<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:
Sobald er aber mit Saufeder, Messer, Büchseoder KW agiert ist er kein Helfer mehr.<HR></BLOCKQUOTE>
Schußwaffe ist denke ich was anderes, Saufeder eventuell auch, aber Messer???
Ist es nicht eher so, daß ein Treiber oder Hundeführer (Jugendliche und Neulinge ausgenommen), der nicht in der Lage ist krankes Wild schnell von seinen Qualen zu erlösen, deplaziert ist?
Ist es nicht so, daß unabhängig von einer real bestehenden Ausbildung, die Tätigkeit als Treiber oder Hundeführer sehr oft als praktische Ausbildung für das Waidwerk anzusehen ist?
Nach meinem persönlichen Kenntnisstand ist es so, daß jeder Bürger die Pflicht hat im Rahmen seiner Möglichkeiten Qualen von Tieren zu vermeiden, bzw. zu beenden (z. B. bei Unfallwild). Somit handelt ein Hundeführer oder Treiber der mit solchen Situationen rechnen muß doch eigentlich fahrlässig, wenn er kein Messer mitnimmt, denn er muß ja damit rechnen in diese Situation gebracht zu werden. Im Besonderen ein Hundeführer der seinen Hund als Jagdgehilfe führt, aber die Möglichkeit ausschließt selbst einzugreifen, ist für mich sehr fragwürdig. Immerhin geht es nicht um eine besondere Form des Hundespaziergangs...
Gruß
Martin
[ 04. Juli 2005: Beitrag editiert von: Airedale ]
Sobald er aber mit Saufeder, Messer, Büchseoder KW agiert ist er kein Helfer mehr.<HR></BLOCKQUOTE>
Schußwaffe ist denke ich was anderes, Saufeder eventuell auch, aber Messer???
Ist es nicht eher so, daß ein Treiber oder Hundeführer (Jugendliche und Neulinge ausgenommen), der nicht in der Lage ist krankes Wild schnell von seinen Qualen zu erlösen, deplaziert ist?
Ist es nicht so, daß unabhängig von einer real bestehenden Ausbildung, die Tätigkeit als Treiber oder Hundeführer sehr oft als praktische Ausbildung für das Waidwerk anzusehen ist?
Nach meinem persönlichen Kenntnisstand ist es so, daß jeder Bürger die Pflicht hat im Rahmen seiner Möglichkeiten Qualen von Tieren zu vermeiden, bzw. zu beenden (z. B. bei Unfallwild). Somit handelt ein Hundeführer oder Treiber der mit solchen Situationen rechnen muß doch eigentlich fahrlässig, wenn er kein Messer mitnimmt, denn er muß ja damit rechnen in diese Situation gebracht zu werden. Im Besonderen ein Hundeführer der seinen Hund als Jagdgehilfe führt, aber die Möglichkeit ausschließt selbst einzugreifen, ist für mich sehr fragwürdig. Immerhin geht es nicht um eine besondere Form des Hundespaziergangs...
Gruß
Martin
[ 04. Juli 2005: Beitrag editiert von: Airedale ]