Ja. Habe die zuständige Ansprechpartnerin beim LJV Rheinland Pfalz bereits Mitte Juli angeschrieben und Kopien der Prüfungszeugnisse eingereicht.Hast du es denn mal versucht anerkennen zu lassen? Die 50m frei bei Fuß sind in der PO vom LJV, nicht aber in der PO vom ÖJV.
Nachdem ich bis Ende August keine Antwort erhalten hatte, habe ich nochmal dort nachgefragt.
Ich erhielt die Antwort man sei der Meinung mir geantwortet zu haben zudem fehlten die kompletten Gehorsamsfächer, bzw. der Nachweis darüber.
Die Kopien der Prüfungszeugnisse hatte ich aber definitv beigefügt. Habe dann darauf verwiesen und sie noch einmal geschickt und erläutert welches Formular die Gehorsamsfächer bescheinigt und sogar den Bezug zur PO NRW hergestellt, denn im (handschriftlichen) Prüfungszeugnis sind nur die Punkte Leinenführigkeit, Schussfestigkeit in Wald und Flur, Standtreiben, allgemeiner Gehorsam, vermerkt, aber nicht was sich im Detail dahinter verbirgt. Die PO NRW gibt dann Auskunft darüber, was genau dort geprüft wird. Auszug PO NRW:
(1) Gehorsam
Die Teilfächer „Allgemeiner Gehorsam”, „Verhalten auf dem Stand” und „Lei-
nenführigkeit” sind bei der Bewertung als ein Fach (Gehorsam) anzusehen;
dabei muss der Hund in allen Teilfächern genügende Leistungen erbringen.
(a) Allgemeiner Gehorsam
Der Hundeführer hat den Hund nach Weisung zu schnallen und ihn einige
Minuten laufen zu lassen. Auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen hat der Hund dem Hun-
deführer Folge zu leisten und darf sich ohne Befehl nicht von ihm entfernen.
(b) Verhalten auf dem Stand
Bei einem improvisierten Treiben hat sich der am Stand neben seinem Führer
sitzende oder abgelegte, angeleinte Hund ruhig zu verhalten. Bei der Abgabe
von Schrotschüssen darf er nicht an der Leine reißen. Es muss innerhalb des
Treibens und durch den Führer geschossen werden.
(c) Leinenführigkeit
Bei einem Gang durch Stangenholz muss der Hund bei lose durchhängender
Leine ohne lautes Kommando dicht hinter oder neben dem Fuß seines Füh-
rers bleiben. Er darf nicht an der Leine ziehen und muss beim Umgehen von
Bäumen unmittelbar seinem Führer folgen.
(2) Schussfestigkeit im Feld oder Wald
(a) Während der Hund bei der Prüfung des allgemeinen Gehorsams ca.
30-40 m vom Führer entfernt ist, gibt der Hundeführer zwei Schrotschüsse im
Abstand von ca. 30 Sekunden ab.
(b) Stark schussempfindliche (länger als eine Minute dauernde Einschüchte-
rung) oder schussscheue (Flucht oder Arbeitsverweigerung) Hunde können die
Prüfung nicht bestehen.
Wurde dann Anfang September vertröstet, man melde sich dazu. Da bis Montag dieser Woche nichts kam habe ich nochmal angefragt und warte nun auf Antwort.