FvLW e.V. Verfassungsbeschwerde auf dem Weg

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Fritz1 schrieb:
Lipper schrieb:
michik007 schrieb:
Lipper schrieb:
Eigentumsaufgabe der Waffen? Etwas weit hergeholt und das möchte man mir bitte einmal juristisch unterlegen.

Na denn löse mal keinen Jagdschein und Bumm Bedürfniss weg!

WH Michael


Was hat das Bedürfnis jetzt mit Eigentum zu tun? Außerdem kenne ich Jäger aus dem Landkreis Aurich die zwischendurch immer mal wieder aussetzten. Kommen von der Insel Juist. Ihre Waffen haben sie immer noch.

Gell Du weißt einfach alles besser?


Jajajaja, blablablub. Wie kannst du mir unterstellen alles besser zu wissen, obwohl ich doch in den wenigen Threads recht wenig geschrieben habe?



Oder besser gesagt: glaubst, daß Du alles besser weißt?

Na, wenn ich mir deine Ausführungen durchlese, dann glaube ich nicht, dann weiß ich das ich es besser weiß (zumindest besser als du).


Ohne Bedürfnis kein Besitz und ohne Möglichkeit des Besitzes ist Eigentum nicht wirklich etwas wert.

Auch ist es ausgesprochen intelligent, Einzelfälle von der Insel Juist zur Regel zu erheben.

Blabla, kannst du auch sachlich richtige Beiträge beisteuern? Pauschal anderen unbekannten Foristi die Intelligenz abzusprechen ist recht, tja sagen wir, langweilig


Wenn Du im Gesetz nachlesen wolltest, würdest Du erkennen, daß der Fortbesitz der Waffen im Falle des Wegfalls des Bedürfnisses faktisch von der Gnade des Sachbearbeiters abhängt.

Wie definiert sich diese Gnade? komm mal mit Ross und Reiter und nicht mit Hänsel und Gretel


Aber als einer, "der nichts zu verbergen hat", kannst Du Dir dieser ja gewiß sein.

Gottlob

Diese weitverbreitende Bereitschaft den devoten hauptamtlichen Untertan zu geben, ist der Hautursache für den Niedergang der Freiheit, den wir gerade erleben.

:roll:
 
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@ Besitz v. Waffen

ist ohne Jagdschein möglich, wenn Sie ordnungsgemäß Angemeldet sind
(grüne WBK). Ich lebe im Ausland u. meine Waffen sind in Dtl. U. ich löse auch nicht jedes Jahr einen Jagdschein.

Gru0 u.WaiHei Hr.Uhlenflut
 
A

anonym

Guest
Hallo checkinthedark,

es ist ja schön wenn Dein Schwager die Waffen in Kommission beim BüMa stehen hat, solange es sein Wille war diese zu verkaufen.

Aber was ist wenn er sie hätte behalten wollen, was ja bei "Eigentum" schließlich sein gutes Reccht sein müsste (jedenfalls überall dort wo es nicht um Waffen geht)? Diese Möglichkeit wird ihm nämlich verwehrt! Er darf sein Eigentumsrecht nur noch zum Zweck der Veräußerung ausüben.

Daher ist sein Eigentumsrecht keinen Pfifferling mehr wert, es wird lediglich bis zur zwangsweisen Veräußerung oder sonstigen Abgabe der Waffen geduldet!


@Hr. Uhlenflut
Da Du gelegentlich den Jagdschein löst, ist deine Jagdabsicht nachhaltig und als Bedürfnis anerkannt. Würdest die den Jagdschein nicht mehr nur sporadisch sondern gar nicht mehr lösen, weil Du aus z.B. gesundheitlichen, beruflichen oder sonstigen Gründen die Jagd aufgeben müsstest, würdest Du Deine Waffen schon nicht mehr haben dürfen, keine Sorge, dafür hat der Gesetzgeber gesorgt.
 
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checkinthedark schrieb:
Fritz1 schrieb:
.....
....
Gell Du weißt einfach alles besser?

Oder besser gesagt: glaubst, daß Du alles besser weißt?

Ohne Bedürfnis kein Besitz und ohne Möglichkeit des Besitzes ist Eigentum nicht wirklich etwas wert.
......
.

