buntes treiben ohne jagdschein!

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blaserr93:

Sobald er aber mit Saufeder, Messer, Büchseoder KW agiert ist er kein Helfer mehr.
<HR></BLOCKQUOTE>

Schußwaffe ist denke ich was anderes, Saufeder eventuell auch, aber Messer???

Ist es nicht eher so, daß ein Treiber oder Hundeführer (Jugendliche und Neulinge ausgenommen), der nicht in der Lage ist krankes Wild schnell von seinen Qualen zu erlösen, deplaziert ist?

Ist es nicht so, daß unabhängig von einer real bestehenden Ausbildung, die Tätigkeit als Treiber oder Hundeführer sehr oft als praktische Ausbildung für das Waidwerk anzusehen ist?

Nach meinem persönlichen Kenntnisstand ist es so, daß jeder Bürger die Pflicht hat im Rahmen seiner Möglichkeiten Qualen von Tieren zu vermeiden, bzw. zu beenden (z. B. bei Unfallwild). Somit handelt ein Hundeführer oder Treiber der mit solchen Situationen rechnen muß doch eigentlich fahrlässig, wenn er kein Messer mitnimmt, denn er muß ja damit rechnen in diese Situation gebracht zu werden. Im Besonderen ein Hundeführer der seinen Hund als Jagdgehilfe führt, aber die Möglichkeit ausschließt selbst einzugreifen, ist für mich sehr fragwürdig. Immerhin geht es nicht um eine besondere Form des Hundespaziergangs...

Gruß
Martin

[ 04. Juli 2005: Beitrag editiert von: Airedale ]
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Airedale:


.........
Somit handelt ein Hundeführer oder Treiber der mit solchen Situationen rechnen muß doch eigentlich fahrlässig, wenn er kein Messer mitnimmt, denn er muß ja damit rechnen in diese Situation gebracht zu werden. Im Besonderen ein Hundeführer der seinen Hund als Jagdgehilfe führt, aber die Möglichkeit ausschließt selbst einzugreifen, ist für mich sehr fragwürdig. Immerhin geht es nicht um eine besondere Form des Hundespaziergangs...

Gruß
Martin
<HR></BLOCKQUOTE>

genau dort setzt die kritik an jagdscheinlosen hundeführern ein!
m.e. mit recht.
was du dort richtig beschreibst ist jagd!
und ohne jagdschein keine jagd.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> genau dort setzt die kritik an jagdscheinlosen hundeführern ein!
m.e. mit recht.
was du dort richtig beschreibst ist jagd!
und ohne jagdschein keine jagd. <HR></BLOCKQUOTE>

So ist es!

Gruß...
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Airedale:

Schußwaffe ist denke ich was anderes, Saufeder eventuell auch, aber Messer???
1. Ist es nicht eher so, daß ein Treiber oder Hundeführer (Jugendliche und Neulinge ausgenommen), der nicht in der Lage ist krankes Wild schnell von seinen Quallen zu erlösen, deplaziert ist?
2. Ist es nicht so, daß unabhängig von einer real bestehenden Ausbildung, die Tätigkeit als Treiber oder Hundeführer sehr oft als praktische Ausbildung für das Waidwerk anzusehen ist?
3. Nach meinem persönlichen Kenntnisstand ist es so, daß jeder Bürger die Pflicht hat im Rahmen seiner Möglichkeiten Qualen von Tieren zu vermeiden, bzw. zu beenden (z. B. bei Unfallwild). Somit handelt ein Hundeführer oder Treiber der mit solchen Situationen rechnen muß doch eigentlich fahrlässig, wenn er kein Messer mitnimmt, denn er muß ja damit rechnen in diese Situation gebracht zu werden. Im Besonderen ein Hundeführer der seinen Hund als Jagdgehilfe führt, aber die Möglichkeit ausschließt selbst einzugreifen, ist für mich sehr fragwürdig. Immerhin geht es nicht um eine besondere Form des Hundespaziergangs...

