@gletscherpris:
>Die Verhältnismäßigkeit, die erfordert:
>Geeignetheit - ist die Nachschau nach der korrekten Aufbewahrung sicherlich um Waffenmißbrauch zu verhindern
Nein, ist sie nicht, da sie nur eine Momentaufnahme darstellt.
>Erforderlichkeit - es darf kein milderes Mittel geben. Es gibt kein anderes Milderes, abgesehen vom blinden Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln.
Hinreichender Nachweis der sicheren Aufbewahrung durch ausführliche Selbstauskunft garniert mit entsprechenden Fotos/Rechnungen.
>Angemessenheit - das Betretungsrecht betrifft nur denjenigen der sich Waffen anschafft und schränkt nicht die Unverletzlichkeit d. Wohnung im Allgemeinen ein.
>Sie betrifft auch nur die Orte der Wohnung an denen Aufbewahrt wird.
Das Betretungsrecht zieht auch alle Mitbewohner/Familie in Mitleidenschaft, es wird nicht nur der Heizungskeller betreten sondern in der Regel die Privaträume durch Beamte.
>Und es steht das Recht auf Leben gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
So einen Unsinn habe ich selten gehört, da machst du dir wahnwitzigen Aussagen des Amokbündnisses zu eigen!
Vor der Gesetzesänderung konnte das Amt auch schon nachschauen, wenn es Tatsachen gab, die die Annahme rechtfertigten, dass nicht korrekt aufbewahrt wurde - da braucht es kein Schnüffelgesetz, das Geld in die maroden Kreiskassen spülen soll.
Hättest deine Kollegen auch darauf hinweisen können entweder richtig aufzubewahren oder sie zu verzeigen.
Dass eingezogene Waffen einfach vernichtet werden können finde ich auch nicht richtig, denn das Waffengesetz soll eigentlich den tatsächlichen Besitz und Umgang regeln, nicht das Eigentum antasten (Eigentumsverzicht kann man ja immer noch unterschreiben).