Meinst du das im Ernst? Was glaubst du, warum es z.B. so etwas wie "Sicherungsübereignung" gibt ? Oder (verlängerten) Eigentumsvorbehalt ? Wahrscheinlich haben Banken oder Kaufleute/Unternehmen, die diese Instrumente nutzen, sämtlich keine Ahnung.:?:
Mein Schwager hat aus Gesundheitsgründen das Sportschießen aufgeben müssen und die Kniften beim Büma als Kommissionsware zu Verkauf stehen. Aber deshalb hat er sein Eigentum daran nicht verloren. Und wenn die Dinger nicht zum festgelegten Preis verkauft werden können, bleibt er mangels Übereignung an den Käufer auch ad infinitum Eigentümer! Was interessiert da der unmittelbare Besitz?

Vielleicht empfiehlt es sich, mal "BGB für Anfänger" zu lesen und nicht voreilig Obrigkeitshörigkeit zu unterstellen.


Im Übrigen scheint auch dieser Thread wieder davon gekennzeichnet zu sein, dass vielfach die Wahrnehmung der wirklich kniffeligen Fragen rund um die Bedingungen einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde durch persönliche Wunschvorstellungen stark getrübt wird.

Teddy
edit...

Für Banken und Kaufleute ist die Sicherungsübereignung bzw. der Eigentumsvorbehalt Zweck zur Sicherung ihrer Forderungen. Sie wollen gar nicht besitzen, was sie sich sicherungsübereignen lassen, bzw. worauf sie Eigentumsvorbehalt wahren. Sie haben einen Nutzen an Eigentum ohne Besitz.

Ein Waffenbesitzer dagegen, hat seine Waffen üblicherweise, um sie zu besitzen und hat an ihnen ohne Besitz eben keinen Nutzen. Auch wenn das bei Deinem Schwiegervater nicht so ist.

Vielleicht sollte man ein bißchen gesunden Menschenverstand und Logik walten lassen, bevor man Äpfel mit Birnen vergleicht.
 
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gletscherpris schrieb:
Dann schaust mal rein wann die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden darf. 8)

Die Verhältnismäßigkeit, die erfordert:
Geeignetheit - ist die Nachschau nach der korrekten Aufbewahrung sicherlich um Waffenmißbrauch zu verhindern
Erforderlichkeit - es darf kein milderes Mittel geben. Es gibt kein anderes Milderes, abgesehen vom blinden Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln.
Angemessenheit - das Betretungsrecht betrifft nur denjenigen der sich Waffen anschafft und schränkt nicht die Unverletzlichkeit d. Wohnung im Allgemeinen ein. Sie betrifft auch nur die Orte der Wohnung an denen Aufbewahrt wird. Und es steht das Recht auf Leben gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Das Untermaßverbot schreibe ich jetzt nicht noch extra.
Das lies mal selber nach:
Wikipedia - Verhältnismäßigkeitsprinzip (Ich kann den Link irgendwie nicht einstellen, sorry. Bitte selber raussuchen)

Und jetzt verstehst Du vielleicht die Aussichten einer Verfassungsklage in dem Bereich. :wink:

Das sehe ich deutlich anders. Bei Lebensgemeischaften ist der/die PartnerIn ebenfalls betroffen. Z.B. er Waffenbesitzer, sie nicht. Sie muß aber das Betreten ihrer Wohnräume akzeptieren weil er Waffen besitzt. Das passt nicht.
Abgesehen davon wie schon gepostet: "Wer nicht kämpft hat schon verloren"
Da ich glücklicherweise über ein Einwanderungsvisum für die USA verfüge, kann ich immer noch "flüchten". Die meisten anderen Waffenbesitzer können das nicht. Also klagt nicht, kämpft. Ich habe bereits gespendet.
 
A

anonym

Guest
A.Gauckler schrieb:
Z.B. er Waffenbesitzer, sie nicht. Sie muß aber das Betreten ihrer Wohnräume akzeptieren weil er Waffen besitzt. Das passt nicht.
Abgesehen davon wie schon gepostet: "Wer nicht kämpft hat schon verloren"

Nein, sie muss das nicht akzeptieren. Wo sollte das denn bitte stehen?
Der Waffenbesitzer muss akzeptieren - nur sein Grundrecht wurde eingeschränkt.