Gruß
Martin
<HR></BLOCKQUOTE>

ad. 1 Krankes Wild von seinen "Quallen" zu befreien ist sehr lobenswert, kommt aber wahrscheinlich höchstens bei Seehunden vor und ist deswegen hier irrelevant. (
icon_biggrin.gif
icon_wink.gif
, musste schon sein, bei der Vorlage)
ad. 2. Die des HF schon, die des Treibers nicht, dessen vornehmliche Aufgabe ist es aber, Wild zu "treiben" und die Finger weg zu lassen von krankem Wild - das sollte der HF machen, der dafür, neben seinem Messer/Gewehr - und das ist eben der Punkt - den JS benötigt.
ad. 3. ... sondern eben um JAGDAUSÜBUNG (s. Def. § 1 Abs. 4 BJagdG!!!) und dazu braucht man nun einmal einen JS, denn der Gute geht nicht zufällig spazieren, sondern stellt dem Wilde (mit Hilfe seiner Hunde - diese sind in diesem Fall die "Jagdhelfer") nach.

Unabhängig davon stellt sich natürlich auch noch die Frage des TS-Aspektes beim Einsatz einer Meute, die darauf hin arbeitet, evtl. gesunde Stücke zu binden - aber das hatten wir an anderer Stelle.

Wer diese Form Jagdausübung unterstützt, handelt rechtlich zumindest fahrlässig und sollte dann eben auch die Folgen tragen, ob er Menzel oder sonst wie heißt.
Gruß
Niss
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:

Dann muesste man also als jagdscheinloser (aber auch hundeloser) Treiber auf Godot warten und versuchen irgendwo nen Jagdscheininhaber zu finden, anstatt das kranke Stueck selber im Sinne des Tierschutzes zu erloesen?

Sorry, aber das ist doch ausgemachter Bloedsinn.

Ebeno, wenn der Treiber nun auf Anweisung nen Hund fuehrt. Tierschutz geht vor, also wird das Stueck, sofern man weiss wie, erloest, egal, ob nun Jagdschein vorhanden oder nicht.

<HR></BLOCKQUOTE>

Womit denn "erlöst"?? Mit einem Knüppel, oder einem Taschenmesser von 6-7 cm??
Nicht umsonst gibt es den Begriff "kalte Waffen" also Messer die aufgrund ihrer Größe genau dafür geschaffen sind, solche Verletzungen zu setzen, die schnell tödlich sind. Und so ein Dorfjunge soll dann noch wissen, wo er genau den tödlichen Stich setzen kann??
Der soll treiben und wenn er auf verletztes Wild trifft, den nächsten Stand anlaufen oder dem nächsten Hundeführer, der i.d.R. auch Jäger ist, benachrichtigen. Der weiß dann was zu tun ist.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von kabe:

genau dort setzt die kritik an jagdscheinlosen hundeführern ein!
m.e. mit recht.
was du dort richtig beschreibst ist jagd!
und ohne jagdschein keine jagd.
<HR></BLOCKQUOTE>

Das sehe ich anders. Der Hundeführer stellt seinen Hund, bzw. der Treiber stellt sein "Dienstleistung" = das Hochmachen des Wildes dem Jagdherrn, i. d. R. unentgeltlich dem Jagdherrn zur Verfügung. Auch hat er ja zu keinem Zeitpunkt die Absicht gesundes Wild zu erlegen und ist auch zur Aneignung des Wildes in keiner Weise berechtigt. Er handelt hier vielmehr aus der Situation heraus im Sinne des Tierschutzgesetzes oder handelt situationsgebunden um Schaden vom Hund abzuwenden. Grundsätzliches Ziel der Jagd ist jedoch solche Notwendigkeiten (= Notsituation, die zum sofortigen Handeln zwingen) zu vermeiden, da das Abfangen von Tieren mit der Blankwaffe eben keine zeitgemäße Form der Jagd ist.

Außerdem: Ich bin ja auch kein Arzt oder Sanitäter weil ich erste Hilfe leiste...
 
