Gibt ja Provision...
Solange es keine ernstzunehmende Konkurrenz gibt, wird sich denke ich auch nichts ändern. Bisher sind alle Konkurrenten gescheitert, oder spricht heute noch wer von McFux oder wie man das geschrieben hat?
Genau so ist es. Es wird auch keine ernst zu nehmende Konkurrenz hoch kommen, außer man nimmt massig Geld in die Hand und macht sich viel Arbeit. Die Konkurrenten konnten sich deswegen nie etablieren, weil (ggf. außer dem Initiator) kaum ein Verkäufer etwas mit 1€ Startpreis eingestellt hat. Die Startpreise entsprachen meist nahezu dem Preis, für den man die Produkte auch woanders kaufen konnte. Resultat war, dass man sich keine Hoffnung auf Schnäppchen machen konnte, so dass die Plattform für die User ungefähr die Anziehungskraft eines Onlineshops eines x-beliebigen Waffenhändlers hatte.
Wenn man eine ernsthaft Konkurrenz zu egun aufziehen will, klappt das allenfalls dann, wenn man dafür sorgt, dass die Plattform vom Start weg mit wirklich interessanten Angeboten bestückt ist. Wahrscheinlich muss man erstmal eine große Menge Artikel über einen längeren Zeitraum aufkaufen, die man dann sukzessive einstellt. Zudem könnte man die größeren Händler zum Mitmachen animieren, indem man denen intern Preisgarantien gibt und sich verpflichtet, die Differenz zwischen Verkaufspreis und einem vorher intern definierten Mindestpreis zu erstatten. Zudem müsste man in allen relevanten jagdlichen Medien - auch teilweise im Ausland - eine größere Werbekampagne starten. Insgesamt müsste man sicher einen siebenstelligen Betrag investieren - mit ungewissem Ausgang. Ich bezweifele, dass das jemand macht.
Ansonsten sollte man sich abgewöhnen, zu erwarten, dass egun einem bei irgendwelchen Leistungsstörungen hilft. Wenn man einen Gegenstand im Laden kauft und es dann Probleme gibt, erwartet man ja auch nicht, dass der Vermieter des Ladenlokals einem hilft. Richtig ist es, den regulären Rechtsweg zu beschreiten. Ob sich das lohnt, muß man im Einzelfall selbst entscheiden. Bei privaten Verkäufern meistens wohl nicht, weil dann in der Regel das Amts- oder Landgericht am Wohnsitz des Verkäufers zuständig ist. Anders ist das höchstens bei gewerblichen Händlern, die kann man in der Regel an seinem eigenen Wohnsitzamts- oder Landgericht verklagen. Ich habe mir vorgenommen, genau dies auch durchzuziehen. Zu einem Prozess ist es bislang allerdings noch nicht gekommen, weil in beiden Fällen die Händler eingeknickt sind. Ich mache das allerdings aus pädagogischen Gründen und kann mich von berufs wegen auch qualifiziert selbst vertreten. Lohnen tut sich das im Prinzip nicht. Meist steht der Aufwand eines Prozesses in keinem vernünftigen Verhältnis zum Schaden. Auch wird es schwer sein, einen Rechtsanwalt zu finden, der einen vertritt, denn aufgrund der überschaubaren Streitwerte zahlt der im Prinzip schon drauf, wenn er sich mehr als zwei oder drei Stunden mit der Sache beschäftigt.
So sieht die Realität leider aus, weil wir keinen Strafschadenersatz kennen, wie etwa die USA. Hinzu kommen bei uns im Prozess Beweislastregeln, die oft ungünstig für den Käufer sind. Wie bitte will man z. B. wasserdicht nachweisen, dass der Verkäufer den Artikel hat hochbieten lassen? Das klappt höchstens in Ausnahmefällen.
Hätten wir hier ähnliche Regeln wie in den, wäre die rechtliche Hygiene bei egun sicher eine andere. Der Verkäufer würde es sich sicher überlegen, ob eine Waffe plötzlich nich tmehr verfügbar ist wenn er weiß, dass er in dem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit erst mal 5.000€ an den Käufer zahlen muss.