Lipper schrieb:Eigentumsaufgabe der Waffen? Etwas weit hergeholt und das möchte man mir bitte einmal juristisch unterlegen.
Na denn löse mal keinen Jagdschein und Bumm Bedürfniss weg!
WH Michael
Lipper schrieb:Eigentumsaufgabe der Waffen? Etwas weit hergeholt und das möchte man mir bitte einmal juristisch unterlegen.
Hunsrückwilderer schrieb:Abgesehen davon, dass es für die Frage des Vorliegens einer Gefahr nicht hierauf ankommt, steht im Fall von Winnenden sehr wohl mangelhafte Aufbewahrung in kausalem Verhältnis zu Toten.
Ich bin der erste, der das ganze Waffenrechtsverschärfungsgedöns für grundlegend falsch hält. Man sollte aber bei der Wahrheit bleiben.
michik007 schrieb:Lipper schrieb:Eigentumsaufgabe der Waffen? Etwas weit hergeholt und das möchte man mir bitte einmal juristisch unterlegen.
Na denn löse mal keinen Jagdschein und Bumm Bedürfniss weg!
WH Michael
DeutschDrahthaar1 schrieb:Hunsrückwilderer, Kausal bedeutet Ursächlich. Das hieße Deiner Meinung nach war die mangelnde Aufbewahrung der Grund warum der Täter einen Amoklauf begangen hat? Das kann nicht Dein Ernst sein!
DeutschDrahthaar1 schrieb:[quote="Hunsrückwilderer":1x8xjowe]Abgesehen davon, dass es für die Frage des Vorliegens einer Gefahr nicht hierauf ankommt, steht im Fall von Winnenden sehr wohl mangelhafte Aufbewahrung in kausalem Verhältnis zu Toten.
Ich bin der erste, der das ganze Waffenrechtsverschärfungsgedöns für grundlegend falsch hält. Man sollte aber bei der Wahrheit bleiben.
Lipper schrieb:michik007 schrieb:Lipper schrieb:Eigentumsaufgabe der Waffen? Etwas weit hergeholt und das möchte man mir bitte einmal juristisch unterlegen.
Na denn löse mal keinen Jagdschein und Bumm Bedürfniss weg!
WH Michael
Was hat das Bedürfnis jetzt mit Eigentum zu tun? Außerdem kenne ich Jäger aus dem Landkreis Aurich die zwischendurch immer mal wieder aussetzten. Kommen von der Insel Juist. Ihre Waffen haben sie immer noch.
Hunsrückwilderer schrieb:.....
3. Der Gesetzgeber hat ein einen weiten Prognosespielraum hinsichtlich der Beurteilung von Gefahrenlagen.
....
Lipper schrieb:michik007 schrieb:Lipper schrieb:Eigentumsaufgabe der Waffen? Etwas weit hergeholt und das möchte man mir bitte einmal juristisch unterlegen.
Na denn löse mal keinen Jagdschein und Bumm Bedürfniss weg!
WH Michael
Was hat das Bedürfnis jetzt mit Eigentum zu tun? Außerdem kenne ich Jäger aus dem Landkreis Aurich die zwischendurch immer mal wieder aussetzten. Kommen von der Insel Juist. Ihre Waffen haben sie immer noch.
tar schrieb:@gletscherpris:
>Die Verhältnismäßigkeit, die erfordert:
>Geeignetheit - ist die Nachschau nach der korrekten Aufbewahrung sicherlich um Waffenmißbrauch zu verhindern
Nein, ist sie nicht, da sie nur eine Momentaufnahme darstellt.
Das ist jede Kontrolle, egal ob Verkehrskontrolle, TÜV-Untersuchung, was auch immer. Tolles Argument. Zumal dem entgegensteht dass man dann einfach wieder gar nichts macht.
>Erforderlichkeit - es darf kein milderes Mittel geben. Es gibt kein anderes Milderes, abgesehen vom blinden Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln.
Hinreichender Nachweis der sicheren Aufbewahrung durch ausführliche Selbstauskunft garniert mit entsprechenden Fotos/Rechnungen.
Das geht, und wird auch gemacht. Um Dein eigenes Argument der Momentaufnahme zu bemühen: Eine Woche danach verkaufst Du Deinen Tresor... Wat nu?
>Angemessenheit - das Betretungsrecht betrifft nur denjenigen der sich Waffen anschafft und schränkt nicht die Unverletzlichkeit d. Wohnung im Allgemeinen ein.
>Sie betrifft auch nur die Orte der Wohnung an denen Aufbewahrt wird.
Das Betretungsrecht zieht auch alle Mitbewohner/Familie in Mitleidenschaft, es wird nicht nur der Heizungskeller betreten sondern in der Regel die Privaträume durch Beamte.
Das stimmt. Und eine Wohnung wird gegen den Willen der Mitbewohner nicht zu betreten sein. Sie sind nicht Adressat der Regelungen des Waffenrechts, das ist der Waffenbesitzer. In dem Fall muss ein Richter bemüht werden, das gibt das Waffenrecht dann wieder her.
Wohin Du Deine Waffen stellst ist Dein Ding! Stell sie in den Heizungskeller, dann wird man auch nur dahin gehen dürfen. :wink:
>Und es steht das Recht auf Leben gegen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.
So einen Unsinn habe ich selten gehört, da machst du dir wahnwitzigen Aussagen des Amokbündnisses zu eigen!
Ich mache mir keine wahnwitzigen Aussagen irgendwelcher Leute (von denen ich nebenbei gesagt auch nix halte, auch die meinen das Recht sei nur für sie und ihrem Sinne da) zu eigen.
Das nennt sich Rechtsgüterabwägung. Und in dem Fall geht es um die Rechtsgüter Leben und Unverletzlichkeit der Wohnung.
Fritz1 schrieb:.....
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Gell Du weißt einfach alles besser?
Oder besser gesagt: glaubst, daß Du alles besser weißt?
Ohne Bedürfnis kein Besitz und ohne Möglichkeit des Besitzes ist Eigentum nicht wirklich etwas wert.
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