Die Katze ist aus dem Sack. LJG NRW

G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Die Wildkameras würde ich sehr vermissen. Sie sind ein wirklich nützliches Instrument im Revier.

Die Schießstände dürften wohl auch voll werden:

(2) Für den Schießnachweis nach Absatz 1 Nummer 1 sind folgende Bedingungen
zu erfüllen:
1 . Es sind auf dem Schießstand
a) fünf Schüsse stehend freihändig aus einer Entfernung zwischen 48 und 62 Meter
auf die flüchtige Überläuferscheibe Nummer 5 oder Nummer 6 des Deutschen
Jagdschutz-Verbandes (laufender Keiler),
b) fünf Schüsse auf den laufenden Keiler angehalten auf der Schneisenmitte,
stehend, freihändig und
c) fünf Schüsse auf den laufenden Keiler angehalten auf der Schneisenmitte, sitzend
abzugeben oder
2. es sind im Schießkino
a) fünf Schüsse im Anschlag stehend , freihändig auf ein stehendes Stück
Schwarzwild
b) fünf Schüsse sitzend, freihändig auf ein stehendes Stück Schwarzwild und
c) zehn Schüsse stehend , freihändig auf flüchtiges Schwarzwild
abzugeben.
(3) Die Übung kann als Ganzes wiederholt werden.
(4) Der Schießnachweis nach Absatz 2 Nummer 1 gilt als erbracht, wenn
mindestens 1 00 Ringe erreicht wurden; es zählen nur die Ringe ,,8", ,,9" und " 1 0" mit
der Erweiterung, dass die Ringe ,, 5" und ,,3" nach vorne, in Laufrichtung, als ,,8"
gezählt werden. Der Schießnachweis nach Absatz 2 Nummer 2 gilt als erbracht,
wenn mindestens 1 5 Gesamttrefferpunkte erreicht wurden. Für anatomisch tödliche
Treffer wird ein Punkt vergeben."

Ich bin gespannt was von der Giftliste noch so übrig bleibt.
Wünschenswert wäre die Beibehaltung des Status Quo. Ich befürchte aber das das bei Rot/Grün aber Wunschdenken ist.
Die müssen doch nur remmels Konterfei auf die zehn kleben. Dann schießt jeder lodenopi wie Stoeberjaeger. Hatte der da die Finger im Spiel?!
 
A

anonym

Guest
Sie ist nicht fragwürdig, sie ist völliger Quatsch, weil in sich widersprüchlich.
§ 4 Abs. 1 BDSG sagt aus, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nur zulässig ist, wenn ein Erlaubnistatbestand aus dem BDSG oder anderen Gesetzen vorliegt. Die Fußnote sagt im ersten Satz, dass hiernach der Einsatz von WIldkameras verboten wäre, also kein Erlaubnistatbestand vorliegt.

Um dann im zweiten Satz einen möglichen Erlaubnistatbestand (§6b BDSG) zu servieren.

Das unabhängig von der Frage, ob das BDSG überhaupt Anwendung findet.


Ja Paragraph § 4 Abs. 1 BDSG

"(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat."

Das ist ja bei Wildkameras wohl eher nicht der Fall!
 
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14 Aug 2013
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Welche Einstellung habe ich denn deiner Meinung nach- oder hast du das gleiche Leseproblem, welches hier offenbar etliche zu haben scheinen?

Beim Lesen deiner bisherigen Posts drängt sich der Eindruck auf, du wolltest Leuten an Hand ihrer
"inneren Beziehung" das Recht absprechen einen JS zu erwerben. ( oder vielleicht sogar Jäger zu werden..)

Erstens glaube ich nicht, daß dir irgendjemand das Recht gibt über die innere Einstellung anderer zu befinden ( wer hat deine überprüft ? ) und zweitens bringt ein Abkapseln in der momentanen Situation gar nix.
Das klingt schwer nach Freimaurerloge und was mit denen passiert ist, ist wohl bekannt.

Ob das jetzt eine Lese- oder ein Schreibproblem ist, sei mal dahin gestellt.
 
H

Heidi15

Guest
Was soll man mit einer Katze machen, die in einer Lebendfalle sitzt, kann oder soll man die zum Tierheim bringen?
 
A

anonym

Guest
Ja Paragraph § 4 Abs. 1 BDSG

"(1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat."

Das ist ja bei Wildkameras wohl eher nicht der Fall!

Doch. In dem Moment, in dem Du Personen aufnimmst, ob gewollt oder ungewollt, hast Du personenbezogene Daten erhoben und/oder verarbeitet.
 
A

anonym

Guest
Doch. In dem Moment, in dem Du Personen aufnimmst, ob gewollt oder ungewollt, hast Du personenbezogene Daten erhoben und/oder verarbeitet.

Ja gut. Also wäre es theoretisch wenn keiner vors Bild läuft ohne Hinweisschild erlaubt?! :biggrin: Naja ich hab eh keine, deshalb bin ich da auch nicht so im Bilde...
 