Kämpfen ist schon OK. Aber kämpfen doch bitteschön so dass man auch gewinnen kann. 98% aller eingereichten Verfassungsbeschwerden werden gar nicht zugelassen. Von den restlichen 2% beileibe nicht alle im Sinne des Klägers entschieden. :roll:
Und der Kernpunkt ist immer noch welche Rechtsgüter das Verfassungsgericht gegeneinander abwägen muss. :!:

Man hätte den Finger auf Einiges legen können - und auch von mir eine Spende erwarten können. Erwerbsstreckungsgebot z. B. - keine Waffe kaufen zu dürfen - damit man nix anstellen kann - weil man grad schon eine gekauft hat. Mit der erstgekauften stellt man ja nix an, oder so... :shock:
Altersgrenzen. Alt genug zum Wählen und alt genug um mit Waffe nach Afghanistan zu gehen - aber nicht alt genug um Löcher ins Papier machen zu dürfen.
Den ganzen Messerunsinn, 10cm Eisen sind mal das und mal das und mal wieder ganz was anderes.
Schlösser an den Taschen beim Transport von Waffen.
Und, und, und...
Aber nein, wir wollen ja "groß" sein, also steigen wir auch groß ein. Die Chancen zu gewinnen sind nicht so wichtig. :roll:
 
A

anonym

Guest
Gerade aber der Punkt der Nachschau und der zwangsweisen Einräumung eines behördlichen Betretungsrechts in die privaten Räumlichkeiten unbeschloltener Bürger ist selbst bei Nicht-Waffenbesitzern und in der Politik äusserst umstritten und genießt daher hohe öffentliche Aufmerksamkeit. Es reiht sich auch in andere latente Grundrechtsverletzungen wie Online-Überwachung, Telefonüberwachung, Internetsperren etc, ein.

Erwerbstreckungsgebot kennen dagegen nur Insider und ist ein Nebenkriegsschauplatz, obwohl auch diese Regelung zweifelsohne revisionsbedürftig ist.
 
A

anonym

Guest
Den Vorsprung in der Öffentlichkeit hat die Sache, da hast recht.

Das Verfassungsgericht wird nur leider nicht nach öffentlicher Umfrage entscheiden. :wink:
Einflussnahme über die Politik - wenn es da schon auch (noch) die Bedenkenträger gibt wäre aber auch was...
Und wenn - was man schon stark in Erwägung ziehen muss - das Verfassungsgericht (wie in 98% der Fälle) die Klage abweist. Dann schauts mit der Basis für politische Einflußnahme sicher nicht besser aus. Die anderen 2% werden auch nicht immer gewonnen, muß man aber eigentlich nicht extra noch erwähnen.

Einen Nebenkriegsschauplatz zu gewinnen kann entweder öffentliche Aufmerksamkeit bringen weil er in die Öffentlichkeit gebracht wird durch eine Änderung - oder allein schon weil es stiller um das Thema ist leichter zu gewinnen sein.

Die angestrebte Verfassungsbeschwerde hat ein bisserl was von "auf Hirsch im Niederwildrevier ansitzen". Es kann ja funktionieren und das Ziel mag verständlich sein, aber die Aussichten... :roll:
 
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Fritz1 schrieb:
....

Vielleicht sollte man ein bißchen gesunden Menschenverstand und Logik walten lassen, bevor man Äpfel mit Birnen vergleicht.

Vielleicht sollte man akzeptieren, dass im deutschen Recht der Begriff "Eigentum" und dessen Inhalt nicht davon bestimmt wird, was man bei Verwertung beabsichtigt oder nicht beabsichtigt.

Oder noch anders: Wenn deine Bank die Sicherungsübereignung deines Autos akzeptiert, weshalb sollte dann Eigentum ohne Besitz wertlos sein? Es sind nun mal im deutschen Recht Eigentum und Besitz inhaltsverschiedene Begriffe, die man sich nicht so zurechbasteln kann wie man möchte.

Teddy
 
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Hach, ist das fein. Der deutsche Michel. Anstatt zu sagen: "Super, lasst uns den Pennern aus dem BMI mal ein wenig Feuer unterm Hintern machen, vielleicht kommt ja was dabei raus", wird diskutiert, warum man eben NIX tut. Prima.

