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Gelöschtes Mitglied 9073
Guest
Das Wort "Rechtsgrundlagen" ist ja wohl der Lacher in einer Zeit, in der die Legislative jederzeit und vor - und rückwirkend (Grund)Gesetze ändert und selbst vom Verfassungsgericht zurückgewiesene Gesetze über Jahre bestehen, bis die Politik mal Zeit hat die Karlsruher Auflagen und Änderungsforderungen zu erfüllen. Um Schiessnachweis oder andere jagdliche Veränderungen in Rechtsform zu bringen braucht es nicht mal einen Nachmittag und nur eine Handvoll Abgeordnete während der Rest des Parlaments schon im Urlaub ist und du Fussball schaust :biggrin: Für Änderungen von (Jagd)Verordnungen braucht es nicht mal Abgeordnete, das können die Ministerialbeamten selbst übernehmen.
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