buntes treiben ohne jagdschein!

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anonym

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schweisshund schrieb:
Tja ist das nun Jagdausübung oder nicht? Falls ja, dann bräuchte niemand mehr einen Jagdschein. :18:

Tja. Die Argumentation ist manchmal hier schon unglaublich. Jeder darf jagen nach Herzenslust, Jagdschein ist ja überflüssig, denn solange nur einer in der Corona den hat, dann ist man ja dessen "Jagdhelfer", und im Zweifel ist eh' alles Tierschutznotstand. Was für eine Mentalität. Dann seid doch so ehrlich und sprecht euch für die Abschaffung der Prüfung und der Pappe aus, wäre nur konsequent.

Carcano
 
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anonym

Guest
schweisshund schrieb:
Worüber ja glaube ich auch immer noch Unklarheit besteht, ist die Frage ob Durchgehschützen erlaubt sind? Wenn ja dann nur als Hundeführer oder auch ohne Hund oder auch wenn keine Hunde auf der DJ sind?

Das Wort Durchgehschütze würde ich mal als Unwort des Jahres küren.
Den Durchgeschützen gibt es nicht,und hat es nie gegeben.
Es gibt den Hundeführer mit Waffe,mehr nicht.
Allein der Hundeführer darf max. den Fangschuss abgeben,oder aber den Fangschuss auf vom Hund gestellte Stücken.
Alles andere währe aus meiner persönlichen Sichtweise eine wilde Knallerei,die nicht im entferntesten den Sicherheitsbestimmungen entspricht.

Gruß
 
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Von Hameln schrieb:
schweisshund schrieb:
Worüber ja glaube ich auch immer noch Unklarheit besteht, ist die Frage ob Durchgehschützen erlaubt sind? Wenn ja dann nur als Hundeführer oder auch ohne Hund oder auch wenn keine Hunde auf der DJ sind?

Das Wort Durchgehschütze würde ich mal als Unwort des Jahres küren.
Den Durchgeschützen gibt es nicht,und hat es nie gegeben.
Es gibt den Hundeführer mit Waffe,mehr nicht.
Allein der Hundeführer darf max. den Fangschuss abgeben,oder aber den Fangschuss auf vom Hund gestellte Stücken.
Alles andere währe aus meiner persönlichen Sichtweise eine wilde Knallerei,die nicht im entferntesten den Sicherheitsbestimmungen entspricht.

Gruß

Richtig.

Aber bei uns heißt es Durchgehschützen. Anders kenne ich das garnicht, vom begrifflichen her.

Ist es denn nun irgendwo niedergeschrieben, dass die Durchgehschützen auf DJ erlaubt sind oder nicht?

Eigentlich sollte in jeder Treibertruppe ein Treiber mit JS+Waffe dabei sein.
 
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schweisshund schrieb:
Ist es denn nun irgendwo niedergeschrieben, dass die Durchgehschützen auf DJ erlaubt sind oder nicht?

Ein Blick in die UVV Jagd hilft hier:

'(11) Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Schußwaffen mitführen. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.

Durchführungsanweisung zu Absatz 11

Das Mitführen der Schußwaffe kann für den Durchgeh- oder Treiberschützen zweckmäßig sein
- für den Fangschuß,
- für den Schuß auf vom Hund gestelltes Wild.'
 
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xxmarkyxx schrieb:
schweisshund schrieb:
Ist es denn nun irgendwo niedergeschrieben, dass die Durchgehschützen auf DJ erlaubt sind oder nicht?

Ein Blick in die UVV Jagd hilft hier:

'(11) Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Schußwaffen mitführen. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.

Durchführungsanweisung zu Absatz 11

Das Mitführen der Schußwaffe kann für den Durchgeh- oder Treiberschützen zweckmäßig sein
- für den Fangschuß,
- für den Schuß auf vom Hund gestelltes Wild.'

Ah, danke. Ist eine unterladene Waffe eine entladene Waffe? Nee, ne?
 
