FvLW e.V. Verfassungsbeschwerde auf dem Weg

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12 Jan 2006
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Der einzige Hebel ist in Art. 13 Abs. 7 GG. Da kann man schon diskutieren, ob wirklich eine dringende Gefahr oder eine gemeine Gefahr vorliegt.

Sowohl das eine als auch das andere lässt sich begründen. Es gibt aber auch Argumente dagegen...
 
A

anonym

Guest
Für die "normale Nachschau" wohl die gemeine Gefahr.
Ausgehend von Denjenigen die nicht sicher Aufbewahren.
Und leider nachgewiesen durch zu viele Tote. :cry:
 
A

anonym

Guest
Sehr "behördenfreundlich" ausgelegt und begründet. Allerdings ist es längst nicht so klar und eindeutig wie es auf den ersten Blick aussieht. Daher sollte es verfassungsrechtlich geprüft werden und zwar nicht durch uns "Hobbyjuristen" :wink:

Das Thema lässt viel Spielraum für individuelle Interpretationen. Und von einer gemeinen Gefahr kann ja wohl keine Rede sein. Diese müsste auch erstmal belegt werden und zwar nicht durch hochgeputschte Medenspektakel sondern wissenschaftlich sachlich fundiert. Das vom Innenministerium in 2008? in Auftrag gegebene Bremer-Gutachten sagte ja beispielsweise ganz klar, dass vom legalen Sektor eben gerade keine Gefahr ausgeht.

Ich beteilige ich mich gern finanziell an einer Klärung.
 
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gletscherpris schrieb:
Für die "normale Nachschau" wohl die gemeine Gefahr.
Ausgehend von Denjenigen die nicht sicher Aufbewahren.

Wenn dem so wäre hätte es in den letzten Jahren tausende Tote und Verletzte geben müssen. Hat es aber nicht.
 
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Da gebe ich Dir Recht. Aber leider kommt es darauf juristisch nicht an. Zumal dem Gesetzgeber in solchen Fragen ein weeeeiter Beurteilungsspielraum zukommt.
 
A

anonym

Guest
Richtig, das ist beileibe nicht der Maßstab.

Der Blick auf das viel- und gernzitierte Kaminkehrer-Beispiel zeigt den Maßstab.
Er darf rein, um zu verhindern dass einer schlampt und später das Haus vom Nachbarn (mit dem Nachbarn drin) mit abgefackelt wird.

Selbiges gilt übrigens auch für alle möglichen anderen Bereiche.
Lies mal das Urteil zur Bauaufsicht winzi. :wink:
http://www.detail.de/artikel_bauaufsichtliches-betretungsrecht-unbedenklich_21108_De.htm

15 Tote reichen nicht winzi? Wieviele braucht es denn dann - so als Nachweis?
 
A

anonym

Guest
Gletscherpris, Deine Argumentation in allen Ehren, aber die von Dir erwähnten Toten und die Aufbewahrung stehen in keinem kausalen Zusammenhang. Soll heißen, die mangelhafte Aufbewahrung war sicher nicht ursächlich für den Amoklauf, sondern allenfalls ursächlich für die Wahl des Tatmittels.

Alles andere würde ja suggerieren, dass es bei fiktiv 100% sicherer Aufbewahrung keine Amokläufe mehr gäbe, das ist sicherlich nicht der Fall und wird selbst von führenden Kriminologen ernsthaft bezweifelt. Diese Ideologie wird aber gern von gewissen Aktionsbündnissen oder politischen Ereiferern verwendet, um komplizierte reale Zusammenhänge in eine gewünschte Richtung zu versimplifiizieren.
 
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Abgesehen davon, dass es für die Frage des Vorliegens einer Gefahr nicht hierauf ankommt, steht im Fall von Winnenden sehr wohl mangelhafte Aufbewahrung in kausalem Verhältnis zu Toten.