Da stellt eine Gruppe von engagierten Leuten etwas auf die Beine, und wenn jeder Waffenbesitzer, Jäger, Sportschütze und Sammler nur 10 Cent für die Sache investieren würde, wäre unglaublich viel erreicht. Und wenn jeder dieser Waffenbesitzer, Jäger, Sportschützen und Sammler, Händler und Schießstandbetreiber nur 10 Euro pro Jahr investieren würde,könnten wir uns eine Vertretung mit politischem Einfluß leisten, wie die NRA in den USA.

Aber da ist ja der deutsche Michel. Immer buckeln. Nur keine Einigkeit und keine Gegenwehr.

England läßt grüßen.
 
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kamillo schrieb:
Hach, ist das fein. Der deutsche Michel. Anstatt zu sagen: "Super, lasst uns den Pennern aus dem BMI mal ein wenig Feuer unterm Hintern machen, vielleicht kommt ja was dabei raus", wird diskutiert, warum man eben NIX tut. Prima.

Da stellt eine Gruppe von engagierten Leuten etwas auf die Beine, und wenn jeder Waffenbesitzer, Jäger, Sportschütze und Sammler nur 10 Cent für die Sache investieren würde, wäre unglaublich viel erreicht. Und wenn jeder dieser Waffenbesitzer, Jäger, Sportschützen und Sammler, Händler und Schießstandbetreiber nur 10 Euro pro Jahr investieren würde,könnten wir uns eine Vertretung mit politischem Einfluß leisten, wie die NRA in den USA.

Aber da ist ja der deutsche Michel. Immer buckeln. Nur keine Einigkeit und keine Gegenwehr.

England läßt grüßen.

Beruhig' Dich mal. Niemand hat die Aktion schlecht geheißen. Aber mittlerweile habe ich ein gesundes Misstrauen ggü. alternativen Interessenvertretungen entwickelt. Ich verfolge das thema nur am Rande, aber das reicht mir schon. Bei der ELF liegen noch irgendwelche Gelder rum, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Über die Unsäglichkeiten beim FWR brauchen wir wohl erst gar nicht zu reden. Dann gibts noch die FvLW sowie seit neuestem pro-legal. Und alle wollen sie (verständlicherweise) Mitgliedschaft, Geld und Unterstützung. Dabei habe ich eigentlich eine Interessenvertretung, die groß genug ist und in der Lage sein sollte, etwas zu bewegen. Dass sie es nicht tut und sich nicht solidarisch genug mit anderen Waffenbesitzern verhält, ist eine ganz andere Frage. Aber DA ist mein Ansatzpunkt und nicht in der Mitgliedschaft in noch vier anderen Interessengruppen.

Außerdem muss es doch möglich sein, auf Bedenken hinzuweisen, ohne gleich ans Kreuz genagelt zu werden. Man kann sich mit seinem Sturmgewehr-Klon auch auf den Kopf stellen. Trotzdem gibt es gute Argumente, die jetzige Regelung als verfassungskonform anzusehen. Nochmal: Ob sie verfassungsgamäß umgesetzt wird, ist eine andere Frage. Aber darauf zielt diese Verfassungsbeschwerde ja nicht ab.

Und das hat mit Bückmichelei nichts zu tun, sondern mit objektiver Auseinandersetzung mit der Verfassungsrechtslage.

Mich wundert es langsam nicht mehr, dass wir Waffenbesitzer so dargestellt werden, wie wir dargestellt werden....
 
A

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Guest
kamillo schrieb:
Hach, ist das fein. Der deutsche Michel. Anstatt zu sagen: "Super, lasst uns den Pennern aus dem BMI mal ein wenig Feuer unterm Hintern machen, vielleicht kommt ja was dabei raus", wird diskutiert, warum man eben NIX tut. Prima.

...,könnten wir uns eine Vertretung mit politischem Einfluß leisten, wie die NRA in den USA.

Aber da ist ja der deutsche Michel. Immer buckeln. Nur keine Einigkeit und keine Gegenwehr.

