buntes treiben ohne jagdschein!

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@ Eben Klofö, so siehts nämlich aus.
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Und seit wann ist das Abfangen einer Sau keine Jagdausübung mehr??? Und allein das war hier die Fragestellung.
Ob da jemand Schiß hat, ein Stück Wild abzufangen oder nicht, ist ein ganz anderes Kapitel.
 
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anonym

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So tendenziell neige ich dazu, dem Justitiar der Klosterkammer zuzustimmen. Bei meiner staatskirchenrechtlichen Prägung vielleicht entschuldbar.
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C.
 

steve

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Der Falkner (der idR. das Wild nicht töten muss) übt eindeutig die Jagd aus. Der Frettchenführer der sein Frettchen mitsamt Karnikel aus dem bau zieht und ersterem dann denn Handkantenschlag versetzt braucht wohl unstreitig keinen Jagdschein...so ganz einfach ist es nicht.
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Oh steve,
da vermanscht Du wieder einiges:
Es kommt doch nur auf den Grad der Selbstständigkeit an, ob einer Jagdhelfer oder Jäger ist!
Wenn der Frettchenführer mit seinen Frettchen allein vor dem Bau steht und diese reinschickt, braucht er natürlich einen JS!
Also, wenn der unter Aufsicht eines Jägers seine Fretts in den Bau läßt, dürfte er Helfer sein. Dann ist es auch völlig unerheblich, wer den Handkantenschlag ausführt, den "ein Wirbeltier töten darf der, der die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat", und das kann natürlich auch ein Nichtjäger sein. Aber die Jagd ausüben, also Wild aufsuchen etc. darf der nicht...
WH Klaus
 
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anonym

Guest
Zulässige Jagdausübung ohne Jagdschein?

Dieser ältere Thread ist durch den Leipziger tödlichen Jagdunfall leider wieder sehr aktuell geworden. In ihm findet sich auch die rechtliche Substanz, die der von Thersites neu eröffnete Thread bisher noch nicht hat. Deshalb wieder nach oben geholt.

Carcano
 
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Aber auch in diesem Fred gibt es keinen Verweis auf ergangene Urteile oder auf Gesetzeskommentare. Leider!
 
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Bollenfeld schrieb:
Aber auch in diesem Fred gibt es keinen Verweis auf ergangene Urteile oder auf Gesetzeskommentare. Leider!
Warum auch?
Wenn du für alles eindeutige gesetzliche Regelungen brauchst, wird dir noch nicht einmal die Richtlinie helfen: "How to shit in the Woods".
Unabhängig von den auslösenden Threads sind folgende Fragen zu beantworten:
1.) Ist die Nöttötung (ggfls. Notschlachtung) eines schwer verletzten Wirbeltieres für jeden], der die Fähigkeit dazu besitzt erlaubt?
Antwort: Eindeutig Ja. Und das ist keine Jagdausübung!
2.) Darf ein Treiber mit angeleintem Hund ohne Jagdschein durchgehen?
Antwort: Eindeutig Ja.
3. Darf ein Treiber ohne Jagdschein seinen Hund mit Einwilligung des Jagdherren schnallen? Wohl ja, aber: Der Treiber ohne JS darf kein gesundes, auch gebundenes Stück "abfangen".

Was auch noch nicht durch ergangene Urteile oder Gesetzeskommentare geklärt ist: Darf man linkshändig onanieren, und wo steht das?
 
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anonym

Guest
Thersites schrieb:
1.) Ist die Nöttötung (ggfls. Notschlachtung) eines schwer verletzten Wirbeltieres für jeden, der die Fähigkeit dazu besitzt erlaubt?
Antwort: Eindeutig Ja. Und das ist keine Jagdausübung!
Eindeutig nein.
Warum nicht "jedem", ist von anderen hier in zwei Threads schon erklärt worden. Lies es halt nach, oder bleib unwissend.

Carcano
 
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carcano schrieb:
Thersites schrieb:
1.) Ist die Nöttötung (ggfls. Notschlachtung) eines schwer verletzten Wirbeltieres für jeden, der die Sachkunde dazu besitzt, erlaubt?
Antwort: Eindeutig Ja. Und das ist dann keine Jagdausübung!
Eindeutig nein.
Warum nicht "jedem", ist von anderen hier in zwei Threads schon erklärt worden. Lies es halt nach, oder bleib unwissend.

Carcano
Ops, Wiki ist zwar nicht überall die Lösung, aber vielleicht diesmal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notschlachtung
oder:
http://www.tierschutz-tvt.de/fileadmin/ ... 4_2010.pdf

"Patentrezepte für die Entscheidung, ob und wie Nottötungen vorzunehmen sind,
kann es nicht geben, da die Vielfalt der möglichen Einzelfälle situationsangepasstes
Handeln erzwingt. Die folgenden Ausführungen sollen zur Entscheidung beitragen."
oder:
http://library.vetmed.fu-berlin.de/pd/f ... dtiere.pdf

Und nun nenn mir mal ein Gesetz oder Verordnung, die das aushebelt.
 
