Hallo,
für mein Verständnis:
Wenn ich eine Jagd organisiere und Hundeführer einlade, deren Hunde gem. § 30(1) LJG NRW brauchbar sein sollen, ist die Brauchbarkeit der Hunde aus Hessen und RLP auch in NRW gültig, oder müssten die Hundeführer aus den anderen Bundesländern eine Brauchbarkeitsprüfung aus NRW nachweisen?
Oder ist das wie der Jagdschein selbst, egal wo in DE die Prüfung abgelegt wurde, der ist in gesamt DE gültig?
VG
für mein Verständnis:
Wenn ich eine Jagd organisiere und Hundeführer einlade, deren Hunde gem. § 30(1) LJG NRW brauchbar sein sollen, ist die Brauchbarkeit der Hunde aus Hessen und RLP auch in NRW gültig, oder müssten die Hundeführer aus den anderen Bundesländern eine Brauchbarkeitsprüfung aus NRW nachweisen?
Oder ist das wie der Jagdschein selbst, egal wo in DE die Prüfung abgelegt wurde, der ist in gesamt DE gültig?
VG