Brauchbarkeit in DE länderübergreifend gültig?

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Ob es Auswirkungen auf den JS hat, weiß ich aber eben nicht.
Wenn es aus Tierschutzgründen schon Auswirkungen hat, wird es sich höchstwahrscheinlich auch auf den JS auswirken.

Wieviel auf die großspurigen Aussagen der Versicherer im Leistungsfall zu geben ist, dass eine phänotypische Übereinstimmung ausreicht, allerdings auch nicht.
Ich persönlich möchte es auch nicht ausprobieren und erfahren :D
Auf den DJ-Einladungen stehen je nach BL auch ganz unterschiedliche Anforderungen an die teilnehmenden Hunde. Ich selbst schreibe zwar immer "ausschließlich geprüfte Hunde", habe das aber ehrlicherweise nie überprüft und mir auch nur von einem Hund ein Prüfungszeugnis zeigen lassen.
"geprüfte Hunde" ist m.E. so eine Sache. Auch ein durchgefallener Hund wurde geprüft. Aber hat die Prüfung nicht bestanden.
Ein "brauchbarer Jagdhund" hat zumindest ein Dokument, auf dem offiziell bestätigt wurde, dass er die zugehörige Prüfung bestanden hat.

Im Falle eines Falles, und wenn man wirklich spitzfindig wäre, könnte man eben diese Unterscheidung bringen: "Zeigen Sie mal die Dokumente aus der die Brauchbarkeit hervorgeht und bestätigt wurde" - "Ich brauchte nur einen geprüften Hund mitbringen. Das er die Prüfung bestehen musste, war nicht gefordert" :D

Natürlich sehr überspitzt dargestellt. Aber grundsätzlich sind Versicherungen keine gemeinnützigen Vereine. Die zahlen vermutlich dann, wenn sie es müssen, und ob sie das dann müssen, wird vermutlich dann geprüft.

Und ob der Hund brauchbarer wird, wenn der alte Hegeringleiter oder der Revierpächter schreibt, dass der Hund so toll ist, sei mal dahingestellt. Diesbezüglich würde ich auch nicht meine Hand ins Feuer legen, wenn eine Versicherung so richtig zahlen müsste.
 
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Am sinnvollsten ist es, einen Hund mit Papieren bei seinem Rasseverein zu führen und dann dort die Prüfung zu absolvieren, die die Brauchbarkeitskriterien erfüllen. Da hängen zwar die Trauben höher als bei der BP der Jägerschaften....
Soweit ich informiert bin, werden diese Prüfungen dann auch überall anerkannt.
So habe ich es mit meinem Hund (Teckel) gemacht. Nach der Schweißprüfung im DTK wurde noch eine Brauchbarkeitsprüfung für die Gehorsamsfächer angeboten und auf einem Formular vom Landesjagdverband NRW bescheinigt. Im Anschluss hatte der Hund die Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild in NRW.
Die Anerkennung derselben in Rheinland Pfalz gestaltet sich aber trotzdem schwierig. In Rheinland Pfalz muss der Hund bei den Gehorsamsfächern noch zusätzlich 50 Meter auf einem Waldweg unangeleint neben dir laufen ohne vorzupreschen oder zurück zu bleiben. Diese Disziplin gibt es in NRW nicht. Lt. PO Rheinland Pfalz können nicht deckungsgleiche Teile der Prüfung auch durch andere Prüfungen belegt werden oder Zusatzprüfungen absolviert werden. Welche das sind oder wo ich die machen kann habe ich aber noch nicht heraus gefunden.
 
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Gott oh Gott … 😟
Dachte nur, man habe bei den sportlichen Wettbewerben die Siegerurkunden abgeschafft, damit sich niemand mehr als Verlierer fühlt?
Ohne da Fachmann für Kindererziehung zu sein,

aber wenn das Ziel des Sportunterichts darin besteht, den Kindern Spaß am oder Lust zur körperlichen Bewegung zu vermitteln, kann es gut sein, erst mal nicht dadurch zu demotivieren, weil halt beim Wettlauf einer immer der Langsamste ist und dann garnicht mehr laufen mag.

Wenn es Mannschaftssport ist, muss jemand gewinnen, das spornt dann eher an, wenn man sich als Mitglied einer Mannschaft begreift.

Wer dann später zum Vereinssport findet, hat bereits den Ehrgeiz entwickelt, gut zu sein und damit ist ein weiter gestecktes Ziel erreicht, ohne die anderen zu vergraulen.

Mbogo
 
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So habe ich es mit meinem Hund (Teckel) gemacht. Nach der Schweißprüfung im DTK wurde noch eine Brauchbarkeitsprüfung für die Gehorsamsfächer angeboten und auf einem Formular vom Landesjagdverband NRW bescheinigt. Im Anschluss hatte der Hund die Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild in NRW.
Die Anerkennung derselben in Rheinland Pfalz gestaltet sich aber trotzdem schwierig. In Rheinland Pfalz muss der Hund bei den Gehorsamsfächern noch zusätzlich 50 Meter auf einem Waldweg unangeleint neben dir laufen ohne vorzupreschen oder zurück zu bleiben. Diese Disziplin gibt es in NRW nicht. Lt. PO Rheinland Pfalz können nicht deckungsgleiche Teile der Prüfung auch durch andere Prüfungen belegt werden oder Zusatzprüfungen absolviert werden. Welche das sind oder wo ich die machen kann habe ich aber noch nicht heraus gefunden.
Hast du es denn mal versucht anerkennen zu lassen? Die 50m frei bei Fuß sind in der PO vom LJV, nicht aber in der PO vom ÖJV.
 
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Mach, wie @Allez schon schrieb, die VP beim DTK oder auch die Stöberprüfung. In beiden Prüfungen sind die Gehorsamsfächer enthalten mit den Unterpunkten Leinenführigkeit, Ablegen und Schussruhe sowie Benehmen am Stand beim Treiben.
Die Leinenführigkeit ist da "anspruchsvoller" als die 50 m auf einem Forstweg.😉
 
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Mach, wie @Allez schon schrieb, die VP beim DTK oder auch die Stöberprüfung. In beiden Prüfungen sind die Gehorsamsfächer enthalten mit den Unterpunkten Leinenführigkeit, Ablegen und Schussruhe sowie Benehmen am Stand beim Treiben.
Die Leinenführigkeit ist da "anspruchsvoller" als die 50 m auf einem Forstweg.😉

Unfug! Die Teilprüfung/Disziplin nennt sich nach dem, was sie ist - "Folgen frei bei Fuß" und hat mit der "Leineführigkeit" gar nix zu tun.
WAS bzw WELCHE Prüfungen in einem Bundesland anerkannt werden, steht ansonsten in den jeweiligen POs, einfach im Bedarfsfall nachlesen.
 
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Typisch Forum, es gibt immer einen, der es wider besseres Wissen besser weiß.🤔
Wie Allez habe ich auf die PO des DTK verwiesen und da steht es sowohl bei der VP als auch bei der Stöberprüfung wie von mir geschrieben.
 
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