Seit geraumer Zeit habe ich es mir angewöhnt, alle Waffen auf der Fahrt ins und auf der Fahrt aus dem Revier grundsätzlich zu entladen. Daß heißt: Magazin aus der evtl. mitgeführten Kurzwaffe und in den Drilling (den ich meist führe) direkt die Pufferpatrone rein und die Schlößer entspannen.
Ob ich auch dazu berechtigt wäre, evtl. die Pistole unterladen auf diesen Fahrten zu führen, ist mir ehrlich gesagt zu schwammig und ich habe keine Lust, bei einer evtl. Polizeikontrolle den meist diesbezüglich nicht vollständig gesetzeskundigen Beamten noch eine entsprechende "Nachhilfe" zu erteilen.
Die schauen eh schon verdutzt aus der Wäsche, wenn sie erkennen, daß ich eine Kurzwaffe am Mann habe und werden dann (zurecht!) vorsichtiger, so würde ich an deren Stelle evtl. auch reagieren.
Ob ich auch dazu berechtigt wäre, evtl. die Pistole unterladen auf diesen Fahrten zu führen, ist mir ehrlich gesagt zu schwammig und ich habe keine Lust, bei einer evtl. Polizeikontrolle den meist diesbezüglich nicht vollständig gesetzeskundigen Beamten noch eine entsprechende "Nachhilfe" zu erteilen.
Die schauen eh schon verdutzt aus der Wäsche, wenn sie erkennen, daß ich eine Kurzwaffe am Mann habe und werden dann (zurecht!) vorsichtiger, so würde ich an deren Stelle evtl. auch reagieren.