Brauchbarkeit in DE länderübergreifend gültig?

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Hast du es denn mal versucht anerkennen zu lassen? Die 50m frei bei Fuß sind in der PO vom LJV, nicht aber in der PO vom ÖJV.
Ja. Habe die zuständige Ansprechpartnerin beim LJV Rheinland Pfalz bereits Mitte Juli angeschrieben und Kopien der Prüfungszeugnisse eingereicht.
Nachdem ich bis Ende August keine Antwort erhalten hatte, habe ich nochmal dort nachgefragt.
Ich erhielt die Antwort man sei der Meinung mir geantwortet zu haben zudem fehlten die kompletten Gehorsamsfächer, bzw. der Nachweis darüber.
Die Kopien der Prüfungszeugnisse hatte ich aber definitv beigefügt. Habe dann darauf verwiesen und sie noch einmal geschickt und erläutert welches Formular die Gehorsamsfächer bescheinigt und sogar den Bezug zur PO NRW hergestellt, denn im (handschriftlichen) Prüfungszeugnis sind nur die Punkte Leinenführigkeit, Schussfestigkeit in Wald und Flur, Standtreiben, allgemeiner Gehorsam, vermerkt, aber nicht was sich im Detail dahinter verbirgt. Die PO NRW gibt dann Auskunft darüber, was genau dort geprüft wird. Auszug PO NRW:

(1) Gehorsam
Die Teilfächer „Allgemeiner Gehorsam”, „Verhalten auf dem Stand” und „Lei-
nenführigkeit” sind bei der Bewertung als ein Fach (Gehorsam) anzusehen;
dabei muss der Hund in allen Teilfächern genügende Leistungen erbringen.

(a) Allgemeiner Gehorsam
Der Hundeführer hat den Hund nach Weisung zu schnallen und ihn einige
Minuten laufen zu lassen. Auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen hat der Hund dem Hun-
deführer Folge zu leisten und darf sich ohne Befehl nicht von ihm entfernen.

(b) Verhalten auf dem Stand
Bei einem improvisierten Treiben hat sich der am Stand neben seinem Führer
sitzende oder abgelegte, angeleinte Hund ruhig zu verhalten. Bei der Abgabe
von Schrotschüssen darf er nicht an der Leine reißen. Es muss innerhalb des
Treibens und durch den Führer geschossen werden.

(c) Leinenführigkeit
Bei einem Gang durch Stangenholz muss der Hund bei lose durchhängender
Leine ohne lautes Kommando dicht hinter oder neben dem Fuß seines Füh-
rers bleiben. Er darf nicht an der Leine ziehen und muss beim Umgehen von
Bäumen unmittelbar seinem Führer folgen.

(2) Schussfestigkeit im Feld oder Wald
(a) Während der Hund bei der Prüfung des allgemeinen Gehorsams ca.
30-40 m vom Führer entfernt ist, gibt der Hundeführer zwei Schrotschüsse im
Abstand von ca. 30 Sekunden ab.

(b) Stark schussempfindliche (länger als eine Minute dauernde Einschüchte-
rung) oder schussscheue (Flucht oder Arbeitsverweigerung) Hunde können die
Prüfung nicht bestehen.

Wurde dann Anfang September vertröstet, man melde sich dazu. Da bis Montag dieser Woche nichts kam habe ich nochmal angefragt und warte nun auf Antwort.
 
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Ja. Habe die zuständige Ansprechpartnerin beim LJV Rheinland Pfalz bereits Mitte Juli angeschrieben und Kopien der Prüfungszeugnisse eingereicht.
Nachdem ich bis Ende August keine Antwort erhalten hatte, habe ich nochmal dort nachgefragt.
Ich erhielt die Antwort man sei der Meinung mir geantwortet zu haben zudem fehlten die kompletten Gehorsamsfächer, bzw. der Nachweis darüber.
Die Kopien der Prüfungszeugnisse hatte ich aber definitv beigefügt. Habe dann darauf verwiesen und sie noch einmal geschickt und erläutert welches Formular die Gehorsamsfächer bescheinigt und sogar den Bezug zur PO NRW hergestellt, denn im (handschriftlichen) Prüfungszeugnis sind nur die Punkte Leinenführigkeit, Schussfestigkeit in Wald und Flur, Standtreiben, allgemeiner Gehorsam, vermerkt, aber nicht was sich im Detail dahinter verbirgt. Die PO NRW gibt dann Auskunft darüber, was genau dort geprüft wird. Auszug PO NRW:

(1) Gehorsam
Die Teilfächer „Allgemeiner Gehorsam”, „Verhalten auf dem Stand” und „Lei-
nenführigkeit” sind bei der Bewertung als ein Fach (Gehorsam) anzusehen;
dabei muss der Hund in allen Teilfächern genügende Leistungen erbringen.

(a) Allgemeiner Gehorsam
Der Hundeführer hat den Hund nach Weisung zu schnallen und ihn einige
Minuten laufen zu lassen. Auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen hat der Hund dem Hun-
deführer Folge zu leisten und darf sich ohne Befehl nicht von ihm entfernen.

(b) Verhalten auf dem Stand
Bei einem improvisierten Treiben hat sich der am Stand neben seinem Führer
sitzende oder abgelegte, angeleinte Hund ruhig zu verhalten. Bei der Abgabe
von Schrotschüssen darf er nicht an der Leine reißen. Es muss innerhalb des
Treibens und durch den Führer geschossen werden.

(c) Leinenführigkeit
Bei einem Gang durch Stangenholz muss der Hund bei lose durchhängender
Leine ohne lautes Kommando dicht hinter oder neben dem Fuß seines Füh-
rers bleiben. Er darf nicht an der Leine ziehen und muss beim Umgehen von
Bäumen unmittelbar seinem Führer folgen.

(2) Schussfestigkeit im Feld oder Wald
(a) Während der Hund bei der Prüfung des allgemeinen Gehorsams ca.
30-40 m vom Führer entfernt ist, gibt der Hundeführer zwei Schrotschüsse im
Abstand von ca. 30 Sekunden ab.

(b) Stark schussempfindliche (länger als eine Minute dauernde Einschüchte-
rung) oder schussscheue (Flucht oder Arbeitsverweigerung) Hunde können die
Prüfung nicht bestehen.

Wurde dann Anfang September vertröstet, man melde sich dazu. Da bis Montag dieser Woche nichts kam habe ich nochmal angefragt und warte nun auf Antwort.

Warum kommt man eigentlich in solchen Fällen nicht auf die nahe liegende Idee und schaut einfach mal in die PO des Landes, in dem man seinen Hund als brauchbar anerkennen lassen möchte?! (Kleiner Tipp: Paragrafen 10 (1) und 6 Nr. 1)

Abgesehen davon ist eine Anerkennung in einem anderem Bundesland, in dem man nicht als JAB dazu verpflichtet ist, sowieso in den meisten Fällen mehr als flüssig.
 
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Warum kommt man eigentlich in solchen Fällen nicht auf die nahe liegende Idee und schaut einfach mal in die PO des Landes, in dem man seinen Hund als brauchbar anerkennen lassen möchte?! (Kleiner Tipp: Paragrafen 10 (1) und 6 Nr. 1)

Abgesehen davon ist eine Anerkennung in einem anderem Bundesland, in dem man nicht als JAB dazu verpflichtet ist, sowieso in den meisten Fällen mehr als flüssig.
...alles im Fluss. ;)
 
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Ja. Habe die zuständige Ansprechpartnerin beim LJV Rheinland Pfalz bereits Mitte Juli angeschrieben und Kopien der Prüfungszeugnisse eingereicht.
Nachdem ich bis Ende August keine Antwort erhalten hatte, habe ich nochmal dort nachgefragt.
Ich erhielt die Antwort man sei der Meinung mir geantwortet zu haben zudem fehlten die kompletten Gehorsamsfächer, bzw. der Nachweis darüber.
Die Kopien der Prüfungszeugnisse hatte ich aber definitv beigefügt. Habe dann darauf verwiesen und sie noch einmal geschickt und erläutert welches Formular die Gehorsamsfächer bescheinigt und sogar den Bezug zur PO NRW hergestellt, denn im (handschriftlichen) Prüfungszeugnis sind nur die Punkte Leinenführigkeit, Schussfestigkeit in Wald und Flur, Standtreiben, allgemeiner Gehorsam, vermerkt, aber nicht was sich im Detail dahinter verbirgt. Die PO NRW gibt dann Auskunft darüber, was genau dort geprüft wird. Auszug PO NRW:

(1) Gehorsam
Die Teilfächer „Allgemeiner Gehorsam”, „Verhalten auf dem Stand” und „Lei-
nenführigkeit” sind bei der Bewertung als ein Fach (Gehorsam) anzusehen;
dabei muss der Hund in allen Teilfächern genügende Leistungen erbringen.

(a) Allgemeiner Gehorsam
Der Hundeführer hat den Hund nach Weisung zu schnallen und ihn einige
Minuten laufen zu lassen. Auf Pfiff, Zuruf oder Zeichen hat der Hund dem Hun-
deführer Folge zu leisten und darf sich ohne Befehl nicht von ihm entfernen.

(b) Verhalten auf dem Stand
Bei einem improvisierten Treiben hat sich der am Stand neben seinem Führer
sitzende oder abgelegte, angeleinte Hund ruhig zu verhalten. Bei der Abgabe
von Schrotschüssen darf er nicht an der Leine reißen. Es muss innerhalb des
Treibens und durch den Führer geschossen werden.

(c) Leinenführigkeit
Bei einem Gang durch Stangenholz muss der Hund bei lose durchhängender
Leine ohne lautes Kommando dicht hinter oder neben dem Fuß seines Füh-
rers bleiben. Er darf nicht an der Leine ziehen und muss beim Umgehen von
Bäumen unmittelbar seinem Führer folgen.

(2) Schussfestigkeit im Feld oder Wald
(a) Während der Hund bei der Prüfung des allgemeinen Gehorsams ca.
30-40 m vom Führer entfernt ist, gibt der Hundeführer zwei Schrotschüsse im
Abstand von ca. 30 Sekunden ab.

(b) Stark schussempfindliche (länger als eine Minute dauernde Einschüchte-
rung) oder schussscheue (Flucht oder Arbeitsverweigerung) Hunde können die
Prüfung nicht bestehen.

Wurde dann Anfang September vertröstet, man melde sich dazu. Da bis Montag dieser Woche nichts kam habe ich nochmal angefragt und warte nun auf Antwort.
Dann frag doch mal beim ÖJV RLP nach ob die dir den Hund mit den Unterlagen brauchbar schreiben. Welcher Verein das macht spielt ja keine Rolle. Nachfragen kostet ja nichts.
 
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Warum kommt man eigentlich in solchen Fällen nicht auf die nahe liegende Idee und schaut einfach mal in die PO des Landes, in dem man seinen Hund als brauchbar anerkennen lassen möchte?! (Kleiner Tipp: Paragrafen 10 (1) und 6 Nr. 1)

Abgesehen davon ist eine Anerkennung in einem anderem Bundesland, in dem man nicht als JAB dazu verpflichtet ist, sowieso in den meisten Fällen mehr als flüssig.
Das ist übrigens nicht die PO des Landes sondern die PO eines der Verbände die zur Feststellung der Brauchbarkeit befähigt sind. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Außerdem steht Paragrafen 10 genau das drin was Tom beschreibt. Wenn er es über den LJV macht wird der wohl Paragraf 6.1.c bei der nächsten Prüfung in RLP ablegen müssen. Weil das ihm aktuell fehlt.

Was du jetzt für ein Problem damit hast, wenn jemand den Hund in möglichst vielen Bundesländern brauchbar haben möchte, verstehe ich wohl nicht. Finde ich eher vorbildlich.
 
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Wieso albern? Wenn Tom das unbedingt von einem Verband in RLP bestätigt haben möchte dann lass Ihn doch.

Wenn ich Prüfungsleistungen von irgendwem anerkannt haben möchte, mache ich mich zunächst einmal selbst schlau, ob, durch wen und unter welchen Bedingungen das möglich ist. Soviel Eigeninitiative sollte ein erwachsener Mensch schon selbst aufbringen.
Wenn ich es mir bequem machen will, frage ich in einem Forum nach und hoffe, dass die Antwortenden nicht ebenso bequem sind, sondern "meinen" o.g. Part übernehmen.
Das hast DU im Hinblick auf Deinen Hinweis auf den ÖJV ganz offensichtlich nicht getan.

