Brauchbarkeit in DE länderübergreifend gültig?

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Hallo,
für mein Verständnis:

Wenn ich eine Jagd organisiere und Hundeführer einlade, deren Hunde gem. § 30(1) LJG NRW brauchbar sein sollen, ist die Brauchbarkeit der Hunde aus Hessen und RLP auch in NRW gültig, oder müssten die Hundeführer aus den anderen Bundesländern eine Brauchbarkeitsprüfung aus NRW nachweisen?
Oder ist das wie der Jagdschein selbst, egal wo in DE die Prüfung abgelegt wurde, der ist in gesamt DE gültig?

VG
 
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Es kommt darauf an, was die Brauchbarkeitsprüfungsordnung des jeweiligen Bundesland sagt. Wenn diese eine Öffnungsklausel hat, gelten auch andere, sonst nicht.
 
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Hallo,
für mein Verständnis:

Wenn ich eine Jagd organisiere und Hundeführer einlade, deren Hunde gem. § 30(1) LJG NRW brauchbar sein sollen, ist die Brauchbarkeit der Hunde aus Hessen und RLP auch in NRW gültig, oder müssten die Hundeführer aus den anderen Bundesländern eine Brauchbarkeitsprüfung aus NRW nachweisen?
Oder ist das wie der Jagdschein selbst, egal wo in DE die Prüfung abgelegt wurde, der ist in gesamt DE gültig?

VG

Stell Dir doch einfach selbst die Gegenfrage: Würdest Du auf einer Jagd in Hessen oder RLP Deinen in NRW als "brauchbar" eingestuften Hund einsetzen - oder würdest Du vorher dort irgendwo hinfahren und noch so eine alberne BP absolvieren?

Wo steht in dem besagten Paragraphen übrigens, dass NUR brauchbare Hunde einzusetzen sind - und wie definiert denn der GESETZGEBER diese Brauchbarkeit?

Und wenn das alles zu aufwändig für Dich ist, liest Du einfach die Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in NRW durch, namentlich Ziffer A 6.3
 
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Am sinnvollsten ist es, einen Hund mit Papieren bei seinem Rasseverein zu führen und dann dort die Prüfung zu absolvieren, die die Brauchbarkeitskriterien erfüllen. Da hängen zwar die Trauben höher als bei der BP der Jägerschaften....
Soweit ich informiert bin, werden diese Prüfungen dann auch überall anerkannt.
 
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Mir wurde mal gesagt die bereits absolvierte BP muss mindestens die selben Anforderungen wie die des jeweiligen Bundeslandes erfüllen oder diese übersteigen
 
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Auf welchen Jagden wird die Prüfungs-Kategorie der eingesetzten Jagdgebrauchshunde denn genau überprüft ?

Im Forstbereich werden geprüfte Stöberhunde schon mal in der Einladung gefordert, aber die Einhaltung der Regel wird nicht gecheckt.
Im Bereich der privaten Jagden sind Viele froh, sie bekommen Vierbeiner, die bellen können...

Der Blödsinn der nicht harmonisierten Anforderungen an die gern absolvierte BP (zur Mindestbrauchbarkeit) sollte natürlich mal ein Ende finden.
Ich kann keinen Sinn darin entdecken, warum in manchen Bundesländern z.B. Fährten länger oder kürzer sind.
 
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Am sinnvollsten ist es, einen Hund mit Papieren bei seinem Rasseverein zu führen und dann dort die Prüfung zu absolvieren, die die Brauchbarkeitskriterien erfüllen. Da hängen zwar die Trauben höher als bei der BP der Jägerschaften....
Soweit ich informiert bin, werden diese Prüfungen dann auch überall anerkannt.
So mache ich das auch.
BP für den Anfang, zum vorab check ob ich richtig gearbeitet habe und dann Prüfung vom Rasseverein.

Haben schadet ja nicht.