Ich bin der erste, der das ganze Waffenrechtsverschärfungsgedöns für grundlegend falsch hält. Man sollte aber bei der Wahrheit bleiben.
 

tar

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@gletscherpris:
>Die Verhältnismäßigkeit, die erfordert:
>Geeignetheit - ist die Nachschau nach der korrekten Aufbewahrung sicherlich um Waffenmißbrauch zu verhindern

Nein, ist sie nicht, da sie nur eine Momentaufnahme darstellt.

>Erforderlichkeit - es darf kein milderes Mittel geben. Es gibt kein anderes Milderes, abgesehen vom blinden Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln.

Hinreichender Nachweis der sicheren Aufbewahrung durch ausführliche Selbstauskunft garniert mit entsprechenden Fotos/Rechnungen.

>Angemessenheit - das Betretungsrecht betrifft nur denjenigen der sich Waffen anschafft und schränkt nicht die Unverletzlichkeit d. Wohnung im Allgemeinen ein.
>Sie betrifft auch nur die Orte der Wohnung an denen Aufbewahrt wird.

Das Betretungsrecht zieht auch alle Mitbewohner/Familie in Mitleidenschaft, es wird nicht nur der Heizungskeller betreten sondern in der Regel die Privaträume durch Beamte.

>Und es steht das Recht auf Leben gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

So einen Unsinn habe ich selten gehört, da machst du dir wahnwitzigen Aussagen des Amokbündnisses zu eigen!

Vor der Gesetzesänderung konnte das Amt auch schon nachschauen, wenn es Tatsachen gab, die die Annahme rechtfertigten, dass nicht korrekt aufbewahrt wurde - da braucht es kein Schnüffelgesetz, das Geld in die maroden Kreiskassen spülen soll.
Hättest deine Kollegen auch darauf hinweisen können entweder richtig aufzubewahren oder sie zu verzeigen.

Dass eingezogene Waffen einfach vernichtet werden können finde ich auch nicht richtig, denn das Waffengesetz soll eigentlich den tatsächlichen Besitz und Umgang regeln, nicht das Eigentum antasten (Eigentumsverzicht kann man ja immer noch unterschreiben).
 
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und die damit verbundenen Konsequenzen, wie Verlust der Zuverlässigkeit, Einzug der WBK, Eigentumsaufgabe der Waffen

Das bezweifel ich.

Verlust der Zuverlässigkeit? Wie soll die begründet werden?

Einzug der WBK? OK, wer nicht die ordnungsgemäße Verwahrung nachweisen mag muss halt mit der Konsequenz leben.

Eigentumsaufgabe der Waffen? Etwas weit hergeholt und das möchte man mir bitte einmal juristisch unterlegen.

Alleine diese 2 Standpunkte BGH erfahrener Juristen zeigt mir auf, das ich meine Spende besser versaufe.

Auch besagt die Durchführung der Kontrollen nicht, das das GG ausgehebelt ist. Niemand wird gegen seinen Willen Personen in seiner Wohnung erdulden müssen. Wo steht das bitteschön?

Wenn wir über Verfassungswiedrigkeiten schreiben, dann doch bitte auch auf akzeptabler Ebene. Überprüft werden soll das Waffengesetz, somit ist das GG außen vor.

Dieses ganze Geschrei nach Unverletzlichkeit der Wohnung ist irgendwie lächerlich. Schlürrt im Ereignisfalle den Tresor mit der Sackkarre vor die Eingangstür und niemand wird eure Wohnung betreten. Diese Zeit wird der Sachbearbeiter erübrigen müssen. Es geht um die Aufbewahrungsnachweisung, nicht um die Räumlichkeit innerhalb der Wohnung.

Von daher ist schon jeder Cent der Spenden verbrannt. Aber wer soviel davon übrig hat, der möge spenden. Geld muss schließlich im Umlauf sein 8)
 
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16 Okt 2006
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Moin,

ich halte den Weg der Verfassungsbeschwerde durchaus für Richtig, auch in anderen Fällen ist Schäuble vom Verfassungsgericht gebremst worden. Stichwort: Onlinedurchsuchung!

WH Michael
 

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