Das ist übrigens nicht die PO des Landes sondern die PO eines der Verbände die zur Feststellung der Brauchbarkeit befähigt sind. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

:ROFLMAO: WER eine BPO festschreibt, kann von Land zu Land unterschiedlich sein. Und WER welche Form der Brauchbarkeit anerkennt schon gleich gar. Kleiner Tipp: Paragraf 36 Abs. 1 Satz 1 LJG RLP

Außerdem steht Paragrafen 10 genau das drin was Tom beschreibt. Wenn er es über den LJV macht wird der wohl Paragraf 6.1.c bei der nächsten Prüfung in RLP ablegen müssen. Weil das ihm aktuell fehlt.

Er hat zwar angedeutet, dass dies in der Antwort so enthaltenwar, begriffen hat er (und andere) es aber offenbar nicht, irgendwelche Ausführungen zu den sonstigen Gehorsamsfächern sind nämlich an dieser Stelle überflüssig.

Was du jetzt für ein Problem damit hast, wenn jemand den Hund in möglichst vielen Bundesländern brauchbar haben möchte, verstehe ich wohl nicht. Finde ich eher vorbildlich.

Weshalb "vorbildlich"? Ist Tom Jagdausübungsberechtigter in RLP? Hat irgendjemand von ihm verlangt, dass er seinen Hund in RLP nur einsetzen darf, wenn dieser nach Vorgabe einer im Land gültigen PO offiziell als "brauchbar" anerkannt wurde?Bringt ihm dieses Papier irgendwelche sonstigen Vor- oder Nachteile?
Ich habe in den letzten 25 Jahren als Gast in mehr als der Hälfte der 16 Bundesländer mit meinen Hunden gejagt. Keiner von denen ist je auf einer BP gelaufen oder wurde nach jeweils im Land gültigen Regelung formal als "brauchbar" anerkannt. Und oh Wunder, es hat nie irgendjemand interessiert.
Nein, ich habe keinerlei Probleme damit, es ist nur schlicht vollkommen unnötig!
 
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Ich bin in Sachen Hund relativ häufig im europäischen Ausland unterwegs und bin überrascht und erfreut, wie intensiv auch dort auf Prüfungen geführt wird.
 
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In Sachen Vorstehhunde bestimmt nicht, aber man unterhält sich mit Leuten aus dem Vorstehhundelager und ist wirklich überrascht, wie ernst z.B.in Ungarn auch Prüfungen gesehen werden.
Du willst mir jetzt bestimmt wieder irgendetwas unterstellen, lass es einfach! Es reicht wirklich!

Z.B. waren der Zuchtwart des VDD in den letzten Tagen in Ungarn zu einer Prüfung, der Vorsitzende des VDD in Serbien.
Wie Du weißt, habe ich zu beiden Kontakt.
 
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In Sachen Vorstehhunde bestimmt nicht, aber man unterhält sich mit Leuten aus dem Vorstehhundelager und ist wirklich überrascht, wie ernst z.B.in Ungarn auch Prüfungen gesehen werden.
Du willst mir jetzt bestimmt wieder irgendetwas unterstellen, lass es einfach! Es reicht wirklich!

Z.B. waren der Zuchtwart des VDD in den letzten Tagen in Ungarn zu einer Prüfung, der Vorsitzende des VDD in Serbien.
Wie Du weißt, habe ich zu beiden Kontakt.
Ich will dir gar nichts unterstellen, war nur erstaunt das du Vorstehhunde erwähnt hast. Ansonsten gibt es für Vorstehhunde in Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn ähnliche Prüfungen wie in Deutschland. Die stehen uns nichts nach.In Frankreich, Serbien, Kroatien ist mehr eine Mischung aus Anlagen / Leistungsprüfungen in Form von Field-Trialprüfungen etabliert. Wie das in anderen Ländern läuft weiß ich nicht.
 
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