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Thersites schrieb:
Bollenfeld schrieb:
Aber auch in diesem Fred gibt es keinen Verweis auf ergangene Urteile oder auf Gesetzeskommentare. Leider!
Warum auch?
Wenn du für alles eindeutige gesetzliche Regelungen brauchst, wird dir noch nicht einmal die Richtlinie helfen: "How to sh*t in the Woods".
Unabhängig von den auslösenden Threads sind folgende Fragen zu beantworten:
1.) Ist die Nöttötung (ggfls. Notschlachtung) eines schwer verletzten Wirbeltieres für jeden], der die Fähigkeit dazu besitzt erlaubt?
Antwort: Eindeutig Ja. Und das ist keine Jagdausübung!
.....

Wie wir zwischenzeitlic h wissen, ist deine Antwort falsch.

Bestes Beispiel ist die unschöne Geschichte um den vor einiger Zeit angeblich kranken Wolf, der drei Jäger veranlasste, ihn mittels Schuß zu erlösen.

M.W. hat das erstinstanzliche Gericht diese Entschuldigung nicht gelten lassen.
 
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Zerreiche schrieb:
Wie wir zwischenzeitlic h wissen, ist deine Antwort falsch.

Bestes Beispiel ist die unschöne Geschichte um den vor einiger Zeit angeblich kranken Wolf, der drei Jäger veranlasste, ihn mittels Schuß zu erlösen.

M.W. hat das erstinstanzliche Gericht diese Entschuldigung nicht gelten lassen.

Ist sie nicht. Der Fall des Wolfes ist da kein gutes Beispiel, da es im Fall eines kranken Wolfes zu Widersprüchen zwischen Naturschutzgesetz, Tierschutzgesetz und Jagdgesetz kommt. Das Naturschutzgesetz verbietet das Töten von geschützten Arten ohne vorherige Sondergenehmigung der Naturschutzbehörde. Die anderen beiden Gesetze verlangen nach Euthanasie. Vor Gericht ist das Naturschutzgesetz höherwertig. Für alle Tiere, die nicht durch das Naturschutzgesetz geschützt sind gilt obige Aussage uneingeschränkt.
 
A

anonym

Guest
Habt ihr was eingeworfen?

Wieviel Verdrehung will man denn noch produzieren um sich eine Sache die dzum eigenen Gutso passt zurechtzubiegen?

Das Urteil mit dem Wolf lief in etwa so wie von formica begründet. Natürlich ist das absurd und verlangt, ja fördet regelrecht das Leiden der Kreatur. Die Argumentation kann nur dadurch salviert werden, dass eben der Schutz einer geschützen Art in jedem Fall höher zu werten ist als es die Erlösung des Individuums ist.

Letztlich hat mit diesem Urteil einmal mehr der gesunde Menschenverstand verloren.

Wie kann man aus dem Abfangen eines gebunden, zumeist verletzten Stück Wildes, oder eines im Wundbett sitzenden Stückes konsturieren man bräuchte dann überhaupt keinen Jagdschein mehr oder jeder dürfe jagen?
Das eine ist eine Ausnahmesituation nicht mit dem Ziel Wild zu erlegen und auch schon gar nicht mit Schusswaffeneinsatz. Es passiert eben erst nach dem im übrigen missglückten Schuss. Das höherwertige Gut der Leidensminimierung rechtfertigt, soweit die Sachkunde vorhanden ist, die Nottötung.
Jagd ist i.d.R. keine Nottötung und erfolgt mit dem Ziel der Erlegung des Wildes, nicht zumindest nicht zwangsläufig seiner Leidensminmierung.

Jagd ist auch das Aufsuchen, Nachstellen etc von Wild. Wer käme deshalb auf den Gedanken ein Treiber, der in die Dickung kriecht umd das Wild rauszujagen, bräuchte einen Jagdschein? :30: :30: :30:

Neue VO "How to shxt in the wood". :22:
 
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BHD, ich glaube, du machst es dir etwas einfach.

Der Treiber braucht sicherlich keinen Jagdschein, er ist Gehilfe.

Anders kann das schon beim HF aussehen, wenn der nicht nur im Auftrag des Jagdleiters seine Hunde managt, sondern auch direkt Beute macht.

