Die Katze ist aus dem Sack. LJG NRW

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Es geht nicht um Besserjäger, sondern darum, dass Jagd nicht als schicker Livestyle in die Hände von Leuten gerät, die keine innere Beziehung zur Jagd haben, sondern das Besitzen eines Jagdscheines lediglich benutzen, um in der avisierten gesellschaftlichen Gruppe dazu zu gehören.
Ich könnte jetzt seitenlang darüber "reflektieren", was deren Pedant im Fliegenfischerbereich, auf den sich mein Beispiel bezog, anrichtet und was sie möglicherweise im Jagdbereich anrichten könnten, verzichte aber darauf, weil du nicht verstehen willst, was ich meine.
Belassen wir es dabei.

Mit so einer Einstellung kannst du der Jagd schon mal einen Platz im kulturhistorischem Museum reservieren.

So wird man dann schnell zur Sekte und wird dann Stueck fuer Stueck abserviert, wie es ja gerade auch geschieht.

Es soll Laender geben, die haben 10% Jaegeranteil an der Bevoelkerung.
Da ist das Abendland noch nicht untergegangen und die haben nicht solche Diskussionen wie in NRW oder BW.

Ich denke es gibt auch nur sehr Wenige die einen JS machen um irgendwo dazu zugehoeren....ist ja z.Z. unglaublich angesagt Jaeger zu sein.
 
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Die Ökofaschisten haben in absehbarer Zeit ihr Ziel erreicht. Die Jägerschaft betätigt als sich nur noch als Erfüllungsgehilfe des Staates, in dem es die Paarhufer reguliert und dafür auch noch gutes Geld bezahlt. Die Niederwildjagd wird dann zu den Akten gelegt. Bald sind wir alle im ÖJV!

Waidmannsheil
Ebes
 
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Falsch Ebbes.
Der Blick in den § 1 des BJagdG zeigt, dass Jagdpächter, der Jagderlaubnisscheininhaber sowieso, Erfüllungsgehilfe des Grundeigentümers ist. Das war schon immer so, wurde allerdings von einigen ein paar Jahrzehnte nicht so ernst genommen, tritt aber wieder mehr in den Focus.

Ganz allgemein: derzeit dreht der Trend doch weg von Rotgrün, weil das keine Mehrheiten mehr gibt, so dass auch NRW Schwarzrot werden könnte und das wiederum könnte doch zur Korrektur wirklich falscher, also ideologischer Veränderungen führen.
 
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Ganz allgemein: derzeit dreht der Trend doch weg von Rotgrün, weil das keine Mehrheiten mehr gibt, so dass auch NRW Schwarzrot werden könnte und das wiederum könnte doch zur Korrektur wirklich falscher, also ideologischer Veränderungen führen.

Dein Wort in Gottes Gehörgang!
Ich habe noch nie erlebt, dass bei einem Regierungswechsel der erreichte status quo trotz vorhergehender heißer Debatte und Ablehnung durch die damalige Opposition wieder aufgegriffen und in den Urzustand versetzt wurde.
Und beim Jagdgesetz ist es noch unwahrsscheinlicher, da sich
1. die Jäger bereits drauf einstellen mussten
und
2. das zu bedienende Klientel der Jäger zu klein und ohne große Lobby ist
und
3. das "Tier- und Naturschützer Klientel" derzeit eher umsorgt als verschreckt werden soll!
Auch von der CDU!
 
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Selbiges befürchte ich auch.Was uns vor allem offensichtlich fehlt ist eine starke Führung, einen echten Mann, wie es skogman gerne persifliert, jemanden mit Empathie,Ausstrahlung, Sendungsbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, der nach innen die Mengen vereinen kann und nach außen die Jagd eisenhart verteidigt.

Ganz wichtig zuerst, der nach innen vereint.

Ich muss die Jäger stark machen. Dazu sind Symbole notwendig.

