FvLW e.V. Verfassungsbeschwerde auf dem Weg

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checkinthedark schrieb:
Fritz1 schrieb:
....

......
Oder noch anders: Wenn deine Bank die Sicherungsübereignung deines Autos akzeptiert, weshalb sollte dann Eigentum ohne Besitz wertlos sein? ....
Teddy

Was kommst Du jetzt plötzlich mit dem Wert daher? Wir hatten es vom Nutzen. Und es hängt allein von der Intention des Eigentümers ab, ob er auch ohne Besitz Nutzen an seinem Eigentum hat.

Die Bank möchte mein Auto gar nicht fahren, sondern es nur und notgedrungen meistbietend verscherbeln, falls ich meine Raten nicht zahle.Sie selbst bestimmt die Regeln unter welchen Umständen sie den Besitz ausüben möchte.
Ich möchte aber, ebenso wie alle anderen Waffenbesitzer mit Ausnahme Deines Schwiegervaters, meine Waffen besitzen, mit ihnen schießen.

Oder damit Du es auch ganz sicher begreifst: Eine Waffe hat für mich dann einen Nutzen, wenn ich mit ihr auf die Jagd gehen kann. Andernfalls nicht!

Noch einmal:
Auto ohne Besitz für die Bank nützlch: ja!
Waffe für Jäger ohne Besitz nützlich: nein!

Daß der Staat ggf. das Besitz-, aber nicht das Eigentumsrecht streitig macht, ist in meinen Augen sogar ein besonders mieser Schachzug, um sich vor Entschädigungszahlungen zu drücken obwohl er jemandens Eigentum nutzlos gemacht hat. Und übrigens auch massiv im Wert gedrückt, wenn auch (noch) nicht auf Null.
 
A

anonym

Guest
Wollen wir es hoffen Hunsrückwilderer, wollen wirs hoffen.

Wobei: Dann lächeln sie ja auch. :shock: Und denken sich "ich habs ja gesagt". :lol:
 
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Kassenstand--> FvLW e.V. Verfassungsbeschwerde auf dem We

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gruss
baer42

Heute ist zwar noch nicht Freitag - die letzten Buchungen auf dem Spendenkonto gebieten jedoch hier nicht die angekündigte 14-Tage-Frist abzuwarten.

Zunächst möchte ich mich bei allen Spendern für ihre Bereitschft, unsere gemeinsame Sache durch ihre Spende zu unterstützen, im Namen der FvLW e.V. ganz, ganz herzlich bedanken.

Die geschätzen Kosten der Verfassungsbeschwerde sind sogar mit einem kleinen Polster gedeckt.

Mit Wertstellung 23.02.2010 weist das Spendenkonto - also unsere Kriegskasse - ein Guthaben in Höhe von 11.670,94 € aus. Dazu kommt noch der Versteigerungserlös unseres Shooting-Weekends in Höhe von 280,00 €.

Ich muß sagen, ich bin sprachlos. In etwas mehr als einer Woche haben wir unser erstes Ziel erreicht.

Allerdings möchte ich noch auf kommende Aktionen hinweisen, die ggf. auch anwaltlich unterstützt werden müssen. Zu diesen Aktionen möchte ich - um diese nicht zu gefährden - zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht näher eingehen.

Macht bitte in euerem Umfeld und in den Vereinen weiterhin Werbung für unsere Sache.
Unser (Kriegskassen)-Sparschein kann gar nicht fett genug werden.

So - jetzt habe ich die bis jetzt erzielten Einnahmen offengelegt. Mit den noch kommenden Einnahmen und den zweckgebundenen Ausgaben wird ebenso verfahren.

Eines noch - die Spendengelder + deren anfallende Zinsen werden zweckgebunden ausschließlich dazu benutzt gegen unsinnige Vorschriften im Waffengesetzt vorzugehen.

Sonstige Vereinsaktivitäten (Schießveranstaltungen usw. oder allgemeine Verwaltungsaufwendungen der FvLW e.V.) werden davon NICHT bestritten.


Nochmals vielen Dank an alle.