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... deswegen fängt man sie ja ein ...
Vorsicht mit dem Begriff "deswegen". In NRW ist es nicht erlaubt, Fallen zum Zwecke des Fanges von Katzen zu stellen. Die Fangjagd ist eine Form der Jagdausübung auf Wild - die Katze ist kein Wild. Eine Katze in einer Falle ist darum immer ein Fehlfang.
Hat man dann also zufällig in seiner Falle eine Katze, so bleiben nur die Möglichkeiten sie wieder frei zu lassen, sie ihrem Besitzer - soweit bekannt - zu übergeben oder sie dem Fundamt / Tierheim zu übergeben.
Das Töten einer zufällig gefangenen Katze war in NRW nie erlaubt. Voraussetzung für das Töten ist, dass von der Katze eine unmittelbare Gefahr für das Wild ausgeht - eine gefangene Katze jedoch kann das Wild nicht gefährden. Insofern gibt es bei Katzen in Lebendfallen kein "deswegen".
 
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Beim Lesen deiner bisherigen Posts drängt sich der Eindruck auf, du wolltest Leuten an Hand ihrer
"inneren Beziehung" das Recht absprechen einen JS zu erwerben. ( oder vielleicht sogar Jäger zu werden..)

Erstens glaube ich nicht, daß dir irgendjemand das Recht gibt über die innere Einstellung anderer zu befinden ( wer hat deine überprüft ? ) und zweitens bringt ein Abkapseln in der momentanen Situation gar nix.
Das klingt schwer nach Freimaurerloge und was mit denen passiert ist, ist wohl bekannt.

Ob das jetzt eine Lese- oder ein Schreibproblem ist, sei mal dahin gestellt.

Wenn du das so hineinlesen willst, sei dir das unbenommen. Wogegen ich bin, ergibt sich aus Post 129, 146, 172.
Ich mache (im Fliegenfischerbereich) meine Erfahrungen mit zeitgeistigen "jugendlich-hippen" Modetrendhinterherlaufern, möchte diese im Jagdbereich nicht auch noch machen müssen.
Das Recht dazu, mir die Erfahrungen, die ich machen will, selbst auszusuchen, nehme ich mir frecherweise einfach. Wenn dir das nach Freimaurerloge oder sonstwas klingt, ist das dein Problem. Jedenfalls möchte ich mich nicht damit beschäftigen, mühevoll zu widerlegen, was du in meine relativ schlichte Aussage hineinzugeheimnissen beabsichtigst.:biggrin:
 

Fex

Moderator
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Vorsicht mit dem Begriff "deswegen". In NRW ist es nicht erlaubt, Fallen zum Zwecke des Fanges von Katzen zu stellen. Die Fangjagd ist eine Form der Jagdausübung auf Wild - die Katze ist kein Wild. Eine Katze in einer Falle ist darum immer ein Fehlfang....
Das Töten einer zufällig gefangenen Katze war in NRW nie erlaubt. Voraussetzung für das Töten ist, dass von der Katze eine unmittelbare Gefahr für das Wild ausgeht - eine gefangene Katze jedoch kann das Wild nicht gefährden. Insofern gibt es bei Katzen in Lebendfallen kein "deswegen".

Du hast mein "deswegen" missinterpretiert. Ich meinte "deswegen" in Zusammenhang mit "ins Tierheim verbringen", anstelle von Wiederaussetzen des Fehlfanges.
 
A

anonym

Guest
Ja gut. Also wäre es theoretisch wenn keiner vors Bild läuft ohne Hinweisschild erlaubt?! :biggrin: Naja ich hab eh keine, deshalb bin ich da auch nicht so im Bilde...

Vereinfacht gesagt: Wenn Du das zuverlässig verhindern könntest, ja. Also beispielsweise innerhalb eines Gatters, aber wenn der Waldarbeiter dann die Bäumchen freischneidet ...
 
Registriert
1 Nov 2006
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7.150
... Beim Lesen deiner bisherigen Posts drängt sich der Eindruck auf, du wolltest Leuten ... das Recht absprechen ... vielleicht sogar Jäger zu werden ...
Selbst wenn es so wäre ... Warum denn eigentlich nicht? "Jagen" und "Jäger sein" drückt sich doch in unserem Lande so deutlich heterogen aus, dass man doch durchaus Verhaltensweisen finden kann, die man selbst glasklar ablehnt, weil man sie für dazu geeignet hält, dem Ansehen der Jagd insgesamt zu schaden.

Selbstverständlich kann man der Theorie folgen, dass jede Form und jede Ausprägung des Aufsuchen, Nachstellen, Erlegens und Fangen immer besser ist als sich nicht der Jagd zu widmen. Und daraus schließen, je mehr Menschen sich in irgendeiner Form dem Thema widmen, desto höher die Zahl der Multiplikatoren pro Jagd. Nennen wir es von mir aus "Theorie der Akzeptanz durch jagdliche Quantität".

Aber warum sollte dann nicht auch die "Theorie der Akzeptanz durch jagdliche Qualität" des Diskutierens wert sein?

Das ich Anhänger der zweiten Theorie bin, dass ist hier Vielen nicht neu. Ich gebe dennoch zu, dass diese Theorie selbstverständlich ihre Schwächen hat. Nur warum fällt es den "Anderen" nur so schwer wenigstens einmal darüber nachzudenken, ob es nicht wirklich Jagdscheininhaber gibt, die der Sache mehr schaden als nutzen?
 

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