Gruß Weichei
 
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Danke für die Antworten.
Ich habe gerade noch folgendes gefunden, was mir quasi die Antwort gibt:

Geltende Erlasse (Stand: 11.09.2024)

Verwaltungsvorschrift zum Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (VV-LJG-NRW) RdErl. d. Ministeriums für

Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - III B 6 - 70-10-00.01 v. 24.1.2000

Zu § 30 LJG-NRW

Nach § 30 LJG-NRW sind bei der Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild brauchbare Jagdhunde zu verwenden. Ein Jagdhund ist brauchbar, wenn er die von ihm zu erwartende Leistung erbringt. Die untere Jagdbehörde kann, ggf. durch Hinzuziehung von Sachverständigen, prüfen, ob ein Jagdhund brauchbar ist. Die Kreisgruppen der Landesvereinigung der Jäger führen im Zusammenwirken mit den Mitgliedsvereinen des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) Brauchbarkeitsprüfungen durch. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Überprüfung der Brauchbarkeit grundsätzlich nicht erforderlich ist, wenn ein Jagdhund an einer solchen Prüfung oder an einer gleichwertigen Prüfung nach den Prüfungsordnungen des JGHV, der dem JGHV angeschlossenen Zuchtvereine oder anderer Landesjagdverbände erfolgreich teilgenommen hat.
Link: Verwaltungsvorschrift zum Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
 
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Es nützt ja letztlich nichts wie man persönlich dazu steht.
Wenn es Vorgaben gibt, dann kann/soll/muss man sich daran halten.
Man muss Jagdgegnern, Tierschützern etc. ja nicht noch mehr Angriffsfläche bieten.

Es hat schon mind. einer seinen Jagdschein verloren, weil er wegen einer Nachsuche mit einem "nicht brauchbaren" Jagdhund erwischt wurde (die Story wurde sogar in den einschlägigen Jagdzeitschriften erwähnt).
Wenn in der Bevölkerung erst mal "rum ist", dass die Jäger sich sowieso an keine Vorschriften halten, dann hat man, u.a. mit seiner Haltung zur Prüfung von "brauchbaren Jagdhunden", der Jägerschaft keinen Gefallen getan.

Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. ;)
 
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Bin sicher kein Freund von zuviel Hundevereinsmeierei sowie Prüfungssport und -Tourismus, aber wer sich einen Gebrauchshund zum Jagen anschafft, sollte sich mit ihm zielgerichtet beschäftigen und ihn der Rasse und dem hinterher angestrebten Einsatz entsprechend ausbilden.
Einen Leistungsnachweis dazu abzulegen, ist von Vorteil, darin schlägt sich schon nieder, ob man was gemacht hat mit dem Hund.
Die Rassezuchtvereine sowie die Hundeabteilungen der Jägerschaften können schon Einiges bieten, man muß sich nur noch selbst informieren und engagieren.
Eines ist sicher: dem Hund nutzt es sehr und er dankts einem.
 
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In anderen Ländern geht man mit seinem Hund jagen.

Hier geht man von einer Prüfung zur nächsten.

Ob unsere Hunde dadurch qualitativ besser sind?
Ich wage das zu bezweifeln
Das sehe ich zumindest bei Hunden mit Papieren anders. Prüfungen des Vereins oder Verbandsprüfungen ablegen und gut ist es in der Regel.

Grundsätzlich kann es maximal Probleme geben wenn es um Tierschutz geht. Dieser spielt dann bei allen Formen einer Nachsuche eine Rolle. Ob der Hund zuvor den Hasen, die Sau oder was weiß ich überläuft ist absolut egal.

Tatsächlich wäre aber eine größere Harmonisierung der Anerkennung wünschenswert. Dies sehe ich aber zumindest kurzfristig nicht kommen.

wipi
 
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Für den Hund ist es auf jeden Fall von Vorteil, denn zumindest während der Ausbildungszeit bis zur Prüfung, bekommt der Hund das, wofür er geboren wurde: Ausbildung und Arbeiten am Wild.
Man kann nur hoffen, dass die jeweiligen Hundeführer/Besitzer ihre Hunde auch nach der Ausbildung und Prüfung genau so regelmässig an die Arbeit bringen, wie zur Ausbildung und Prüfung selbst. Ansonsten ist es schade und der Hund verkümmert (meiner Meinung nach).
 
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Es hat schon mind. einer seinen Jagdschein verloren, weil er wegen einer Nachsuche mit einem "nicht brauchbaren" Jagdhund erwischt wurde (die Story wurde sogar in den einschlägigen Jagdzeitschriften erwähnt).
Ein Grund mehr, dass wir an unseren bayerischen Verhältnissen festhalten. Da ist der Hund ruckzuck duch Handauflegung brauchbar.
 

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