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checkinthedark schrieb:... der wirklich kniffeligen Fragen rund um die Bedingungen einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde ...
Teddy
Welche meinst Du?
checkinthedark schrieb:... der wirklich kniffeligen Fragen rund um die Bedingungen einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde ...
Teddy
Fritz1 schrieb:Lipper schrieb:michik007 schrieb:Lipper schrieb:Eigentumsaufgabe der Waffen? Etwas weit hergeholt und das möchte man mir bitte einmal juristisch unterlegen.
Na denn löse mal keinen Jagdschein und Bumm Bedürfniss weg!
WH Michael
Was hat das Bedürfnis jetzt mit Eigentum zu tun? Außerdem kenne ich Jäger aus dem Landkreis Aurich die zwischendurch immer mal wieder aussetzten. Kommen von der Insel Juist. Ihre Waffen haben sie immer noch.
Gell Du weißt einfach alles besser?
Jajajaja, blablablub. Wie kannst du mir unterstellen alles besser zu wissen, obwohl ich doch in den wenigen Threads recht wenig geschrieben habe?
Oder besser gesagt: glaubst, daß Du alles besser weißt?
Na, wenn ich mir deine Ausführungen durchlese, dann glaube ich nicht, dann weiß ich das ich es besser weiß (zumindest besser als du).
Ohne Bedürfnis kein Besitz und ohne Möglichkeit des Besitzes ist Eigentum nicht wirklich etwas wert.
Auch ist es ausgesprochen intelligent, Einzelfälle von der Insel Juist zur Regel zu erheben.
Blabla, kannst du auch sachlich richtige Beiträge beisteuern? Pauschal anderen unbekannten Foristi die Intelligenz abzusprechen ist recht, tja sagen wir, langweilig
Wenn Du im Gesetz nachlesen wolltest, würdest Du erkennen, daß der Fortbesitz der Waffen im Falle des Wegfalls des Bedürfnisses faktisch von der Gnade des Sachbearbeiters abhängt.
Wie definiert sich diese Gnade? komm mal mit Ross und Reiter und nicht mit Hänsel und Gretel
Aber als einer, "der nichts zu verbergen hat", kannst Du Dir dieser ja gewiß sein.
Gottlob
Diese weitverbreitende Bereitschaft den devoten hauptamtlichen Untertan zu geben, ist der Hautursache für den Niedergang der Freiheit, den wir gerade erleben.
edit...checkinthedark schrieb:Fritz1 schrieb:.....
....
Gell Du weißt einfach alles besser?
Oder besser gesagt: glaubst, daß Du alles besser weißt?
Ohne Bedürfnis kein Besitz und ohne Möglichkeit des Besitzes ist Eigentum nicht wirklich etwas wert.
......
.
Meinst du das im Ernst? Was glaubst du, warum es z.B. so etwas wie "Sicherungsübereignung" gibt ? Oder (verlängerten) Eigentumsvorbehalt ? Wahrscheinlich haben Banken oder Kaufleute/Unternehmen, die diese Instrumente nutzen, sämtlich keine Ahnung.:?:
Mein Schwager hat aus Gesundheitsgründen das Sportschießen aufgeben müssen und die Kniften beim Büma als Kommissionsware zu Verkauf stehen. Aber deshalb hat er sein Eigentum daran nicht verloren. Und wenn die Dinger nicht zum festgelegten Preis verkauft werden können, bleibt er mangels Übereignung an den Käufer auch ad infinitum Eigentümer! Was interessiert da der unmittelbare Besitz?
Vielleicht empfiehlt es sich, mal "BGB für Anfänger" zu lesen und nicht voreilig Obrigkeitshörigkeit zu unterstellen.
Im Übrigen scheint auch dieser Thread wieder davon gekennzeichnet zu sein, dass vielfach die Wahrnehmung der wirklich kniffeligen Fragen rund um die Bedingungen einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde durch persönliche Wunschvorstellungen stark getrübt wird.
Teddy
gletscherpris schrieb:Dann schaust mal rein wann die Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden darf. 8)
Die Verhältnismäßigkeit, die erfordert:
Geeignetheit - ist die Nachschau nach der korrekten Aufbewahrung sicherlich um Waffenmißbrauch zu verhindern
Erforderlichkeit - es darf kein milderes Mittel geben. Es gibt kein anderes Milderes, abgesehen vom blinden Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln.
Angemessenheit - das Betretungsrecht betrifft nur denjenigen der sich Waffen anschafft und schränkt nicht die Unverletzlichkeit d. Wohnung im Allgemeinen ein. Sie betrifft auch nur die Orte der Wohnung an denen Aufbewahrt wird. Und es steht das Recht auf Leben gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
Das Untermaßverbot schreibe ich jetzt nicht noch extra.
Das lies mal selber nach:
Wikipedia - Verhältnismäßigkeitsprinzip (Ich kann den Link irgendwie nicht einstellen, sorry. Bitte selber raussuchen)
Und jetzt verstehst Du vielleicht die Aussichten einer Verfassungsklage in dem Bereich. :wink:
A.Gauckler schrieb:Z.B. er Waffenbesitzer, sie nicht. Sie muß aber das Betreten ihrer Wohnräume akzeptieren weil er Waffen besitzt. Das passt nicht.
Abgesehen davon wie schon gepostet: "Wer nicht kämpft hat schon verloren"
Fritz1 schrieb:....
Vielleicht sollte man ein bißchen gesunden Menschenverstand und Logik walten lassen, bevor man Äpfel mit Birnen vergleicht.
kamillo schrieb:Hach, ist das fein. Der deutsche Michel. Anstatt zu sagen: "Super, lasst uns den Pennern aus dem BMI mal ein wenig Feuer unterm Hintern machen, vielleicht kommt ja was dabei raus", wird diskutiert, warum man eben NIX tut. Prima.
Da stellt eine Gruppe von engagierten Leuten etwas auf die Beine, und wenn jeder Waffenbesitzer, Jäger, Sportschütze und Sammler nur 10 Cent für die Sache investieren würde, wäre unglaublich viel erreicht. Und wenn jeder dieser Waffenbesitzer, Jäger, Sportschützen und Sammler, Händler und Schießstandbetreiber nur 10 Euro pro Jahr investieren würde,könnten wir uns eine Vertretung mit politischem Einfluß leisten, wie die NRA in den USA.
Aber da ist ja der deutsche Michel. Immer buckeln. Nur keine Einigkeit und keine Gegenwehr.
England läßt grüßen.
kamillo schrieb:Hach, ist das fein. Der deutsche Michel. Anstatt zu sagen: "Super, lasst uns den Pennern aus dem BMI mal ein wenig Feuer unterm Hintern machen, vielleicht kommt ja was dabei raus", wird diskutiert, warum man eben NIX tut. Prima.
...,könnten wir uns eine Vertretung mit politischem Einfluß leisten, wie die NRA in den USA.
Aber da ist ja der deutsche Michel. Immer buckeln. Nur keine Einigkeit und keine Gegenwehr.
gletscherpris schrieb:Die FvHurra zeigt damit wie gefährlich sie ist, die Jungs im BMI sind Juristen und werden jetzt schon zufrieden lächeln.