plötzlich die anderen Jagdgenossen das nachdenken an:
In dem seinem Raps liegen doch immer die Sauen und fressen MEINEN Weizen....
Der benutzt ja die Wege die WIR mit dem Pachtschilling immer reparieren müssen ......

Die Jagdgenossenschaft entschließt sich nun ihrerseits dazu Nutzungsgebühren oder zumindest Beteiligung am Wegebau einzuklagen.
Die Wildschäden bei den Jagdgenossen führen dazu, das Pächterlein die Verantwortung dafür ablehnt - und nun die JG selbst einspringen muss.
Im übrigen sinkt nun der Wert des Revieres ebenfalls, da die Flächen derart ungünstig liegen, das Treibjagden oder Drückjagden nicht mehr durchführbar sind,
ohne Gefahr zu laufen z.B. durch überjagende Hunde den Wunsch des Eigentümers, nach Nichtbejagung, einzuschränken.

:12: :12: :12: :12:

Ich denke einige - auch Landwirte ohne jagdfeindlichen Hintergrund - werden tatsächlich mit dem Gedanken spielen - schon um dem eventuell unbeliebtem Pächter eins auszuwischen.
Das meiste wird aber schlicht die Dorfgemeinschaft regeln :32: :32: ..... und so wird der ein oder andere Grundbesitzer zähneknirschend zur Besinnung kommen.
Und gerade Jagdgenossen können furchtbar grausam sein untereinander ...... :32: :32:
.....und dann erst mit EHEMALIGEN Jagdgenossen - nicht auszudenken .... :32: :32: :32: :12: :12:

Und die paar Flächen die der schmerzfreie Jagdgegner aus der Stadt tatsächlich rausnimmt wird man ganz sicher erkennen:
- Vielleich an den von DWM erwähnten anzubringenden Hinweisschildern.
- Ganz sicher an millimeterexakt grenzgenau aufgebauten und das Gebiet einkreisenden Hochsitzen..... :32: :32: :31:

Man wird auch nachwievor als Jäger solche Flächen durchqueren können - warum auch nicht - es wurde ein Jagdverbot erwirkt und kein Betretungsverbot für Jäger.
Dauerhaftes einzäunen mitten in der Landschaft wirds nicht geben - dagegen sprechen andere Gesetze.

Nachsuchen wird man weiterhin dürfen - eventuell hat der Grundeigentümer ein Recht darauf darüber in Kenntnis gesetzt zu werden - verhindern wird er die Nachsuche aber nicht können.

Naja, und woher manche eine automatische Absenkung der Mindestreviergrößen herleiten ist mir schleierhaft.

Es bleibt also spannend ....... :12: :12: :12:

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
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Pitoux schrieb:
Sperrflächen erwerben? das ist doch Unsinn, wer so was mit dieser Motivation macht ist doch gar nicht durch das Urteil gedeckt.

Warum denn nicht?

Hier kommt es doch nicht auf eine "Motivation" an...
Wer Grundeigentümer ist, darf lt. Urteil "ausscheren" und die Jagd auf seinem Grund verbieten, Punkt. Seine Gründe interessieren nicht.

Nochmal:
Das gibt - in der praktischen Handhabung - einen Krampf und ein Kuddelmuddel ohne Ende.
 
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Enzwälder schrieb:
Pitoux schrieb:
Sperrflächen erwerben? das ist doch Unsinn, wer so was mit dieser Motivation macht ist doch gar nicht durch das Urteil gedeckt.
Warum denn nicht?
Hier kommt es doch nicht auf eine "Motivation" an...
Wer Grundeigentümer ist, darf lt. Urteil "ausscheren" und die Jagd auf seinem Grund verbieten, Punkt. Seine Gründe interessieren nicht.
Nochmal:
Das gibt - in der praktischen Handhabung - einen Krampf und ein Kuddelmuddel ohne Ende.
Das ganze ist ein absoluter Unsinn und hat ein enormes Eskalationspotential : z.B. werden genügend Spinner auf die Idee kommen, auf ihren Grundstücken zu füttern um das Wild dort länger zu halten (Verbot hin oder her, ist ohnehin nicht zu überwachen).
Ein Grund mehr, diesen Europa-Irrsinn schnellstmöglich zu beenden.
 
A

anonym

Guest

Luxemburg mit Deutschland zu vergleichen ist etwa, als würde man Österreich mit den USA vergleichen.
Weiß nicht, ob dieser Vergleich zur Beruhigung tatsächlich sinnig ist.