1000 Hörner hätten stark machen können, die Diskussion um Wölfe macht die Jägerschaft schwach.

Das Ergebnis nur wenige machen mehr mit.
 
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Die Schliefenanlage wird nicht verboten, Hundesport ist also weiter möglich,

die Baujagd aber nicht.

Wer hat da verhandelt???

Was hat das mit Jagd und Jagdgesetz zu tun?
 
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Skogman beschreibt hier sehr gut wie politische Arbeit funktioniert.
Die Verbände arbeiten genau auf dieser Ebene, was m.E. auch ihre vorwiegende Aufgabe ist.

Die überkochenden Emotionen sind an bestimmten Stellen zu bestimmter Zeit eher hinderlich als nützlich, auch wenn man sehr oft mit geballter Faust in der Tasche am Tisch sitzt.

Remmel hat nun sehen lassen: Und hat jemand ernsthaft erwartet, dass der Entwurf eines grünen Ministers anders aussehen würde?

Parallel müssen unsere Verbände und auch jeder einzelne von uns an einer positiven öffentlichen Meinung arbeiten. Durch Gespräche aufklären. Wissen weitergeben.

Die öffentliche Meinung ist nicht die der laut schreienden, zündelnden Jagdgegner. Die breite Masse trägt diese Aktionen nicht mit.

Auf der richtigen Ebene müssen die Phrasen und Lügen der Jagdgegner aufgedeckt und bekämpft werden. Jede Zielgruppe, jedes Medium mit seinem eigenem Stil. Mal klug und besonnen, mal frech und kämpferisch und auch mal juristisch oder gar böse ; aber immer mit kühlem Kopf.
 
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... Ich habe noch nie erlebt, dass bei einem Regierungswechsel der erreichte status quo trotz vorhergehender heißer Debatte und Ablehnung durch die damalige Opposition wieder aufgegriffen und in den Urzustand versetzt wurde ...
Dafür gibt es einige Beispiele.
Ein wirklich heiß und intensiv diskutiertes aus NRW:
Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hatte zum Wintersemester 2006/2007 die Studiengebühren in NRW eingeführt - die folgende rot-grüne Minderheitsregierung schaffte diese zum Wintersemester 2011/2012 wieder ab.
 
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Parallel müssen unsere Verbände und auch jeder einzelne von uns an einer positiven öffentlichen Meinung arbeiten. Durch Gespräche aufklären. Wissen weitergeben.

Nur so geht es, dazu müßte aber auch Einigkeit bestehen..


Die öffentliche Meinung ist nicht die der laut schreienden, zündelnden Jagdgegner. Die breite Masse trägt diese Aktionen nicht mit.

Der breiten Masse ist das Thema halbwegs egal, mit Tendenzen gegen die altbackenden Bambimörder zu sein.

Das in eine zumindest leicht pro-Jagdeinstellung zu drehen wäre wünschenswert.
 
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Hier der ganze Spuk im Wortlaut:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2211.pdf

Den Wildkameras geht es u. a. auch an den Kragen:

,,§ 1 9
Sachliche Verbote 1
(Zu § 1 9 BJG, abweichend zu § 1 9 BJG)"
( 1 ) Verboten ist:
1 . mit Schrot oder Posten auf Schalenwild zu schießen; ausgenommen ist der
Fangschuss;
2 . d ie Jagd mit Vorderladerwaffen, Bolzen oder Pfeilen;
3 . bei der Jagd Büchsenmunition mit bleihaitigen Geschossen sowie bleihaltige
Flintenlaufgeschosse zu verwenden;2
4. mit Bleischrot d ie Jagd an und über Gewässern auszuüben;
5. auf Rehwild und Scharzwildfrischlinge (noch nicht einjährige Stücke) mit
Büchsenpatronen zu schießen, deren Auftreffenergie auf 1 00 m (E 1 00) weniger
als 1 .000 Joule beträgt;
6. Wild , ausgenommen Schwarzwild und Raubwild , zur Nachtzeit zu erlegen; als
Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis
eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang;


1 Die Beobachtung m it Wildkameras ist gemäß § 4 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
verboten . Bei einer gemäß § 6b Absatz1 BDSG zu lässigen Überwachu ng sind der Umstand der
Beobachtung u nd die verantwortliche Stelle/Person durch geeignete
Maßnahmen, insbesondere durch gut sichtbares Anbringen eines Hinweisschildes,
erkennbar zu machen (§ 6b Absatz 2 BDSG).