Ich wills mal so sagen:
Dem Teckelführer mit Taschenmesser wird man nicht nachsagen können, daß er schon zu Beginn der Jagd den Vorsatz hatte, Strecke zu machen, wohingegen man dem HF einer Terriermeute, der mit Bajonett, aber ohne Jagdschein aufläuft, schon einen gewissen Vorsatz unterstellen könnte.

Ich glaube mich an einen Vorgang im Saupark Springe zu entsinne, wo jagdscheinloser HF mit seinen Jack-Russel angeblich hervorragende Arbeit leistete, aber eben wegen fehlenden Jagdscheins ziemlichen Ärger bekam.
Viellicht weiß jemand dazu genaues?
 
A

anonym

Guest
Das wurde hier diskutiert, jedenfalls hat er heute einen JS, so schlimm kann es also nicht gewesen sein.


Die Einlassung von Carcano bezogen sich aber auf einen Forstarbeiter ohne Hund(e). :13:

Ich frage mich, wer sich beim Besteigen des Autos hier alles so anschnallt. Da müsste man doch aus dem Anlegen des Sicherheitsgurtes ein vorsätzliches verkehrsgefährdenes Verhalten konstruieren können, sonst bräuchte er den Gurt doch gar nicht. :12: :12:

Ich habe Hunde mit 10 kg und weniger erlebt, die alleine Rehe fingen. :shock: Ah, ja Vorsatz, gar Hetzjagd. :30: :31:

Und wenn der Treiber jetzt aus Angst vor Blockwarten nur sein Brotzeitmesser mitführt, cui bono?
 
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schweisshund schrieb:
Ah, danke. Ist eine unterladene Waffe eine entladene Waffe? Nee, ne?

Es ist wohl den Zeitläuften geschuldet, dass junge unerfahrene Jäger nicht den Unterschied zwischen UVV und WaffG wissen.
Für die Jagdausübung (und unsere Fragen) ist allein die UVV maßgebend.
Und die sagt:

§ 4 Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagden

[...]

(11) Durchgeh- oder Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.

Durchführungsanweisung zu Absatz 11

Als Feldstreife kann nach Entscheidung des Jagdleiters auch eine Streife mit flankierenden und vorgestellten Schützen in sonstigem übersichtlichen Gelände gelten.
Das Mitführen der Schusswaffe mit entladenen Läufen (Patronenlager) ist ausnahmsweise für den Durchgeh- und Treiberschützen zulässig
für den Eigenschutz,
für den Fangschuss,
für den Schuss auf vom Hund gestelltes Wild.

Besonders Absatz 2 der Durchführungsanweisung ist bei heutigen Mais- und Drückjagden wichtig. Für Durchgehschützen gibt es die Ausnahme, daß sie eine unterladene Waffe, also eine Waffe ohne Patronen in den Läufen bzw. Patronenlagern, wohl aber im Magazin im Treiben mitführen dürfen.

Und genau deshalb habe ich bei einer Streife auf Sauen im Senf extra meine Repetierflinte mitgenommen.

Könnt ihr Mädels nicht mal selbst nachlesen oder ältere Weidgenossen fragen?
 
A

anonym

Guest
carcano schrieb:
boarhuntingdogs schrieb:
Die Einlassung von Carcano bezogen sich aber auf einen Forstarbeiter ohne Hund(e). :13:
Nein.

Carcano


carcano schrieb:
schweisshund schrieb:
Tja ist das nun Jagdausübung oder nicht? Falls ja, dann bräuchte niemand mehr einen Jagdschein. :18:

Tja. Die Argumentation ist manchmal hier schon unglaublich. Jeder darf jagen nach Herzenslust, Jagdschein ist ja überflüssig, denn solange nur einer in der Corona den hat, dann ist man ja dessen "Jagdhelfer", und im Zweifel ist eh' alles Tierschutznotstand. Was für eine Mentalität. Dann seid doch so ehrlich und sprecht euch für die Abschaffung der Prüfung und der Pappe aus, wäre nur konsequent.

Carcano

Nein :14: Guckst Du nochmal oben? Das Zitat von Schweisshund bezog sich, wie ich glaube ironsich auf meine Forstarbeiterbeispiel.
 
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anonym

Guest
Der Kommentar bezieht sich vielmehr auf alles. Darin liegt ja gerade der Sarkasmus begründet.

Carcano
 

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