Ja, das ist der deutsche Michel. Keine Demos, keine eigenen Parteien, nicht mal wenn es um die eigenen Grundrechte und den eigenen Besitz geht.
Schnell mal den Geldbeutel aufgemacht, das geht grad noch. Aber bitte schön anonym bleiben - und wenn es irgendwie geht noch eine Spendenquittung, für die Steuer. 8)
Nicht zu vergessen: des Deutschen liebste Joker. Nicht die vom Günther Jauch - nein, sie heißen "ich werde mich beschweren" und "sie hören von meinem Anwalt".
Hach wär das schön würde ich für jedesmal wenn einer mit hochrotem Kopf mir eine Viertelstunde mit seinem Joker gedroht hat was extra kriegen. Und nochmal was wenn er es nie in die Tat umgesetzt hat bzw. rausgefunden hat dass er nicht Recht hatte. (100%)

Die NRA und das Land of the free and the home of the brave vergiss mal lieber. Die beziehen sich auf Verfassungsrecht, eines das sie bei uns nicht so gerne haben wollten. Wir haben damals nämlich so einen Krieg verloren - und sie gewonnen. Und irgendwie wollten sie das Verlierer-Land lieber entwaffnet sehen, da hat das nicht so recht gepasst in die Verfassung des neuen Staats ein Recht auf Waffen reinzuschreiben so wie sie es selber haben. :wink:
Ein Blick über die Grenze (und nicht ganz so weit) wäre da schon eher was. Frankreich hat sich auch mal neue Regelungen einfallen lassen - und die Jäger und Waffenbesitzer eine eigene Partei gegründet. Mit der sie bis ins Europaparlament marschiert sind. :shock: Hat es bei uns auch nur eine Demo gegeben?
Nö, wir sind ja der deutsche Michel, öffentlich rausgehen - igitt! (Bis auf ein paar Seltsame - nannten sich später Grüne - die haben das mal ganz undeutsch probiert. :wink: )

Immer wieder gern genommen vom deutschen Michel: "Die Partei hat immer recht", sogar wenn sie nur ein kleiner FvDingsbums ist. Mitrennen darfst, eigene Meinung oder Bedenken zum Ansinnen der Partei = Nestbeschmutzer.

Es ist sicher löblich dass jemand was tut, sei es auch nur innerhalb der Grenzen die sich der deutsche Michel üblicherweise auferlegt.
Als aber die Politiker "einfach was tun" wollten haben wir das Aktionismus genannt... :roll: Und jetzt machen wir was das auch so gut wie unmöglich zum Ziel führt. Sehr schlau.
Die FvHurra zeigt damit wie gefährlich sie ist, die Jungs im BMI sind Juristen und werden jetzt schon zufrieden lächeln.
Kleine Jägerweisheit: Die Patrone kann so teuer sein wie sie will, der Händler an Wunderwirkung versprechen was er will. Bringt man das Geschoß nicht dahin wo es Schaden anrichten kann hilft das nix. Die Verfassungsbeschwerde ist wie mit einem alten Zielvier-Glasl einen Trägerschuß auf 500m probieren. Theoretisch geht das, grade mit der teuren vielgelobten Munition. :p

Die von Dir erwähnten 10 Euro kriegst von mir. Du darfst sie dem "Fußballverein leichter Wiederstand" spenden oder im Wirtshaus auf den Kopf hauen oder meinetwegen auch den Grünen für die Aktion "ersetzt Cem die Bonusmeilen" spenden.
Einzige Bedingung: Die Verfassungsbeschwerde muss erfolgreich sein.
Ansonsten kriege ich 10 Euro von Dir! Ich werde sie keinem Verein spenden, keiner Partei und keinem Wirtshaus.
Ich werde sie zweckgebunden verwenden um Komponenten für einen jungen Jäger oder Sportschützen zu kaufen der aufs Geld schauen muss und ihm Munition dafür laden.
Na? Was ist, schlägst ein? :D
 
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gletscherpris schrieb:
Die FvHurra zeigt damit wie gefährlich sie ist, die Jungs im BMI sind Juristen und werden jetzt schon zufrieden lächeln.

Wobei das heutzutage nun wahrlich kein Maßstab ist. Nicht wegen den Juristen, aber auf die wird dann doch oft nicht gehört.
 

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