Zu finden auf Seite 9 des Dokuments.
 
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zum Thema Wildkamera:
es handelt sich hier um eine Fussnote die sich interpretierend auf das BDSG bezieht...........ich halte diese Interpretation zumindest für fragwürdig (Beobachtung im öffentlichen raum für private zwecke etc. etc.).
Ist eine Fussnote normativ?
 
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Die Wildkameras würde ich sehr vermissen. Sie sind ein wirklich nützliches Instrument im Revier.

Die Schießstände dürften wohl auch voll werden:

(2) Für den Schießnachweis nach Absatz 1 Nummer 1 sind folgende Bedingungen
zu erfüllen:
1 . Es sind auf dem Schießstand
a) fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 Meter
auf die flüchtige Überläuferscheibe Nummer 5 oder Nummer 6 des Deutschen
Jagdschutz-Verbandes (laufender Keiler),
b) fünf Schüsse auf den laufenden Keiler angehalten auf der Schneisenmitte,
stehend, freihändig und
c) fünf Schüsse auf den laufenden Keiler angehalten auf der Schneisenmitte, sitzend
abzugeben oder
2. es sind im Schießkino
a) fünf Schüsse im Anschlag stehend , freihändig auf ein stehendes Stück
Schwarzwild
b) fünf Schüsse sitzend, freihändig auf ein stehendes Stück Schwarzwild und
c) zehn Schüsse stehend , freihändig auf flüchtiges Schwarzwild
abzugeben.
(3) Die Übung kann als Ganzes wiederholt werden.
(4) Der Schießnachweis nach Absatz 2 Nummer 1 gilt als erbracht, wenn
mindestens 1 00 Ringe erreicht wurden; es zählen nur die Ringe ,,8", ,,9" und " 1 0" mit
der Erweiterung, dass die Ringe ,, 5" und ,,3" nach vorne, in Laufrichtung, als ,,8"
gezählt werden. Der Schießnachweis nach Absatz 2 Nummer 2 gilt als erbracht,
wenn mindestens 1 5 Gesamttrefferpunkte erreicht wurden. Für anatomisch tödliche
Treffer wird ein Punkt vergeben."

Ich bin gespannt was von der Giftliste noch so übrig bleibt.
Wünschenswert wäre die Beibehaltung des Status Quo. Ich befürchte aber das das bei Rot/Grün aber Wunschdenken ist.
 
A

anonym

Guest
zum Thema Wildkamera:
es handelt sich hier um eine Fussnote die sich interpretierend auf das BDSG bezieht...........ich halte diese Interpretation zumindest für fragwürdig (Beobachtung im öffentlichen raum für private zwecke etc. etc.).

Sie ist nicht fragwürdig, sie ist völliger Quatsch, weil in sich widersprüchlich.
§ 4 Abs. 1 BDSG sagt aus, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur zulässig ist, wenn ein Erlaubnistatbestand aus dem BDSG oder anderen Gesetzen vorliegt. Die Fußnote sagt im ersten Satz, dass hiernach der Einsatz von WIldkameras verboten wäre, also kein Erlaubnistatbestand vorliegt.

Um dann im zweiten Satz einen möglichen Erlaubnistatbestand (§6b BDSG) zu servieren.

Das unabhängig von der Frage, ob das BDSG überhaupt Anwendung findet.
 

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