Brauchbarkeit in DE länderübergreifend gültig?

Registriert
17 Nov 2009
Beiträge
612
Hallo,
für mein Verständnis:

Wenn ich eine Jagd organisiere und Hundeführer einlade, deren Hunde gem. § 30(1) LJG NRW brauchbar sein sollen, ist die Brauchbarkeit der Hunde aus Hessen und RLP auch in NRW gültig, oder müssten die Hundeführer aus den anderen Bundesländern eine Brauchbarkeitsprüfung aus NRW nachweisen?
Oder ist das wie der Jagdschein selbst, egal wo in DE die Prüfung abgelegt wurde, der ist in gesamt DE gültig?

VG
 
Registriert
15 Aug 2013
Beiträge
116
Es kommt darauf an, was die Brauchbarkeitsprüfungsordnung des jeweiligen Bundesland sagt. Wenn diese eine Öffnungsklausel hat, gelten auch andere, sonst nicht.
 
Registriert
17 Jul 2008
Beiträge
6.664
Hallo,
für mein Verständnis:

Wenn ich eine Jagd organisiere und Hundeführer einlade, deren Hunde gem. § 30(1) LJG NRW brauchbar sein sollen, ist die Brauchbarkeit der Hunde aus Hessen und RLP auch in NRW gültig, oder müssten die Hundeführer aus den anderen Bundesländern eine Brauchbarkeitsprüfung aus NRW nachweisen?
Oder ist das wie der Jagdschein selbst, egal wo in DE die Prüfung abgelegt wurde, der ist in gesamt DE gültig?

VG

Stell Dir doch einfach selbst die Gegenfrage: Würdest Du auf einer Jagd in Hessen oder RLP Deinen in NRW als "brauchbar" eingestuften Hund einsetzen - oder würdest Du vorher dort irgendwo hinfahren und noch so eine alberne BP absolvieren?

Wo steht in dem besagten Paragraphen übrigens, dass NUR brauchbare Hunde einzusetzen sind - und wie definiert denn der GESETZGEBER diese Brauchbarkeit?

Und wenn das alles zu aufwändig für Dich ist, liest Du einfach die Richtlinien zur Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in NRW durch, namentlich Ziffer A 6.3
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
22 Sep 2023
Beiträge
4.845
Am sinnvollsten ist es, einen Hund mit Papieren bei seinem Rasseverein zu führen und dann dort die Prüfung zu absolvieren, die die Brauchbarkeitskriterien erfüllen. Da hängen zwar die Trauben höher als bei der BP der Jägerschaften....
Soweit ich informiert bin, werden diese Prüfungen dann auch überall anerkannt.
 
Registriert
28 Mrz 2024
Beiträge
1.274
Mir wurde mal gesagt die bereits absolvierte BP muss mindestens die selben Anforderungen wie die des jeweiligen Bundeslandes erfüllen oder diese übersteigen
 
Registriert
24 Mai 2019
Beiträge
17.423
Auf welchen Jagden wird die Prüfungs-Kategorie der eingesetzten Jagdgebrauchshunde denn genau überprüft ?

Im Forstbereich werden geprüfte Stöberhunde schon mal in der Einladung gefordert, aber die Einhaltung der Regel wird nicht gecheckt.
Im Bereich der privaten Jagden sind Viele froh, sie bekommen Vierbeiner, die bellen können...

Der Blödsinn der nicht harmonisierten Anforderungen an die gern absolvierte BP (zur Mindestbrauchbarkeit) sollte natürlich mal ein Ende finden.
Ich kann keinen Sinn darin entdecken, warum in manchen Bundesländern z.B. Fährten länger oder kürzer sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.456
Soweit ich informiert bin, werden diese Prüfungen dann auch überall anerkannt.
Dann bist Du falsch informiert. Mit einer VGP, Vor- oder Hauptprüfung kommst Du ziemlich sicher durch, wenn auch mit Einschränkungen, aber sonst sollte man in die jeweilige BPO des Landes schauen. Oder man pfeift einfach drauf.
 
Registriert
24 Feb 2011
Beiträge
1.238
Am sinnvollsten ist es, einen Hund mit Papieren bei seinem Rasseverein zu führen und dann dort die Prüfung zu absolvieren, die die Brauchbarkeitskriterien erfüllen. Da hängen zwar die Trauben höher als bei der BP der Jägerschaften....
Soweit ich informiert bin, werden diese Prüfungen dann auch überall anerkannt.
So mache ich das auch.
BP für den Anfang, zum vorab check ob ich richtig gearbeitet habe und dann Prüfung vom Rasseverein.

Haben schadet ja nicht.

Gruß Weichei
 
Registriert
17 Nov 2009
Beiträge
612
Danke für die Antworten.
Ich habe gerade noch folgendes gefunden, was mir quasi die Antwort gibt:

Geltende Erlasse (Stand: 11.09.2024)

Verwaltungsvorschrift zum Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (VV-LJG-NRW) RdErl. d. Ministeriums für

Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft - III B 6 - 70-10-00.01 v. 24.1.2000

Zu § 30 LJG-NRW

Nach § 30 LJG-NRW sind bei der Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagdart auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Schalenwild brauchbare Jagdhunde zu verwenden. Ein Jagdhund ist brauchbar, wenn er die von ihm zu erwartende Leistung erbringt. Die untere Jagdbehörde kann, ggf. durch Hinzuziehung von Sachverständigen, prüfen, ob ein Jagdhund brauchbar ist. Die Kreisgruppen der Landesvereinigung der Jäger führen im Zusammenwirken mit den Mitgliedsvereinen des Jagdgebrauchshundverbandes (JGHV) Brauchbarkeitsprüfungen durch. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine Überprüfung der Brauchbarkeit grundsätzlich nicht erforderlich ist, wenn ein Jagdhund an einer solchen Prüfung oder an einer gleichwertigen Prüfung nach den Prüfungsordnungen des JGHV, der dem JGHV angeschlossenen Zuchtvereine oder anderer Landesjagdverbände erfolgreich teilgenommen hat.
Link: Verwaltungsvorschrift zum Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
19 Feb 2007
Beiträge
7.102
In anderen Ländern geht man mit seinem Hund jagen.

Hier geht man von einer Prüfung zur nächsten.

Ob unsere Hunde dadurch qualitativ besser sind?
Ich wage das zu bezweifeln
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
169
Zurzeit aktive Gäste
415
Besucher gesamt
584
Oben