Aufwandsentschädigung bei Raubwildjagd innerorts ?

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Die UJB ist ausschließlich für den jagdrechtlichen Aspekt zuständig. Gewerberechtliche, sozialrechtliche, steuerliche und berufsgenossenschaftliche Aspekte werden von anderen Stellen bearbeitet.

Wo siehst Du denn hier eine Abschweifung? Es gibt Fangjäger mit erheblichen Strecken im befriedeten Bezirk und da werden alle hier aufgeworfenen Fragen relevant. Ist vielleicht nur nicht allen so bewusst, die ein "Handgeld" dafür kassieren.
Du hast da vollkommen Recht. 👍
Also gibt es zwei Möglichkeiten, Nr. 1 man macht es umsonst und Nr 2 man hält einfach sein Mund.😉

Gruß Seppel
 
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Habe seit Jahren die Genehmigung auf verschiedenen Grundstücken (Sondergenehmigung durch die UJB, kostet 30€ im Jahr)

Das ganze läuft bei mir unter Service für Sie Jagdgenossen. Ist natürlich kostenlos. Jährlich erweitert sich der Kreis der Teilnehmer. Im Notfall stelle ich auch die Fallen.
--> Jäger löst meine Probleme, guter Mann
--> Tier werden waidgerecht erlöst, was glaubt ihr was sonst passiert
--> fördert den Absatz von Wild, bringt mal einen Sack Mais, ect.
So mache ich das auch.
Ne kleine Geschichte dazu , ich kenne da einen Jäger der wurde gefragt von EINEM Jagdgenossen ob er nicht mal eine Falle stellen könnte der Fuchs holt die Hühner. Der Jäger hat sich mit Händen und Füßen gewehrt und das war am Ortsrand.
Der Jagdgenosse hat mich dann gefragt weil er mich kennt, habe ihm erklärt wie das Gesetz in Thüringen ist und haben uns gekümmert. Die Folge war , ich glaube wir brauchen einen neuen Pächter, habe ich ihm dann ausgeredet.
Geht schnell so was wenn man Pech hat.😉

Gruß Seppel
 
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Für die ganze Bejagung von invasiven Arten sind wir dann mal wieder gut genug. Das gehört von oberster Stelle vernüftig vergütet. Für jede Hundehochzeit im Ausland ist Kohle da.
 
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Für die ganze Bejagung von invasiven Arten sind wir dann mal wieder gut genug. Das gehört von oberster Stelle vernüftig vergütet. Für jede Hundehochzeit im Ausland ist Kohle da.
Bin ja bei dir alles kostet Geld , aber ich für meinen Teil brauche nun aber nicht wirklich bei der Jagd noch einen Haufen Bürokratie.
Ich will einfach selber entscheiden.

Gruß Seppel
 
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Mich stört der Besucher aber nicht solange er nichts kaputt macht. Letztes Jahr hatte ich auch so einen Kandidaten zu gast. Der ist sogar unter meinem Gartenstuhl durchgelaufen auf dem ich saß (irgendwie hatte der keine Angst vor mir). Irgendwann war er weg und kam net mehr. Selbst Rehe standen schon in meinem Garten. Da könnte ich theoretisch direkt vom Balkon aus jagen. Aber meine Wohngegend ist nicht mein Jagdrevier.
 
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Mal nur noch so eine Frage an die ganzen Schreiber hier, wer stellt von Euch Fallen im Revier und wer bezahlt da Eure Aufwandsentschädigung. War nur so ein Gedankengang. 😁

Gruß Seppel
 
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Solange ein angemeldetes jagdähnliches Kleingewerbe unter etwa 17000€ jährlichen Umsatz bleibt, kann man gewisse Kosten ohne Vorsteuerabzug bei entsprechender Buchführung natürlich geltend machen. Allerdings spitzt die Finanzbehörde aber die Ohren und erkennt den Rest der Jagdausübung eben auch nicht mehr als Hobby an. Sollte der jährliche Umsatz auch nur einmal höher liegen, schnappt die fiskalische Falle zu. Genaues kennt der Steuerberater des persönlichen Vertrauens.
 
Zuletzt bearbeitet:
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ein angemeldetes jagdähnliches Kleingewerbe

Letztlich bezieht sich Dein Beitrag nur auf Umsatzsteuer. Was ist mit den anderen Fragestellungen?

Nochmal: Wo wird das angemeldet und was soll "jagdähnlich" im Detail bedeuten? Mach doch bitte mal konkrete, fassbare Aussagen dazu. Am liebsten mit einem Bezug zu Rechtsquellen.
 

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