LG

Manfred Breidbach
1. Vorsitzender der FvLW e.V.
 
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noch was zur Info:

Mail an unseren Verfassungsrechtler:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

ich wollte nur mal Mitteilung darüber machen, dass unsere Kriegskasse gut befüllt ist.
11.670,94 € sind bereits zusammen gekommen.

Antwort:

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXXX,

das ist wirklich ein beeindruckendes Ergebnis. Unabhängig vom konkreten Mandat als Anwalt finde ich es eine sehr gute Entwicklung, dass sich die Legalwaffenbesitzer hier endlich einmal zusammentun und ihre Interessen nach außen offensiv vertreten.

Beste Grüße aus xxxxx

xxxxxx
 
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Fritz1 schrieb:
Hunsrückwilderer schrieb:
.....
3. Der Gesetzgeber hat ein einen weiten Prognosespielraum hinsichtlich der Beurteilung von Gefahrenlagen.
....

Ein Grund mehr, auf allen Ebenen vorzugehen!
...

SIC!
Die Einen sind eben der Auffassung, dass alles, was nicht unverzichtberarmaßen erforderlich und aus diesem Grunde auch "per Ordre die Mufti" explizit erlaubt ist, verboten sein sollte...zur Gewährleistung eines hohen Maßes von wie auch immer gearteter Sicherheit.

Die Anderen sehen es eher so, dass alles, was nicht erwiesener Maßen gefährlich ist und aus diesem Grunde nach sorgfältiger Prüfung explizit und eng umrissen verboten wurde, erlaubt ist...zum Zwecke der Wahrung einer möglichst umfassenden allgemeinen und persönlich-individuellen Freiheit.

Der Konflikt Sicherheit vs. Freiheit wird seitens der politisch Verantwortlichen zunehmend zu Gunsten einer populistisch verbrämten und im sozial-fürsorglichen Backteigmantel angerichteten Sicherheit entschieden. In Zeiten um sich greifender Mutlosigkeit weiter Bevölkerungsschichten verspricht sich der Politiker Zulauf und spätere Unterstützung der eigenen Kandidatur beim nächsten Wahlkabinenbesuch.

Selbstverständlich liegt genau HIER der Hase im Pfeffer, das wissen wir ja auch alle. Aber die Initiation eines völlig neuen Denkens in den Hirnen eines erheblichen Anteiles der inländischen Bevölkerung unter Vertreibung diffuser Ängste - u. a., Opfer einer unter Verwendung einer legal besessenen Waffe verübten Straftat zu werden - und mit Implementation einer neuen positiv-fröhlich-tatkräftigen Zukunftsfreude, die die Freiheit, das eigene Leben zu gestalten wieder als die allerwichtigste kulturelle Errungenschaft der Menscheitsgeschichte begreift, wäre eben doch ein seeehr hehres Ziel...

Ich zähle mich zu den "Anderen" i. S. des initial Geschriebenen. Selbstverständlich ist auch mir Sicherheit wichtig - aber Freiheit ist mir deutlich wichtiger!

Und ich freute mich sehr, zeigte das BVG dem Gesetzgeber auf, dass ihre zunehmende Beschneidung nicht er richtige Weg sein kann.

M.
 
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Streitberger ist ein sehr kompetenter Mann - keine Frage.

Aber auch er schreibt manchmal "Quatsch" und der Text, aus dem Du, Hunsrückwilderer obiges Zitat entnommen hast, zählt nicht nur nach meiner Ansicht zu diesem Quatsch.

U.H.U.
 
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Ich bin sicher, diese Einschätzung beruht auf mindestens ebenso sach- und fachkundigen Überlegungen. Ganz sicher...

:roll:
 
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Wahrscheinlich willst Du Dich einfach ein wenig reiben.

Aber solange Du die Meinung von "Kollegen" von Dir als "sach- und fachkundig" ansiehst, muss Deine angedeutete Frage eindeutig mit JA beantwortet werden.
 