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boarhunter schrieb:
@ Eben Klofö, so siehts nämlich aus.
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Und seit wann ist das Abfangen einer Sau keine Jagdausübung mehr??? Und allein das war hier die Fragestellung.
Ob da jemand Schiß hat, ein Stück Wild abzufangen oder nicht, ist ein ganz anderes Kapitel.

Definiere Abfangen....
Ein angeschossenes oder angefahrenes Stück, dass z.B. am Straßenrand liegt darf von jedem, der zufällig vorbeikommt und die notwendigen Fähigkeiten hat, abgetan werden.
 
A

anonym

Guest
Thersites schrieb:
Ops, Wiki ist zwar nicht überall die Lösung, aber vielleicht diesmal:
Manchmal nutzt auch Wikipedia etwas, das stimmt. Hier aber nicht. Worauf es ankommt, wurde schon vor Jahren von BlaserR93 gesagt, dann jetzt im aktuellen Thread noch einmal. Deine Übertreibung hatte und hat also eindeutig unrecht.

Carcano
 
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Von dir bin ich intelligenteres gewöhnt.
Das einzige von R 93 hier ist:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Airedale:
Daß der normale Treiber, der in Sinne von Tierschutz und Waidgerechtigkeit handelt und den angeflickten Hasen gekonnt erlöst (daher meine Formulierung "im Rahmen seiner Möglichkeiten"), deshalb die Jagd ausübt und ohne Schein im Unrecht ist, ja sich strafbar macht, daß vermag ich nicht nachzuvollziehen!!! Gleiches gilt auch für den Hundeführer der den gehalten Frischling oder kranken Überläufer abfängt.<HR></BLOCKQUOTE>

Ist aber wohl so. Er (Hundeführer) geht ja mit dem Wissen, dass er höchstwahrscheinlich mindestens eine Sau abfangen wird, zu dieser Jagd.?????????????????????????????????????????????? Was anderes wäre es, wenn jemand durch Zufall in eine Situation kommt, wo er ein Tier erlösen muss, z.B. bei einem Verkehrsunfall. Im konkreten Fall kann ich es aber nicht nachvollziehen, warum der Hundeführer, wenn er so passioniert ist, nicht schon längst den Jagdschein gemacht hat

blaserr93"

Und das ist doch recht schwach. Könnte, hätte, sollte.
Wie gesagt: Ein Treiber, der mit oder ohne (angeleintem Hund) durchgeht, sollte mind. den Jagdschein haben, da ihm eine angeschossenen Sau unterkommen könnte?????
Geht´s noch?
 
A

anonym

Guest
Nein es geht nicht.

Es würde ja auch weiter unterstellen, dass die Dj per se das Stellen und Halten von Wild mit sich bringt - uiiiiihhhh.
Weiter kann, wie ich im anderen Tröt schrieb, ja auch durchaus der Mitdurchgeher ohne JS darauf rechnen, dass da fähige JS-Inhaber sind. Dann steckt der aber gerade im Schwarzdorn usw. und dann kann eben passieren, dass die Tötung geboten ist.

Mal wieder ein Beispiel aus der realen Jagd:
Ein Forstarbeiter, der seit vielen Jahren mit zur DJ als Treiber ohne JS geht, begegnete mir vor ein paar Jahren auf einmal mit einem langen Messer. Ich fragte ihn, was das solle, er hätte doch noch nie ein solches Teil mit sich rumgeschleppt.
Die Antwort, (festhalten): "Ich hatte da letztlich ein Stück Kahlwild, das war krankgeschossen und saß da in einem Graben. Keiner ist da hin. Ich konnte nichts tun. Das hat ewig gedauert bis es vor bei war. Das will ich nicht nochmal mitmachen."
 
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boarhuntingdogs schrieb:
Mal wieder ein Beispiel aus der realen Jagd:
Ein Forstarbeiter, der seit vielen Jahren mit zur DJ als Treiber ohne JS geht, begegnete mir vor ein paar Jahren auf einmal mit einem langen Messer. Ich fragte ihn, was das solle, er hätte doch noch nie ein solches Teil mit sich rumgeschleppt.
Die Antwort, (festhalten): "Ich hatte da letztlich ein Stück Kahlwild, das war krankgeschossen und saß da in einem Graben. Keiner ist da hin. Ich konnte nichts tun. Das hat ewig gedauert bis es vor bei war. Das will ich nicht nochmal mitmachen."

Tja ist das nun Jagdausübung oder nicht? Falls ja, dann bräuchte niemand mehr einen Jagdschein. :18: Obwohl ich ja immer die praktische Seite bevorzuge.

Worüber ja glaube ich auch immer noch Unklarheit besteht, ist die Frage ob Durchgehschützen erlaubt sind? Wenn ja dann nur als Hundeführer oder auch ohne Hund oder auch wenn keine Hunde auf der DJ sind?
 

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