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hi allerseits,

stimmt schon, aber der vernünftige grund ein wirbeltier zu töten, ist nun mal die jagd!
und da wirft sich doch die frage auf, ob ein nicht jagdlich ausgebildeter das darf?
nicht das er es nicht könnte!

und das heranbringen von jagdhunden an wild um es in bewegung zu bringen ist doch m.m. nach auch jagd, oder?

nicht falsch verstehen, bin selbst über die hunde sache zur jagd gekommen, aber in meiner ganzen zeit als hf auf bewegungsjagden hab ich erst einmal einen hf erlebt der den einsatz einer "saufeder" auch richtig beherrschte!
das war im ehemaligen jugoslawien, da lies der jäger einen 220 kilo keiler klassisch auflaufen.
auf die idee mit der "saufeder" auf frischlinge einzustechen kommt da niemand(unwaidmännisch)!
und ich glaube, das da der hase im pfeffer liegt!
da hat sich wohl jemand daran gestört, das noch schweissende(mit der feder abgefangene) sauen (auf die motorhaube gebunden) durchs dorf gefahren wurden!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Niss:


ad. 1 Krankes Wild von seinen "Quallen" zu befreien ist sehr lobenswert, kommt aber wahrscheinlich höchstens bei Seehunden vor und ist deswegen hier irrelevant. (
icon_biggrin.gif
icon_wink.gif
, musste schon sein, bei der Vorlage)

Niss
<HR></BLOCKQUOTE>

Jo - den hab ich auch verdient!!! Mann-Oh-Mann...

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lurcherman:
Der Hundeführer, von dem wir hier sprechen heißt Stefan F. und war mit seiner Meute ( Winnetou, etc.) in dem Wetzel-Film "Sauhatz" im Saupark Springe zu sehen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Wer den Film gesehen hat, dürfte wohl nicht im Ernst argumentieren, Stefan F. zöge zwar mit Hundemeute und selbstgebauter Saufeder zur Sauhatz in den Wald, aber jage nicht.
Insofern dürfte er ohne Jagdschein ein Problem haben...


<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Ich profezeie einmal, daß das Verfahren recht bald eingestellt wird, auch in Anbetracht dessen, daß soweit ich weiß, 2 Forstdirektoren, 1 Berufsjäger und 4 Forstamtsleiter mit im Verfahren stecken.
<HR></BLOCKQUOTE>

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Außerdem: Ich bin ja auch kein Arzt oder Sanitäter weil ich erste Hilfe leiste...

@ Airedale

... und wenn Du dann aufgrund falscher Handgriffe eine schwerwiegendere Verletzung verursachst, hast Du schon ein Problem.

Gruß...
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Lurcherman:


@ Airedale

... und wenn Du dann aufgrund falscher Handgriffe eine schwerwiegendere Verletzung verursachst, hast Du schon ein Problem.

Gruß...
<HR></BLOCKQUOTE>


Nein, hast Du eben nicht.
Das mag in manchen US-Amtsgerichten mal erstinstanzlich passieren, aber hier nicht.
Wer hilft, wird deswegen NICHT spaeter verknackt. Auch, wenn er "Schaeden" anrichtet. Nur Vorsatz oder wirklich grobe Fahrlaessigkeit (na, der roechelt so, dann drueck ich ihm mal den Hals zu, bis er aufhoert...) gibts als moegliche Ausnahme von der Regel.

Bisher sind jedenfalls wohl mehr Leute wegen unterlassener Hilfeleistung zu groesserem Schaden als noetig gekommen, als durch Ersthelfer, die nicht alles perfekt machen koennen.
Daher ist es geradezu kriminell, hier eine Panik zu schueren und den leuten Angst vor erster Hilfe zu machen.
Mal sehen, was fuer kafkaeske Haemmer in diesem thread noch kommen.
Erst soll man den Naturschutz vergessen und krankes Wild niht schnellstmoeglich erloesen, jetzt soll man als Ersthelfer vor den Kadi, weil man hilft...
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Airedale:

Außerdem: Ich bin ja auch kein Arzt oder Sanitäter weil ich erste Hilfe leiste...
<HR></BLOCKQUOTE>

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich !


Wenn Du eine Arztpraxis aufmachen möchtest, solltest Du auch eine Approbation haben.
Wenn Stefan F. sich eine Hundemeute anschafft und mit der zur Jagd geht, sollte er auch einen Jagdschein haben.
 
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Nur der Klarheit halber:

Ich kenne Stefan F. nicht, der Fall hört sich aber schon allein wegen der 10 Jahre und den 20 Hunden grenzwertig bis extrem an.

Daß der normale Treiber, der in Sinne von Tierschutz und Waidgerechtigkeit handelt und den angeflickten Hasen gekonnt erlöst (daher meine Formulierung "im Rahmen seiner Möglichkeiten"), deshalb die Jagd ausübt und ohne Schein im Unrecht ist, ja sich strafbar macht, daß vermag ich nicht nachzuvollziehen!!! Gleiches gilt auch für den Hundeführer der den gehalten Frischling oder kranken Überläufer abfängt.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Airedale:
Daß der normale Treiber, der in Sinne von Tierschutz und Waidgerechtigkeit handelt und den angeflickten Hasen gekonnt erlöst (daher meine Formulierung "im Rahmen seiner Möglichkeiten"), deshalb die Jagd ausübt und ohne Schein im Unrecht ist, ja sich strafbar macht, daß vermag ich nicht nachzuvollziehen!!! Gleiches gilt auch für den Hundeführer der den gehalten Frischling oder kranken Überläufer abfängt.<HR></BLOCKQUOTE>

Ist aber wohl so. Er (Hundeführer) geht ja mit dem Wissen, dass er höchstwahrscheinlich mindestens eine Sau abfangen wird, zu dieser Jagd. Was anderes wäre es, wenn jemand durch Zufall in eine Situation kommt, wo er ein Tier erlösen muss, z.B. bei einem Verkehrsunfall. Im konkreten Fall kann ich es aber nicht nachvollziehen, warum der Hundeführer, wenn er so passioniert ist, nicht schon längst den Jagdschein gemacht hat
 
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Man könnte aber auch zu der Auffassung gelangen, daß der Hundeführer der verlängerte Arm des Jagdherrn ist und für den Jagdbetrieb tätig ist. Selbstverständlich ohne Recht, den kranken Keiler abzufangen. Wenn ein Jungtreiber einen Hasen nicht töten kann, dann hat er das ja auch gefälligst zu unterlassen. Meist findet sich in der Nähe ein Jäger, die Treiberwehr steht ihm ohnehin im Weg, der das Notwenige unverzüglich veranlassen kann. Hilfsargument: Im Schlachtrecht ist m.W. ja auch nur Sachkunde und kein Gesellenbrief zur Tötung von Wirbeltieren anläßlich von Hausschlachtungen gefordert. Allerdings ist letzterer zum Nachweis der Sachkunde natürlich geeignet. Sofern der Hundeführer ohne JS die Wutz doch abfängt und das nicht richtig kann bzw. tut, dann handelt er eben nur insoweit rechtswidrig. In Frankreich war bis vor kurzem für alle -unbewaffneten- Hundeführer der JS zwingend vorgeschrieben. Das hat man aber jetzt gelockert, weil es auch aus den genannten Gründen unsinnig ist. Also: Der Hundeführer im Treiben jagt nicht, sondern der Jagdherr jagt und läßt zu diesem Behufe den HF wie auch alle anderen Treiber in die Hecken springen. Er wäre demnach auch dafür verantwortlich, daß die Hunde brauchbar für derartige Jagden sind, auch wenn er für den Service auch noch Geld bezahlt. Na und ? So könnte jedenfalls vernünftigerweise ein Prozeßende aussehen. Alles andere wäre für den praktischen Jagdbetrieb auch wenig hilfreich. Wenn überhaupt ein Hahn danach kräht.....
 

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