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Zur Info, für mich das auch ein Indikator wie sauer die Leute da draußen mittlerweile sind:

[quote name='Manfred Breidbach' date='10.03.2010 - 08:40' post='1439552']
Es ist wirklich gigantisch. Der sich hier zeigende Zusammenhalt der LWB ist nicht zu toppen.

]Das Spendenkonto existiert jetzt seit noch nicht ganz vier Wochen
und der aktuelle Kontenstand besträgt (Wertstellung 09.03.) unglaubliche 17.500,95 €.

Gab es da nicht mal eine 50.000,- € Sammlung? Die lief doch ungefähr - ähh wie lange?

Tragt bitte auch weiterhin unsere Idee in die Vereine.

Diese Aktion hier wird von außen mit Sicherheit beobachtet. Setzen wir doch zu dem Bundstagswahlergebnis doch noch ein deutliches Zeichen.

LG

Manfred Breidbach
[/quote]
 
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gruss
baer42


[quote name='Manfred Breidbach' date='19.03.2010 - 00:38' post='1447122']
Ich weiss was. Der Buchungstag 18.03.2010 ist jetzt online:

Kontostand 20.000,45 €

LG

Manfrd
[/quote]
 
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gruss
baer42

[quote name='Manfred Breidbach' date='17.04.2010 - 01:27' post='1466767']
Spendenkonto Buchungstag = 16.04.2010 23.161,17 €

LG

Manfred
[/quote][
 
G

Gelöschtes Mitglied 3384

Guest

Presseerklärung der FvLW e.V. zur Verfassungsbeschwerde

Reiner Assmann | 22. Juli 2010

Am 22.07.2010 haben sieben Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die mit der Neufassung des § 36 Abs. 3 WaffG in Kraft getretene Verschärfung des deutschen Waffenrechts erhoben.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine Regelung, die es den zuständigen Behörden ermöglicht, ohne jeden Gefahrenverdacht in den Wohnräumen von Waffenbesitzern die Einhaltung der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften zu überprüfen.

Dieser gravierende Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft mehr als zwei Millionen unbescholtene Jäger, Sportschützen und Waffensammler.

Während eine Durchsuchung nach illegalen Schusswaffen in den Wohnräumen eines mutmaßlichen Straftäters grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer richterlichen Durchsuchungsanordnung steht, sollen rechtmäßige Waffenbesitzer verpflichtet werden, den Behörden anlass- und verdachtsunabhängig Zutritt zu gewähren.

Verweigern sie ihr Einverständnis mit den Kontrollmaßnahmen, wird dies als Verstoß gegen das Waffenrecht gewertet und kann Anlass für den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis sein.

Die behördlichen „Nachschauen“ sind jedoch weder geeignet noch erforderlich, um den vorgeblichen Gesetzeszweck zu fördern und deswegen verfassungswidrig. Sie sind Ausdruck von legislativem Aktionismus und Zeugnis mangelnden Grundrechtsbewusstseins des Gesetzgebers.

Die Hoffnung der Beschwerdeführer liegt darin, dass die Karlsruher Verfassungsrichter hier als Korrektiv wirken werden und dem weiteren Abbau von Freiheitsrechten entgegentreten.

Das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird von der „Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e. V.“ http://www.fvlw.de/ unterstützt.

Die Fördervereinigung ist ein parteipolitisch unabhängiger Interessenverband von Waffenbesitzern. Die Wurzeln des im Jahr 2008 gegründeten Vereins liegen im größten deutschsprachigen Internetforum zum Thema Waffenbesitz www.waffen-online.de.

Vor dem Hintergrund fortschreitender Verschärfungen und Restriktionen im Waffenrecht sowie der unausgewogenen Berichterstattung hat sich die Vereinigung in kurzer Zeit zu einer anerkannten und mitgliederstarken Vertretung der legitimen Interessen von Sportschützen, Jägern und anderen rechtmäßigen Waffenbesitzern entwickelt.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Herr Reiner Aßmann, Havelring 99, 47608 Geldern, Tel.: 0163 – 4706001

Vizepräsident FvLW

http://www.fvlw.de/
 

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