Alles halb so wild oder am Ende sogar positiv?
Man muss sich da einmal reinversetzen:

da ist einer, der klagt vor dem Amtsgericht - eine ganze Szene fiebert mit ... und verliert.
Dann klagt er vor dem Landgericht ... und verliert wieder.
Dann klagt er vor dem Oberlandesgericht ... und verliert.
Dann klagt er vor dem Bundesgerichtshof - und verliert.
Er klagt sich durch bis zum Bundesverfassungsgericht - und verliert.
Dann klagt er vor der kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ... und verliert wieder.
Dann klagt er vor der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte - UND GEWINNT!
Nach zehn Jahren. Und eine ganze Szene ersäuft im Siegestaumel...
Allein schon dieser psychologischen Situation wegen fällt es schwer, aus dem Urteil auf einen Vorteil für die Jäger zu schließen. Das berühmte "Momentum" hat die Seiten gewechselt und erhält zusätzliches Futter.

Aber schaun mer mal.


P.S.: Dieses Urteil bestärkt mich wieder einmal darin, dass es der Weg Justitias ist, den die Jäger vermehrt beschreiten sollten, um aus der medialen Buhmann-Ecke herauszukommen.
Wenn erst einmal in einem Grundsatzurteil festgestellt ist, dass Jäger nicht als Tiermörder, Lustmörder, Ballermänner usw. verleumdet werden dürfen - wenn hingegen von höchstrichterlicher Seite aus festgestellt würde, dass der Jäger der Gesellschaft in vielerlei Hinsicht einen positiven Dienst erweist, dass er wegen der zu erfüllenden Auflagen ausgewiesen vertrauenswürdig sein muss, dann sähe vieles wieder ein bisschen anders aus.
 
A

anonym

Guest
Ips typographus schrieb:
1. Es wird immer Grundeigentümer geben, die unterhalb einer Grenzgröße liegen

2. Die Frage der grundsätzlichen Erhaltung des Solidargedankens in der Gesellschaft allgemein und in den Jagdgenossenschaften im Speziellen oder die Notwendigkeiten einer sinnvollen jagdlichen Bewirtschaftung eines Reviers, in dem regelmäßig größere Schalenwildarten als Rehwild vorkommen, möchtest Du schließlich vielleicht noch abschließend beantworten?!

1. Nach einer Änderung dann aber ERHEBLICH weniger, und alle könnten sich ja sowieso gegen die Jagd auf ihren Grundstücken auch in einer Genossenschaft aussprechen, dann wären die Flächen in gleicher Weise wie als eigenständige Jagdbezirke aus den Genossenschaften faktisch draußen. Also spräche nichts dagegen, auch kleinere EJB zu bilden, damit MEHR Leute auf ihrem eigenen Grund und Boden jagen können, dürfen und müssen. Eigentumsstärkung nenne ich das. Und ich fände das toll. TB und einige andere hier übrigens auch. Wie groß die EJB künftig sein sollen, überlasse ich der Gesellschaft und der Politik, aber meinetwegen können es wie in F 25 ha oder auch weniger sein. Abschuss von Schalenwild nach behördlichen Vorgaben flächenanteilig wie gehabt.
Rotwild ist schnell durch 20, 25 ha durch und muss dort auch nicht zwingend erlegt werden, insbesondere dann, wenn es nicht freigegeben wurde. Wir sind ja alle wie jeder Bürger in D so schrecklich gesetzestreu, also auch dann, wenn der 24er Hirsch durchwechselt.

2. Der Solidargedanke liegt ja dann immer noch den restlichen Genossenschaften zugrunde, da ändert sich ja nichts.
Im übrigen wurde die Frage in Bezug auf die Jagd jetzt gerade in Straßburg beantwortet.

childfromthemountains schrieb:

Luxemburg mit Deutschland zu vergleichen ist etwa, als würde man Österreich mit den USA vergleichen.

Dein Vergleich hinkt jedenfalls. Ich habe Lux nur im Hinblick auf die Maßnahmen angeführt, die der Jagdgegner demnächst zu vollziehen hat, um seine Jagd aus den übrigen bejagbaren Flächen bzw. aus der JG rauszunehmen bzw. seine Flächen als nicht bejagbar zu kennzeichnen, und auch in Luxemburg sind 150 oder 300 ha genau wie in Deutschland 150 oder 300 ha und eine Genossenschaft ist auch dort eine Genossenschaft, auch wenn man sie dort Syndikat nennt, um nur mal ein Beispiel anzuführen.
 

hdo

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Bauer A hat ein wie auch immer geartetes Problem mit dem Pächter oder der Jagd an sich:Spontane Reaktion: "Du jagst auf meinem Grund und Boden nicht mehr !"Er hat ja von dem Urteil gehört !

Ganz genau so ist das!

Kann die Zuversicht mancher nicht nachvollziehen.
"Maschendrahtzaun" ist in Deutschland nunmal eher denkbar, als in Luxenburg.
In wenn ich hier Leute von 5 oder 10ha-Eigenjagden träumen höre, dann ist mein Tag schon gelaufen! :25: (Danke für den Fisch...)
 

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