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"Und die Moral von der Geschicht',
die Bedürfnisprüfung wird abgeschafft,
mehr als zwei Kurzwaffen gibt es nicht ..."
So oder so ähnlich dürfte es irgendeinem Entscheidungsträger mit der Tasse Kaffee in der Hand durch den Kopf gehen, wenn er das Urteil liest und in die nächste WaffG-Änderung mit involviert ist.
Grundsätzlich drei Kurzwaffen zu genehmigen wäre die Lösung.
Kein weiteres Bedürfnis, kein weiterer Verwaltungsaufwand.
Bei einem auf Herz und Nieren geprüften Jäger ist es vollkommen scheissegal, ob nun 2 oder 3 Kurzwaffen im Schrank liegen.
Gruß
HWL